Lebensversicherung versteuern - Artikel von Jörg Leine

  • Hallo,


    soeben habe ich den Finanztip Artikel 'Lebensversicherungen versteuern' von Jörg Leine gelesen. Dabei ist mir etwas aufgefallen, was nicht eindeutig erklärt wurde. Hier ist ein Auszug des Artikels.


    Auszahlung: Vertrag seit 2004 oder älter

    Hast du Deine Ver­si­che­rung vor 2005 abgeschlossen, bist Du fein raus. Denn in aller Regel zahlst Du keinen Cent Steuern, wenn Deine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zum Rentenbeginn fällig wird. Die Ablaufleistung fließt eins zu eins auf Dein Konto.



    In dem Artikel wird erwähnt, dass sie bei alten Versicherungen in der Regel steuerfrei bleibt, wenn sie zu Rentenbeginn fällig wird. Mein Auszahlungstermin liegt ca. drei Jahre vor dem Eintritt in die Rente. Wie sieht es da mit der Versteuerung aus? Wie hoch wird da versteuert und was kann man tun, um die Abgaben zu minimieren?

    Für eine klärende Antwort bin ich sehr dankbar.

  • Die genauen Bedingungen dafür, dass die Erträge einer Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung bei Rentenbeginn oder bei einer Kündigung steuerfrei sind, lauten:

    • Der Betrag der Ablaufleistung wird vollständig auf einmal ausbezahlt.
    • Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft hat den Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
    • Du hast den ersten Beitrag bis zum 31. März 2005 gezahlt.
    • Du hast mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.
    • Mindestens 60 Prozent Deiner Beiträge machen die Todesfallsumme aus.

    "bei Rentenbeginn oder bei einer Kündigung" - Vielleicht hätte der Autor lieber "bei Auszahlung" schreiben sollen?

  • Aus meiner Sicht hätte er "bei Auszahlung" schreiben sollen. Ich habe aber leider keinen Beweis, dass vor 2005 abgeschlossene Versicherungen auch bei planmäßiger Auszahlung vor dem Renteneintritt steuerfrei sind. Es wäre zwar unlogisch, wenn sie bei vorzeitiger Kündigung steuerfrei sind und bei Auszahlung zu Rententritt auch, aber nicht dazwischen. Aber unlogisch muss ja nichts heißen. Möglicher Ausweg: Du kündigst vor dem Auszahlungstermin, dann ist es sicher.


    Oder jemand anderes hier weiß es ganz genau.

  • Bei mir trifft jedoch weder die Bedingung Rentenbeginn, noch Kündigung der LV zu. Ist das auch vor Rentenbeginn so?

    Was meinst Du mit "Rentenbeginn"?


    Bei dieser alten KLV kannst Du vermutlich wählen, ob Du eine Kapitalleistung oder eine Rente haben willst. Wählst Du eine einmalige Kapitalleistung, ist diese steuerfrei. Wählst Du eine Rentenzahlung, so ist der (geringe) Ertragswert steuerpflichtig.


    Falls Du mit "Rentenbeginn" den Beginn Deiner Rente aus der GRV meinst: Es ist für die Steuerfreiheit der Kapitalleistung absolut irrelevant, ob Du bei Auszahlung Arbeitnehmer, Rentner oder sonst etwas bist.