Hallo,
ich habe in 2022 eine Kleinbetragsrenten - Abfindung erhalten (3900 €). In der Elster-Berechnung taucht dieser Betrag nach § 34, Abs. 1mit 30 % (in Worten DREISSIG !!) Est (1125 €) wieder auf, so dass für mich eine schwere Nachzahlung in eben dieser Höhe droht. Nachfragen bei der zust. Finanzbeamtin ergab: korrekter Vollzug des EstG (§§ 22, 34, 93 EstG). Gibt es irgend eine Möglichkeit, aus der Nummer rauszukommen ?
Davon abgesehen bietet der 2. Absatz des 34 EstG für Veräußerungsgewinne die Möglichkeit, die anfallende Steuer auf 56 % des maßgeblichen Steuersatzes zu senken.
Für mich ist das eine Benachteiligung von privater Altersvorsorge gegenüber Kapitaleinkünften. Da regt sich was in mir, und das icht kein Beifall !