Verteilung von Verbindlichkeiten und Steuern in der Ehe?

  • Wie sieht es eigentlich mit Vorsorgeausgleich aus, habt ihr das im Ehevertrag auch geregelt? Oder müsstest du deiner Frau im Zweifel noch Rentenpunkte abgeben bzw. hat sie eine eigene private Altersvorsorge?

    Interessanter Aspekt, Danke! Vorsorgeausgleich ist im Vertrag nicht enthalten, wobei ich in aller Naivität davon ausgehen würde, dass im worst case das ausreichend vorhandene Kapital maßgeblich ist (da brauchts auch keine weitere Vorsorge).

  • "Würdest Du die nicht entnommenen Einkünfte ähnlich gewichten wie ganz konkrete, zu versteuernde Einkünfte?"

    Natürlich. Die Gewinnanteile einer Personengesellschaft werden rechnerisch den Beteiligten zugewiesen und damit der persönlichen Einkommensteuer unterworfen. Wenn man dann weniger entnimmt, sind trotzdem Steuern auf die stehengelassenen Gewinne zu zahlen - das schlägt sich dann in eurer Steuererklärung nieder.

    Daher meine Aussage: Seht zu, dass mindestens die Steuerlast aus dem Unternehmen entnommen wird. Und diese aus dem Betrieb resultierende Steuerlast muss dann in eurem Modell von deiner holden Gattin auch zu 100% getragen werden.

    Bei einer Kapitalgesellschaft sieht das allerdings anders aus, wobei man hier über Ausschüttungen seine Einkünfte bewusst steuern kann.

    Fazit:

    Euer Modell insgesamt ist Murks und ungerecht, da man da viel zu viel herumrechnen muss. Versucht eine einfache Regelung zu finden, die die einseitige Vermögensansammlung durch deine Frau auch mit berücksichtigt.

  • Interessanter Aspekt, Danke! Vorsorgeausgleich ist im Vertrag nicht enthalten, wobei ich in aller Naivität davon ausgehen würde, dass im worst case das ausreichend vorhandene Kapital maßgeblich ist (da brauchts auch keine weitere Vorsorge).

    Ich fürchte das Gesetz sieht das nicht so naiv ;) Aber da müsste man mal jemand fragen, der sich wirklich auskennt

  • Interessanter Aspekt, Danke! Vorsorgeausgleich ist im Vertrag nicht enthalten, wobei ich in aller Naivität davon ausgehen würde, dass im worst case das ausreichend vorhandene Kapital maßgeblich ist (da brauchts auch keine weitere Vorsorge).

    Äh, das sehen im Zweifelsfall Familiengericht und Rentenversicherung ganz anders.

    Ihr bleibt besser glücklich verheiratet. :thumbup:

  • Würdest Du die nicht entnommenen Einkünfte ähnlich gewichten wie ganz konkrete, zu versteuernde Einkünfte?

    Der „Nachteil“ aus dem Ehevertrag gilt ja prinzipiell für beide - A teilt sein Einkommen mit B und B seine Kapitaleinkünfte mit A.

    Nach meinem Eindruck sind die Nachteile des Ehevertrags eher einseitig verteilt, denn die Gütertrennung schließt den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung aus (im Zweifel zu Deinen Lasten).

    Wenn nur Du während der Ehe arbeitest und Rentenansprüche erwirtschaftest, gibst Du im Falle der Scheidung auch noch die Hälfte der erarbeiteten Rentenansprüche ab (Versorgungsausgleich).

    Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre weniger nach der Gewichtung der Einkünfte als danach, was Du als Gegenleistung erhalten müsstest, um die o.g. Nachteile auszugleichen und Dich so zu stellen, als ob der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre.

    Ich habe Dich so verstanden, dass Ihr diesen Vertrag nur geschlossen habt, weil die Geschäftspartner Deiner Frau das verlangten. Umso merkwürdiger, dass Ihr Euch beim Notar nicht darüber unterhalten habt, was Du eigentlich als Gegenleistung für die nachteilige Regelung erhältst.

    Das könntet Ihr aber natürlich noch nachholen, wenn Ihr beide Seiten guten Willens seid.

  • Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre weniger nach der Gewichtung der Einkünfte als danach, was Du als Gegenleistung erhalten müsstest, um die o.g. Nachteile auszugleichen und Dich so zu stellen, als ob der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre.

    Danke Dir! Grundsätzlich sind beide Seiten guten Willens, es besteht kein Zweifel dass wir eine faire Lösung finden müssen und das wurde beim Notar auch diskutiert, aber nicht festgehalten - die Frage ist nur wie man die Lösung ermittelt.

    Extrembeispiele: Geringverdiener heiratet Immobilienerbin, kündigt und lässt sich von ihr aushalten - oder Spitzenverdiener heiratet Hausfrau mit 3,50 aufm Sparbuch und bleibt bis in alle Ewigkeiten Alleinverdiener. Fair ist, denke ich, irgendwo dazwischen. :)

    Der Nachteil eines Ehevertrags müsste (meiner naiven Meinung nach) das umfassen, was alle "ehelichen Pflichten" finanzieller Art inkl. Ehevertrag gegenüber dem unverheirateten Zustand betrifft. Den Vergleich gegenüber der Ehe ohne Ehevertrag wäre meines Erachtens schief. Oder?

  • Extrembeispiele: Geringverdiener heiratet Immobilienerbin, kündigt und lässt sich von ihr aushalten - oder Spitzenverdiener heiratet Hausfrau mit 3,50 aufm Sparbuch und bleibt bis in alle Ewigkeiten Alleinverdiener. Fair ist, denke ich, irgendwo dazwischen. :)

    Ich verstehe nicht ganz, was diese Beispiele mit der Fairness von Eheverträgen zu tun haben.

    Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen der Ehe für beide Partner fair. EIn Ehevertrag kann fair sein, wenn er die berechtigten Interessen beider Partner angemessen berücksichtigt.

    Ein Vertrag, der nur eine Seite finanziell begünstigt und die andere Seite nur finanziell benachteiligt, ist m.E. unausgewogen. Das kann dennoch fair sein (zB bei einer freiwilligen Schenkung), aber ich habe Deine Eingangsfrage nicht so verstanden, dass Du etwas verschenken wolltest.

    Daher war meine Frage, weshalb keine (geldwerte) Gegenleistung im Ehevertrag vereinbart wurde, sondern nur eine einseitige Begünstigung. Offenbar hat der Notar ja sogar darauf hingewiesen (zu Recht).

  • Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen der Ehe für beide Partner fair.

    Würde ich anders sehen - mit meinen Beispielen wollte ich sagen, dass die Regelungen in vielen Fällen einen Ausgleich schaffen, wo meines Erachtens keiner sein sollte.

    So will ich nichts vom Kapital meiner Frau und meine Frau nichts von meinem Gehalt, aber die gemeinsamen Verbindlichkeiten wollen wir fair aufteilen. Aber vielleicht seh ich das auch zu naiv...

    Bzgl. Vertrag: ob der so eindeutig benachteiligt, weiß ich nicht. Wir haben besprochen, dass das so sein kann. Andererseits bleibt auch mein Einkommen mein Einkommen. Selbst wenn wir das eindeutig feststellen könnten, wir könnten es nicht auf einen Betrag beziffern. Versorgungsausgleich - guter Punkt, den kannte ich noch nicht.

  • Würde ich anders sehen - mit meinen Beispielen wollte ich sagen, dass die Regelungen in vielen Fällen einen Ausgleich schaffen, wo meines Erachtens keiner sein sollte.

    So will ich nichts vom Kapital meiner Frau und meine Frau nichts von meinem Gehalt, aber die gemeinsamen Verbindlichkeiten wollen wir fair aufteilen. Aber vielleicht seh ich das auch zu naiv...

    Die gesetzlichen Regelungen sehen keinen Zugang zum Kapital des anderen Ehepartners vor. Es gibt kein gemeinsames Ehevermögen.

    Auch die Immobilien der von Dir zitierten Immobilienerbin werden im Scheidungsfall nicht mit dem "ausgehaltenen" Partner geteilt, sondern bleiben allein bei der Immobilienerbin.

    Euer Ehevertrag hat nicht Deinen Zugang zum Kapital Deiner Frau ausgeschlossen (den hattest Du nie, s.o.), sondern nur Deinen Anspruch auf den "Zugewinn", der während der Ehe entsteht. Du kriegst also von diesem Zugewinn nichts ab, egal wie hoch, weder im Erbfall noch bei Scheidung. Er bleibt allein bei Deiner Frau bzw. deren Erben (zB Kinder).

    Zugewinn ist verkürzt gesagt der Zuwachs des Vermögens im Laufe der Ehe (letztlich durch ein Einkommen, das höher ist als die Ausgaben).

  • Zugewinn ist verkürzt gesagt der Zuwachs des Vermögens im Laufe der Ehe (letztlich durch ein Einkommen, das höher ist als die Ausgaben).

    Aber, um es deutlich zu sagen, nicht nur durch Erwerbseinkommen, sondern bspw. auch durch den steigenden Wert bspw. von Immobilien oder Aktien.

  • Hallo zusammen,

    ‎Auf Geldreise - Female Finance mit Anja und Anika: Unsere Highlights aus 4 Jahren Auf Geldreise (#149) auf Apple Podcasts
    ‎Sendung Auf Geldreise - Female Finance mit Anja und Anika, Folge Unsere Highlights aus 4 Jahren Auf Geldreise (#149) – 24. Jan. 2024
    podcasts.apple.com

    In diesem Teil von Finanztip gibt es hilfreiches dazu.

    Insbesondere jedes Einkommen in der Ehe gehört beiden.

    Hier wird gut ausgeführt was Frauen leisten und Männer verstehen können.

    LG

  • Insbere jedes Einkommen in der Ehe gehört beiden.

    Das stimmt so nicht! Rechtlich gehört jedem weiterhin sein Einkommen alleine (außer man hat Gütergemeinschaft vereinbart), nur im Fall einer Scheidung kann es zu einem Zugewinnausgleich kommen. Ist aber beim TE auch nicht der Fall, da er Gütertrennung vereinbart hat.

  • Würde ich anders sehen - mit meinen Beispielen wollte ich sagen, dass die Regelungen in vielen Fällen einen Ausgleich schaffen, wo meines Erachtens keiner sein sollte.

    So will ich nichts vom Kapital meiner Frau und meine Frau nichts von meinem Gehalt, aber die gemeinsamen Verbindlichkeiten wollen wir fair aufteilen. Aber vielleicht seh ich das auch zu naiv...

    Bzgl. Vertrag: ob der so eindeutig benachteiligt, weiß ich nicht. Wir haben besprochen, dass das so sein kann. Andererseits bleibt auch mein Einkommen mein Einkommen. Selbst wenn wir das eindeutig feststellen könnten, wir könnten es nicht auf einen Betrag beziffern. Versorgungsausgleich - guter Punkt, den kannte ich noch nicht.

    Ob die rechtlichen Standard-Rahmenbedingungen fair sind ist wohl subjektiv ;)

    Zum Glück kann man ja mithilfe eines Ehevertrags sich auf andere Bedingungen einigen, was ihr auch schon getan habt.

    Das mit dem Versorgungsausgleich solltet ihr unbedingt noch klären, im Zweifel gibst du sonst bei einer Scheidung deiner Frau die Hälfte der in der Ehe erwerbenen Rentenpunkte ab!

    Wie ich weiter oben schonmal geschrieben hatte, wenn ihr es sehr als meins ist meins und deins ist deins und keiner will vom anderen was abhaben seht, dann würde ich die gemeinsamen Kosten einfach 50:50 aufteilen.

  • Wie ich weiter oben schonmal geschrieben hatte, wenn ihr es sehr als meins ist meins und deins ist deins und keiner will vom anderen was abhaben seht, dann würde ich die gemeinsamen Kosten einfach 50:50 aufteilen.

    Subjektiv ist Gerechtigkeit immer eine Frage des Blickwinkels. :) Deswegen der Versuch der Objektivierung... 50:50 find ich nicht grundsätzlich verkehrt, stößt halt schnell an Grenzen, selbst bei zwei Vollzeit-arbeitenden Partnern. Beispiel: einer ist Anwalt und verdient jährlich gut sechsstellig, der andere Hilfskraft und hat nicht mal ein Zehntel. Die wahrscheinlichen Ansprüche des ersteren kann letzterer nicht mitgehen, also entweder schraubt ersterer seinen Lebensstandard deutlich runter oder es bleibt nicht bei 50:50. Daher dachte ich an den Grundsatz, Kosten entsprechend der Einkommensverteilung aufzuteilen (was natürlich auch nur dann funktioniert, soweit beide ihr Potential gleichermaßen nutzen und nicht einer sich aushalten lässt).

  • Deswegen der Versuch der Objektivierung... 50:50 find ich nicht grundsätzlich verkehrt, stößt halt schnell an Grenzen, selbst bei zwei Vollzeit-arbeitenden Partnern.

    Viel Spaß bei der weiteren Objektivierung. Vielleicht gibt es ja in der Beziehung auch noch die Begriffe Liebe und Großzügigkeit? Diese Aspekte löst auch kein Ehevertrag.

    Mir scheint die Frage in #3 sehr berechtigt.

  • Viel Spaß bei der weiteren Objektivierung. Vielleicht gibt es ja in der Beziehung auch noch die Begriffe Liebe und Großzügigkeit? Diese Aspekte löst auch kein Ehevertrag.

    Mir scheint die Frage in #3 sehr berechtigt.

    Verstehe ehrlichgesagt nicht, was das damit zu tun hat. Ich glaube nicht, dass wir das einzige Ehepaar sind, das sich Gedanken macht (gerade weil uns Gütertrennung aufoktroyiert wurde), wie wir Kosten fair aufteilen. Ich finde, gerade falsch verstandene Großzügigkeit kann eine Beziehung belasten, etwa weil sich ein Partner finanziell abhängig/unterlegen fühlt oder ein schlechtes Gewissen hat, sich Dinge zu kaufen. Und nein, das gilt nicht, wenn man mal essen geht oder sich was schenkt. ;)

  • Verstehe ehrlichgesagt nicht, was das damit zu tun hat. Ich glaube nicht, dass wir das einzige Ehepaar sind, das sich Gedanken macht (gerade weil uns Gütertrennung aufoktroyiert wurde), wie wir Kosten fair aufteilen. Ich finde, gerade falsch verstandene Großzügigkeit kann eine Beziehung belasten, etwa weil sich ein Partner finanziell abhängig/unterlegen fühlt oder ein schlechtes Gewissen hat, sich Dinge zu kaufen. Und nein, das gilt nicht, wenn man mal essen geht oder sich was schenkt. ;)

    Können sich nicht zwei erwachsene Menschen zusammensetzen und gemeinsam definieren, was für beide fair ist, wann sich jemand abhängig oder unterlegen fühlt? Muss man halt etwas miteinander reden. Da frag ich doch nicht das Internet.

  • Verstehe ehrlichgesagt nicht, was das damit zu tun hat. Ich glaube nicht, dass wir das einzige Ehepaar sind, das sich Gedanken macht (gerade weil uns Gütertrennung aufoktroyiert wurde), wie wir Kosten fair aufteilen. Ich finde, gerade falsch verstandene Großzügigkeit kann eine Beziehung belasten, etwa weil sich ein Partner finanziell abhängig/unterlegen fühlt oder ein schlechtes Gewissen hat, sich Dinge zu kaufen. Und nein, das gilt nicht, wenn man mal essen geht oder sich was schenkt. ;)

    Einige Tipps hast Du ja schon bekommen:

    - zB eine angemessene finanzielle Gegenleistung für die Gütertrennung vereinbaren, was offenbar beim Notar versäumt wurde, mit der Du Dir selbst einen gleichwertigen Vermögenszuwachs aufbauen kannst und indirekt doch am Vermögenszuwachs Deiner Frau partizipieren kannst (zB jährliche Ausgleichszahlungen per Ehevertrag oder hoher sofortiger Einmalbetrag);
    - falls Ihr Euch nicht einigen könnt, evtl. ergänzend noch den Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausschließen, damit Du im Scheidungsfall neben dem Verlust jeglichen Zugewinnausgleichs nicht auch noch die Hälfte Deiner Rentenansprüche abgeben musst. Andernfalls hat Deine Frau einen Anreiz, weniger Rentenansprüche etc. zu erwerben (die im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig wären) und stattdessen lieber mehr Vermögen aufzubauen (dank Eurer Gütertrennung ausgleichslos).

    Auch dann müsstet Ihr Euch noch darüber unterhalten, wie Ihr Eure laufenden Kosten gerecht aufteilen wollt und wie jede und jeder nach seiner/ihrer wahren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum laufenden Familienunterhalt beitragen kann. Denn die Einkünfte schwanken ja oft im Laufe des Lebens. Dies ist aber mE unabhängig vom Güterstand.

    Nur zur Klarstellung: niemand hat Dich gezwungen, eine Gütertrennung ohne Gegenleistung zu vereinbaren.