Verteilung von Verbindlichkeiten und Steuern in der Ehe?

  • Guten Abend Forum,


    gerne würde ich Euch um Rat oder Erfahrungswerte fragen - oder auch einfach eine Meinung. Grundsätzlich ein recht häufiges Szenario:


    - Zwei Ehepartner mit Ehevertrag (Gütertrennung), Partner A erzielt Einkommen ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit, Partner B deutlich weniger Einkommen ausschließlich aus Beteiligung bzw. aus seinem Kapital (Vermietung).

    --> wie würdet Ihr Verbindlichkeiten (also die üblichen: gemeinsame Mietwohnung, Lebenshaltung, Mobilität, ...) fair aufteilen? Ich hätte gesagt: entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Nettoeinkommens.


    - Nicht mehr so einfach: beide Ehepartner werden steuerlich gemeinsam veranlagt, die Günstigerprüfung ergibt Kinderfreibetrag statt Kindergeld (Kindergeld erhält Partner B). Ich hätte gesagt: die Steuerschuld inkl. Rückzahlung des Kindergeldes wird entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Bruttoeinkommens aufgeteilt, sodass beide dem gleichen Steuersatz unterliegen. Wie würdet Ihr das handhaben?


    - Noch etwas komplizierter: Partner B verfügt über Kapitalvermögen, das aufgrund einer bescheidenen Bruttorendite (sagen wir 1%) zu dem relativ geringeren Einkommen führt. Eine Rendite im Bereich 3-5% würde das Einkommen von Partner A übertreffen. Partner A hingegen hat kein und kann aufgrund der Verbindlichkeiten kein nennenswertes Kapital aufbauen. Würde das für Euch etwas an der o.g. Verteilung ändern?


    Herzlichen Dank schon im voraus für die Diskussion. :)

  • Kann jeder machen wie er will, muss halt nur gemeinsam entschieden werden. Im Zweifel diskutiert man halt etwas länger.


    Steuererstattungen würde ich einem gemeinsamen Konto zuführen, das auch für Steuernachzahlungen gerade steht.

  • Naja, in der Beteiligung und auch im Depot wird in der Regel eine nicht unerhebliche stille Reserve aufgebaut (wird erst bei Verkauf besteuert). Du wirst ggfls. reich, hast aber in der Steuererklärung kein großes Einkommen und deine Frau zahlt euer Leben.


    Sehr unfaire Kombination.

  • Einziger fairer Weg aus meiner Sicht:


    1. Zusehen, dass aus der Beteiligung und dem Kapital endlich angemessenes Geld fließt. 1% Rendite ist lächerlich und eine dumme Geldanlage. Notfalls den alten Herren endlich mal zur Brust nehmen.


    2. Aus allen Einkünften packt ihr monatlich den Betrag x auf ein Gemeinschaftskonto. Höhe euer jeweiligen Einzahlung richtet sich prozentual nach dem Einkommen. Von dem Konto wird alles bezahlt, was das gemeinsame Leben betrifft. Kindergeld geht ebenfalls auf das Konto, genauso Steuern etc.


    3. Sonderwünsche, Klamotten etc. zahlt jeder von seinem verbleibenden Taschengeld.


    4. Zusehen, dass die Steuer auf die Beteiligungseinkünfte in Form einer Entnahme aus der Beteiligungsgesellschaft fließen (sofern Personengesellschaft).

  • Doch, die Gütertrennung ist von außen (Beteiligung) verordnet. Und zwingt letztendlich beide dazu, einen für beide gerechten Weg zu finden. Sonst wärs ja einfach.

    Ehe als Teil einer Geschäftsbeziehung? Ich dachte, das gibt es in Mitteleuropa schon lange nicht mehr.


    Denk' immer daran, dass es schweineteuer wird, das irgendwann aufzulösen. Und zwar für beide Seiten und Ehevertrag hin- oder her.

  • Naja, ich war der Meinung vorhin gelesen zu haben, dass die Gütertrennung aufdiktiert wurde. Mein Fehler.


    Bleibt die Frage: Warum kann/will deine Frau nicht arbeiten? Oder bringt die Beteiligung trotz Vollzeit so wenig Geld ein?


    Auf jeden Fall ist die Konstellation aus meiner Sicht sehr unfair, weil einer die Kosten trägt und der andere im Gegenzug verdeckt Vermögen aufbauen kann.

  • Auf jeden Fall ist die Konstellation aus meiner Sicht sehr unfair, weil einer die Kosten trägt und der andere im Gegenzug verdeckt Vermögen aufbauen kann.

    Danke für die Einschätzung! Die Gütertrennung ist in der Tat aufdiktiert, aber per Gesellschaftervertrag, nicht durch einen alten Herrn. ;)


    Subjektiv hätte ich das ähnlich eingeschätzt, mir fehlt jedoch eine objektive und sinnvolle Lösung. Beteiligung, Kinderbetreuung etc. lassen keine Zeit für weitere Erwerbstätigkeit. Aus meiner Position zu erwarten, dass das vorhandene Vermögen eine adäquate Rendite bringen sollte, ist auch schwierig. Ist ja nicht meines.

  • Hoffentlich werden dann nicht irgendwann auch noch Kinder im Spiel sein, wie bei den Herrschaften aus Hamburg und Dänemark, die kürzlich öffentlichen Einblick in ihre geschäftlichen und familiären Beziehungen gegeben haben.

  • Hoffentlich werden dann nicht irgendwann auch noch Kinder im Spiel sein, wie bei den Herrschaften aus Hamburg und Dänemark, die kürzlich öffentlichen Einblick in ihre geschäftlichen und familiären Beziehungen gegeben haben.

    Ach du liebe Zeit. Nein, also ohne zu tief da einsteigen zu wollen: ich würde Familie und das wirtschaftliche Auskommen in der Familie klar trennen. Aber natürlich sollte letzteres auch fair sein, damit es nicht am Ende ersteres belastet. Zum Glück sprechen wir nicht von den Dimensionen dieser Steakmillionäre.

  • Mir scheint hier auch der Ehevertrag das Problem zu sein, denn dieser schließt aus, dass A von den Zugewinnen von B jemals etwas sehen wird. Gleichzeitig besteht offenbar die Erwartung, dass das laufende Einkommen von A mit B geteilt wird.


    Hier wäre eine Lösung entweder eine konsequente Trennung aller Einkünfte und Vermögensgegenstände, d.h. jeder wirtschaftet nur für sich selbst und gibt nichts ab und verlangt auch nichts von der anderen Seite ("neoliberales Modell").


    Oder aber ein angemessener finanzieller Ausgleich für die Nachteile aus dem Ehevertrag, d.h. B reicht regelmäßig einen angemessenen Teil der nicht entnommenen Einkünfte bzw. des stillen Vermögenszuwachses aus den Beteiligungen an A weiter und trägt damit zum gemeinsamen Lebensunterhalt und Vermögensaufbau bei, wie es Leute tun, die keinen Ehevertrag abschließen ("sozialromantisches Modell").


    Was für Eure Situation besser passt, müsst Ihr natürlich selber einschätzen und aushandeln, auch im Sinne Eurer Kinder.

  • In dem Fall würde ich die gemeinsamen Kosten prinzipiell 50:50 teilen und wenn B die Kinderbetreuung der gemeinsamen Kinder übernimmt kann A dafür ja noch einen Ausgleich zahlen. Ist aber nur meine persönliche Sichtweise ;)

  • Wie sieht es eigentlich mit Vorsorgeausgleich aus, habt ihr das im Ehevertrag auch geregelt? Oder müsstest du deiner Frau im Zweifel noch Rentenpunkte abgeben bzw. hat sie eine eigene private Altersvorsorge?

  • Oder aber ein angemessener finanzieller Ausgleich für die Nachteile aus dem Ehevertrag, d.h. B reicht regelmäßig einen angemessenen Teil der nicht entnommenen Einkünfte bzw. des stillen Vermögenszuwachses aus den Beteiligungen an A weiter und trägt damit zum gemeinsamen Lebensunterhalt und Vermögensaufbau bei, wie es Leute tun, die keinen Ehevertrag abschließen ("sozialromantisches Modell").

    Danke für die Einschätzung! Grundsätzlich liegt uns schon eher das „sozialromantische Modell“, jedoch sollten die Beiträge einfach fair verteilt sein. Würdest Du die nicht entnommenen Einkünfte ähnlich gewichten wie ganz konkrete, zu versteuernde Einkünfte?

    Der „Nachteil“ aus dem Ehevertrag gilt ja prinzipiell für beide - A teilt sein Einkommen mit B und B seine Kapitaleinkünfte mit A.