Bausparvertrag (BHW)

  • Hallo Forum :)


    Die Hintergründe zum eigentlichen Sachverhalt ist - glaube ich - hinlänglich bekannt bzw. geht schon aus dem Auszug des Schreibens hervor.

    Meine Frage wäre, wie schätzt ihr den letzten Abschnitt des Schreiben ein - meines Erachten ist das Angebot - trotz der ausgesprochenen Kündigung seitens BHW - recht entgegenkommend und ziemlich überraschend.

    Ich bin im Begriff das Angebot anzunehmen und per Zuteilungsformular dies (quasi-formlos) zum Ausdruck (mit Verzicht auf Darlehen bei gleichzeitigem Bestehen auf tarifabhängigen Bonus und darüberhinaus) zu bringen. Oder wie verhalte ich ich am besten?



    Wirksame Kündigung ist übrigens mit 1. März 2024 angegeben.

  • Du hast viele Jahre der Bausparkasse Dein Geld für einen minimalen Zins zur Verfügung gestellt und auch nach Zuteilungsreife des Bausparvertrags fleißig weiter einbezahlt. Das hat Dich eine Stange Geld gekostet und die Bilanz der Bausparkasse aufgehübscht.


    Dafür sollst Du nun das Bausparverdienstkreuz am Bande erhalten.


    Ich würde das Angebot vermutlich annehmen.

  • Ich hab im letzten Jahr eine ähnliche Erklärung gegenüber der Bausparkasse Schwäbisch-Hall abgegeben, wobei ich den Bausparvertrag noch nicht ganz voll hatte/hab und nicht dazu gezwungen wurde. Bei mir ist es so, dass man ein "Treuejahr" einhalten muss ab der Erklärung, dass man das Darlehen nicht annimmt und die Treueoption inklusive Zinsbonus wählt. Für die Auszahlung muss ich den Bausparer dieses Jahr dann noch voll machen, damit er anschließend mit Bonus ausgezahlt werden kann.


    Auch wenn der Fall von den Bedingungen her anscheinend etwas anders gelagert ist, sind solche Angebote wohl normal. Ich sehe hier keinen Nachteil für dich. Aus dem Bausparvertrag rauszukommen und anders (flexibler und renditestärker) zu investieren, sollte in den meisten Fällen eine gute Idee sein. Ohne alle Bedingungen und deine Gesamtsituation zu kennen, sind das aber natürlich alles nur allgemeine Meinungen. Du musst es selbst entscheiden.


    Als sicherer Portfolioteil hat sich das Ganze in der Nullzinsphase für mich persönlich übrigens tatsächlich einigermaßen gerechnet, allerdings auch nur mit Bonuszins und Wohnungsbauprämie, die ich trotz Nicht-Wohnungsbau-Nutzung bekomme, weil ich bei Abschluss unter 25 war. In den meisten Fällen sind Bausparverträge aber wirklich unsinnig und ein Relikt der Vergangenheit.

  • Oder wie verhalte ich ich am besten?

    Moin Oecherjeck ,


    Willkommen im Forum.


    Du Must Schriftlich auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen einfordern.


    Und danach wenn das Geld auf deinem Konto ist den Rest deines Lebens einen großen Bogen um Bausparkassen machen.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.


    Bausparkassen profitieren vom Irrtum ihrer Kunden - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Es ist eine ernüchternde Erkenntnis: Bausparen lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Die Bausparkasse lebt vom Irrtum ihrer Kunden.
    hartmutwalz.de

  • Der Nachricht der BHW über die Zuteilung des Bausparvertrages vor 10 Jahren lag ein Formular "Erklärung zur Zuteilung" bei, in dem man auch den "Verzicht auf mein günstiges (!) Bauspardarlehen" ankreuzen und die Kontonummer angeben konnte.

    Damit kann man wohl nichts falsch machen.

    Ich habe ab 2016 zweieinhalb Jahre gegen die BHW gekämpft, um die vorzeitige Beendigung des "Renditeknallers" zu vermeiden.

    Mit immer neuen Ideen haben die BHW und andere Bausparkassen versucht, die Laufzeit zu verkürzen und die Bonuszinsen zu verweigern.

    Schließlich wurde der Bausparvertrag 2018 wieder eingerichtet und fortgeführt und der Bonuszins zugesagt, wenn ich rechtzeitig vor dem Kündigungstermin (nach 10 Jahren) den Verzicht auf das Bauspardarlehen aussprechen würde.
    Das habe ich 2022 getan und den Bonuszins bekommen.

    Allerdings hatte ich keine Zusage, dass der Bonuszins auch ausgezahlt wird, wenn die Bausparsumme durch normale Einzahlungen und Zinsen (nicht die Bonuszinsen im Hintergrund) überschritten wird.

    Deshalb hatte ich in dem Fall, wie auch in weiteren Fällen meiner Kinder, darauf geachtet,
    dass durch geringe Einzahlungen (für die Bausparprämie) und Zurücknahme der Freistellungsbescheinigung der Vertrag noch möglichst lange fortgeführt werden konnte ohne die Bausparsumme zu überschreiten.

    Insofern ist es erfreulich, dass die BHW nun doch auch wie vor Jahren (und wie es in den AGB auch beschrieben wird) zulässt, dass die Bausparsumme überschritten werden kann, ohne dass behauptet wird, es wäre kein Darlehensanspruch mehr da, auf den man verzichten könne.

    berghaus 02.02.24


  • Ich möchte mich zunächst einmal bei allen bedanken für die tolle Unterstützung & aufschlussreiche Antworten und gehe hier nur auf "berghaus" ein im Folgenden.

    Mir ist der (allgemeine) Vorgang bekannt, deswegen benutze ich auch für mein Anliegen das Zuteilungsformular - das sollte reichen, denke ich. Ein (mobiler) Sachbearbeiter meinte sogar, ich könnte die allgemeine email adresse (info@bhw o.ä.) dafür verwenden.


    Mich wundert halt der Sinneswandel von BHW, wenn es denn einer ist.

    Weitere Hintergrundinformation (für weitere Spekulationen): ein älterer Sachbearbeiter, der angeblich mir gegenüber wohlgesonnen war, riet mir dazu den Vertrag einfach weiter laufen bzw. besparen zu lassen. Dass ich womöglich durch die Überbesparung in die Bredouille kommen würde habe ich nicht absehen können. Dabei hatte ich alle Unterlagen dabei für eine rechtzeitige Kündigung meinerseits.