eprimo Strompreisbremse mit falschem Entlastungskontingent (finanztip Rechner)

  • Hallo zusammen,


    ich bin der Meinung, dass eprimo falsch gerechnet hat.

    Das Entlastungskontingent ist definitiv falsch, obwohl mir eprimo im Schreiben an die Schlichtungsstelle eine Korrektur zugesagt hat.


    Ich schreibe erst mal die relevanten Werte und meine Berechnungen nieder:


    Stromverbrauch 2022 (kWh): 950

    Entlastungskontingent (kWh): 760 (=950*0,8)

    Stromverbrauch 2023 (kWh): 715 (entspricht einer Einsparung von 24,74% (=(950-715)/950))


    Arbeitspreis brutto (€/kWh): 0,5245

    Grundpreis brutto (€/Monat): 6,72


    Bereits bezahlt an eprimo (€): 371,66€ (=30+30+30+13,32+27,21+30,00+30,00+30+30+30+30+30+31,13 => Abschläge brutto inklusive Grundpreis brutto)


    Staatshilfe (€): 94,62 (=(0,5245-0,4)*760 => Arbeitspreis brutto minus 0,4€/kWh mal Entlastungskontingent)


    Gesamtpreis ohne Staatshilfe: 455,66€ (=715*0,5245+6,72*12 => Stromverbrauch 2023 mal Arbeitspreis brutto plus Grundpreis brutto mal 12 Monate)


    Wenn ich nun die Werte in den Rechner Strompreisbremse bei Punkt 7 unter https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/ eingebe, erhalte ich folgendes Ergebnis:

    Strom: Jahresverbrauch: 950 kWh

    Arbeitspreis pro kWh laut Vertrag: 52,45 Cent

    Einsparung in Prozent: 24,74%


    Dein Ergebnis

    Rabatt auf Deine monatliche Abschlagszahlung: 7,89 €

    Rabatt auf Deine Jahresrechnung: 94,62 €

    Rabatt durch Preisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 18,99 %

    Wenn Du das oben angegebene Einsparziel schaffst, bekommst Du zusätzlich zurück: 123,27 €


    Das heißt für mich, dass ich also insgesamt 94,62€ zuzüglich 123,27€ von dem Gesamtpreis ohne Staatshilfe (455,66€) abziehen muss, um meine Gesamtkosten zu ermitteln.

    Gesamtkosten (€): 237,77 (=455,66-94,62-123,27)


    An eprimo habe ich allerdings insgesamt 371,66€ bezahlt und daraus schlussfolgere ich, dass mir eprimo noch 133,89€ zurückzahlen muss, weil ich eben 24,74% im Vergleich zum Stromverbrauch 2022 eingespart habe.


    Ist das so korrekt gerechnet?


    Falls die Rechnung nicht korrekt ist, würde ich mich freuen, wenn ihr die Rechenfehler markiert.


    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,

    nur eine Verständnisfrage. Ich bin auch bei denen und zahle 32 Cent. Also unterhalb der Preisbremse. Ggf. so wechseln, dass man die Preisbremse nicht braucht.

    Gaspreisbremse & Strompreisbremse erklärt – mit Rechner
    Hier erfährst Du, wie die Strompreisbremse und Gaspreisbremse 2023 funktioniert. Und Du kannst prüfen, ob Dein Anbieter sie zu niedrig berechnet hat.
    www.finanztip.de

    Oder übersehe ich da etwas.

    LG

  • Hallo zusammen,

    nur eine Verständnisfrage. Ich bin auch bei denen und zahle 32 Cent. Also unterhalb der Preisbremse. Ggf. so wechseln, dass man die Preisbremse nicht braucht.

    https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/

    Oder übersehe ich da etwas.

    LG

    Ich war vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 bei eprimo und bin seit 1.1.2024 bei Vattenfall, weil das im September der günstigste Anbieter mit 29,77 Cent/kWh und 9,9€ Grundpreis/Monat im Finanztip Stromvergleich war.

  • Wie bereits in anderen Beitrag erwähnt,

    Wechseln :(

    Strompreisbremse gibt es ja 2024 nicht mehr.

    Hilft dir aber jetzt auch nicht weiter, bei deiner Abrechnungssache.

    Beitrag für deine Zukunftsmusik, bezüglich Stromanbieter.

  • adrianberg

    Die einzig wahre Rechnung, werde ich nicht müde zu behaupten, ist,
    Verbrauch mal Vertragspreis (AP und GP) - Abschläge - Entlastung = Erstattung hier 10,62 €.

    Der Fehler liegt - ohne es jetzt nachzurechnen - wahrscheinlich darin, wie bei diesem Fall

    Unklarheiten bei der Gaspreisbremse im Rahmen der Jahresrechnung

    dass mit den reduzierten Abschlägen die Entlastung schon ausgezahlt wurde.

    Insofern führt der Finanzrechner von Finanztip und diese an sich richtige Aussage darin immer wieder in die Irre.

    berghaus 31.01.32

  • Wird die Entlastung auf den tatsächlichen verbra

    Danke. Das kann ich nachvollziehen.

  • Ich habe eprimo nun mehrfach angeschrieben, weil die Abrechnung aus meiner Sicht falsch ist.


    Meine Rechnung lautet wie folgt:


    Vorauszahlung (Summe der Abschläge): 371,66 €

    Preisbremsenrabatt (Entlastungskontingent * (Preis/kWh - 0,40€): 94,62 € = 760 kWh x (0,5245€ - 0,40€)

    Grundpreis/Jahr: 80,64 € = 6,72€ x 12

    Rechnungsbetrag (verbrauchte Energie + Grundpreis - Preisbremsenrabatt): 361,04 € = 715 kWh x 0,5245€/kWh + 80,64€ - 94,62€

    Rückerstattung (Vorauszahlung - Rechnungsbetrag): 10,62 €


    Heute erhalte ich folgende Antwort von eprimo.

    Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum eprimo hier so komisch gestückelt rechnet, wenn mein Entlastungskontingent insgesamt 760 kWh beträgt.


    Kann diese komische Stückelung hier jemand nachvollziehen? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.

  • Ich kann es jetzt einigermaßen nachvollziehen.


    eprimo nimmt 80% von meinem Entlastungskontingent in Höhe von 760 kWh. Meine Jahresverbrauchsprognose beträgt 952 kWh. Das heißt, 760 kWh entsprechen bereits den 80%.

  • In meinem Beitrag in #5 vom 31.01.24 hatte ich vergessen, dass die Entlastungs-Prognose bei Strom anders ermittelt wird als beim Gas (2 Gesetze), obwohl ich die Unterschiede an anderer Stelle schon herausgearbeitet hatte.

    Zitat aus #64 Strom und Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt:
    RE: Strom- oder Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt

    "Und hier mein nächster Fehler, dadurch bedingt, dass ich mich hauptsächlich mit der Gaspreisbremse beschäftigt habe:

    Der Prognosewert beim Strom wird anders bestimmt:

    Wie kann man hier nachlesen:

    Zitat aus einem anderen Beitrag von mir:

    Energiepreisbremsen 2023 Fragen und Antworten (bdew.de)

    2.4.6 Auf welcher Grundlage wird das jeweilige Entlastungskontingent für Strom und Gas bestimmt?

    Das Entlastungskontingent bezieht sich jeweils auf einen bestimmten Letztverbraucher und dessen Entnahme an einer bestimmten Lieferstelle.

    Für Gas gilt: Die Basis für das Entlastungskontingents für SLP-Entnahmestellen ist die im September 2022 geltende Verbrauchsprognose des Lieferanten für den Letztverbraucher und die Entnahmestelle.

    Liegt diese nicht vor, findet die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers Anwendung.

    Anwendungshilfe: Energiepreisbremsen 2023 – Fragen und Antworten http://www.bdew.de Seite 22 von 41

    Für Strom gilt: Die Basis für das Entlastungskontingent für SLP-Entnahmestellen ist die aktuelle Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Praktisch kommt hier in der Regel wohl nur die für Januar (2023) geltende Prognose in Betracht, denn Entlastungsbeträge und das jeweilige Entlastungskontingent sollen den Letztverbrauchern am 15. Februar 2023 bereits mitgeteilt werden (siehe dazu eingehender Frage 2.4.8)."

    Zitat Ende


    Das erklärt die 'komische' Stückelung.

    Ich muss hier (mal wieder) eprimo loben, die das schön vorgerechnet und wohl noch
    7,72 € zu viel Entlastung nicht zurückgefordert hat.

    Anders als bei dem hier im Forum beschriebene Chaos bei E.ON und Vattenfall.

    Wie heißt noch die Mehrzahl von Chaos? :)

    berghaus 27.02.24

  • Das heißt, wenn der Netzbetreiber am 15.2.2023 noch nicht den tatsächlichen Verbrauch von 2022 wusste und einen zu niedrigen Wert übermittelt hat, bleibe ich als Verbraucher auf dem Schaden sitzen?


    Ich habe einen digitalen Zähler, also sollte der Wert zeitnah bzw. in Echtzeit vorliegen.


    Das kann auch mit dem 15.2.2023 nicht stimmen, denn eprimo schreibt am 23.11.2023 in der Stellungnahme auf meine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie:


    Zitat

    Das Entlastungskontingent sowie den Entlastungsbetrag passen wir im Fall einer solchen Aktualisierung im Zuge der nächsten Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung rückwirkend zum Mitteilungsdatum an. Bei dem Kundenkonto des Beschwerdeführers geschah dies bereits ab dem 01.05.2023 mit 752 kWh und ab dem 01.07.2023 mit 760 kWh.

    Ich verstand dies so, dass eprimo mein Entlastungskontingent (!) auf 760 kWh angepasst hat. Deshalb war die Schlichtung damals für mich erledigt. eprimo nimmt nun jedoch mein Entlastungskontingent als Jahresverbrauchsprognose, also 80% von 760 kWh.