Auszahlung Lebensversicherung und Krankenkassenbeiträge

  • Ich habe keine Frage, sondern eine Anregung und Information für die Community. Angeblich sind die betreffenden Fakten etwa 70% der Versicherten nicht bekannt.


    In diesen Jahren gehen viele Boomer in Rente. Bei ihnen gibt es oft eine Direkt- oder Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber bezuschusst wurde (betriebl. Altersvorsorge) und jetzt zur Auszahlung ansteht. So auch bei mir. Nun musste ich mit Erschrecken feststellen, dass der Auszahlungsanteil, der aus Arbeitgeberzuschüssen entstanden ist, bei der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig ist. Auf diese Weise nimmt mir die Krankenkasse einen fünfstelligen Betrag (ca. 12%) von meiner Lebensversicherung - nicht auf einen Schlag, aber über 120 Monate verteilt. Und das auf der Basis von Gehalt, von dem ich im Laufe der Jahre bereits einmal Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt habe!

    Entstanden ist die Pflicht durch eine Gesetzesnovelle von 2005 - neun Jahre nach Abschluss meiner Lebensversicherung. Ein Bestandsschutz gibt es nicht. Vor allem, wer die Auszahlung bereits verplant hat, der bekommt einen gehörigen Schreck. Ich habe in der Redaktion von finanztip.de angeregt, im Detail darüber zu berichten.

    Weitere Infos erteilt eure Krankenkasse bzw. der Lebens-/Direktversicherer. Meine Kasse (TK) hat innerhalb von zwei Tagen ausführlich geantwortet.

    Gruß

    womm

  • Lieber womm ,


    wenn Ihnen das beim Abschluss nicht gesagt wurde, kann ich Ihre Verwunderung bzw. Verärgerung verstehen. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie die Beiträge zu einer Direktversicherung (bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze) aus Ihrem Bruttoeinkommen bezahlt haben, d.h. ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. In solchen Fällen sind dann die späteren Einkünfte sozialversicherungspflichtig. Insgesamt zahlen Sie die Beiträge also nur einmal, nicht doppelt. Mehr dazu auf unserer Website unter "betriebliche Altersvorsorge Vorteile Nachteile".


    Hilft das beim Verständnis?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Also eigentlich ist das Thema weitläufig bekannt. Man musste sich fast anstrengen, um nichts davon mitzubekommen.

    Naja, hier in der Finanzfreaks-Blase halt. Mach‘ mal eine Straßenumfrage. Du wärst erstaunt, wie viele sich angestrengt haben, das nicht zu wissen.

  • Hallo, Herr Dr. Schlemann,

    vielen Dank für die Info, das hilft mir weiter.

    Zitat: "wenn Ihnen das beim Abschluss nicht gesagt wurde,..." - Tatsächlich habe ich die Kapitallebensversicherung 1996 abgeschlossen, ich konnte damals also nicht über das Faktum vom Versicherer informiert werden, weil das entsprechende Gesetz erst 2005 in Kraft trat.


    Hallo Referat Janders,

    "Also eigentlich ist das Thema weitläufig bekannt..." - Nein, das ist es nicht, zumindest nicht bei Menschen, die keine "Finanz-Junkies" oder Profis sind - und das ist die Mehrheit. Mehreren Quellen im Internet zufolge wissen 70% der Betreffenden nichts von der Krankenkassenbeitragspflicht.

    Gruß

    wom

  • Hallo womm , Sie haben völlig recht, ich hatte das "neun Jahre nach Abschluss" überlesen. Das war für Sie - und einige andere - dann wirklich eine unerfreuliche Verschlechterung. Letztlich ist es aber ja auch verständlich, dass man auf Einkommen wenigstens einmal Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Oder man versichert sich privat, dann entgeht man dieser Problematik. :)

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  • Hallo Dr. Schlemann,

    danke für die angenehm sachlichen Erläuterungen. Ja, wenn es so ist, dass ich darauf bisher keine Sozialversicherung bezahlt habe, dann ist die nachträgliche Belastung nachvollziehbar. Meine bAV hat sich auf jeden Fall gelohnt, da mein Arbeitgeber über 20 Jahre 2/3 der Beiträge bezahlt hat.

    Beste Grüße

    womm

  • Die anderen meinen das auch nicht böse womm . Eingefleischte Foristi gehen manchmal davon aus, dass andere hier auch viel Zeit verbringen (sollten). :)

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  • Naja, hier in der Finanzfreaks-Blase halt. Mach‘ mal eine Straßenumfrage. Du wärst erstaunt, wie viele sich angestrengt haben, das nicht zu wissen.

    Meine Aussage bezog sich nicht auf die Community.


    Wenn ich mir überlege, wie damals mit Schlamm und Schlimmerem geworfen wurde, als die Rechtsänderung kam. Was wurde da geschimpft! Die Gewerkschaften wurden dafür lang gemacht, weil sie bAVen in die Tarifverträge verhandelt haben und dann die "Doppelverbeitragung" kam. Es gab Demonstrationen von gut organisierten, wohlversorgten aber unzufriedenen Rentnern. Und das zog sich über Jahre hin.


    Ich glaube Dir gerne, dass es Leute gibt, die es hinbekommen haben, davon nichts zu merken, aber die stellen nicht 70% der Versicherten. (Welche Versicherten eigentlich? Gesetzlich versichert? Da sind auch jede Menge minderjährige Kinder dabei.)

  • Hallo Referat Janders,

    "Also eigentlich ist das Thema weitläufig bekannt..." - Nein, das ist es nicht, zumindest nicht bei Menschen, die keine "Finanz-Junkies" oder Profis sind - und das ist die Mehrheit. Mehreren Quellen im Internet zufolge wissen 70% der Betreffenden nichts von der Krankenkassenbeitragspflicht.

    Gruß

    wom

    83% aller Zahlen und Fakten, die im Internet kursieren, sind falsch. (Und diese Zahl im Internet ist ein Fakt.) 8o


    Ich habe weiter oben schon geantwortet, dass das Thema damals in epischer Breite (und Höhe und Tiefe) in den Medien und überhaupt behandelt wurde. Jede zweite Sendung von "plusminus", "Monitor", "Frontal21" und sonstwas war damit voll (zumindest gefühlt). Es gab Selbsthilfeverbände, die mobilisiert haben, in diversen Wahlkämpfen wurde die "Doppelverbeitragung" behandelt.

    Damals war der Hashtag vielleicht noch eine Raute, aber "direktversicherungsgeschädigt" war ein stehender Begriff.

    Mit zumindest einem Metaller im Bekanntenkreis sinkt die Wahrscheinlichkeit, das Thema verpasst zu haben, doch ungemein.

  • Meine Aussage bezog sich nicht auf die Community.


    Wenn ich mir überlege, wie damals mit Schlamm und Schlimmerem geworfen wurde, als die Rechtsänderung kam. Was wurde da geschimpft! Die Gewerkschaften wurden dafür lang gemacht, weil sie bAVen in die Tarifverträge verhandelt haben und dann die "Doppelverbeitragung" kam. Es gab Demonstrationen von gut organisierten, wohlversorgten aber unzufriedenen Rentnern. Und das zog sich über Jahre hin.

    Wie gesagt, höre Dich mal bei normalen Leuten in Deinem Umfeld um, die nicht so Finanzfreaks wie wir hier sind und auch nicht aus Deinem Sozialversicherungsumfeld kommen. Sondern ganz normale Leute - vom Handwerker zum Orthopäden, vom Verkäufer bis zum Reiseverkehrskaufmann, vom Deutschlehrer zum Gartenbauer. Du wirst überrascht sein.

  • ...

    Ja, wenn es so ist, dass ich darauf bisher keine Sozialversicherung bezahlt habe, dann ist die nachträgliche Belastung nachvollziehbar.

    ...

    Dabei bist du noch gut weggekommen. Ich nehme an, du bist pflichtversichert. Wenn du freiwillig versichert wärst, auch z. B. als Rentner, der nicht 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens pflichtversichert war, würde die TK für den gesamten Auszahlungsbetrag Beiträge erheben und zwar auch wenn das eine Lebensversicherung oder ein Sparvertrag wäre, der nichts mit der Berufstätigkeit zu tun hatte. Ich kenne einen Fall, der zur Zeit beim Sozialgericht ist, da verlangt die TK sogar doppelt Beiträge. Da hat der Versicherte 2019 eine Lebensversicherung ausgezahlt erhalten (keine Betriebliche Altersversorgung und alles aus der eigenen Tasche aus versteuertem Einkommen bezahlt) und für den Auszahlungsbetrag eine Sofortrente mit Einmalprämienzahlung abgeschlossen. Die TK verlangt nun rückwirkend seit 2019 für 120 Monate Beiträge auf monatlich 1/120 der Auszahlungssumme und zusätzlich Beiträge auf die damit bezahlte monatliche Sofortrente. Der Mensch hat als freiwillig versicherter Rentner insgesamt knapp 2.000 € Einkünfte brutto im Monat und soll darauf nun 10 Jahre lang monatlich ca. 840 € KV-Beiträge zahlen.

  • Jede zweite Sendung von "plusminus", "Monitor", "Frontal21" und sonstwas war damit voll (zumindest gefühlt).

    Hast Du Dich schonmal mit Journalisten darüber unterhalten, von Deinem Lokalblatt bis zur Kategorie FAZ/SZ/Spiegel/Welt/usw. - was die sagen, wie oft und wie lange sie was schreiben müssen, bis es bei den Leuten ankommt? Siehste. ;)

  • Hast Du Dich schonmal mit Journalisten darüber unterhalten, von Deinem Lokalblatt bis zur Kategorie FAZ/SZ/Spiegel/Welt/usw. - was die sagen, wie oft und wie lange sie was schreiben müssen, bis es bei den Leuten ankommt? Siehste. ;)

    Hab' grad' nicht aufgepasst, kannst Du das nochmal schreiben? 8o

  • Wenn damit ich gemeint sein sollte, dann fühle ich mich da fehlinterpretiert. :S

    Wir bilden einen Stuhlkreis und kuscheln einen Runde, ok? :)

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