Nachträgliche Änderung der Jahresverbrauchsprognose

  • Um hier einen Strich drunter zu machen: Ein Schlichtungsverfahren bei Schlichtungsstelle Energie hat zumindest dazu geführt, dass Vattenfall 500€ Erstattung anbietet.

    Und? Paßt das nach Deiner Ansicht?

    Zwischen Herrn X und der Vattenfall Europe Sales GmbH bestand vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ein Gasliefervertrag

    ... die Berechnung [basiert] auf dem prognostizierten Jahresverbrauch von 17.811 (kWh)

    ... der ja wohl drastisch zu niedrig angesetzt war.

    Wie waren denn die Verbrauchswerte der Vorjahre?

    Die Jahresverbrauchsprognose korrigierten wir am 8. Juli 2023 auf 20.130 kWh.

    [Tatsächlicher Verbrauch lt. Rechnung 20.12.2023 - 31.12.2023 29.540 kWh]


    Im Sinne des Schlichtungsgedankens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie unter der Voraussetzung der Zustimmung des Beschwerdeführers, sind wir gern bereit, eine Gutschrift von 500,00 Euro ... zu erstatten. Eine Rechnungskorrektur oder Korrektur der Jahresverbrauchsprognose wird jedoch nicht erfolgen.

    Wie wäre denn die Rechnung aus Deiner Sicht?

    Das Schreiben von e.on ist das übliche Wortgeklingel ("ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht", rein aus Kulanz ...). Wenn die Firma schon von sich aus einen "Vergleich" anbietet, dürfte ihre Argumentation auf schwachen Füßen stehen. Das kann ich aber nicht beurteilen, der ich die Zahlen nicht kenne. Wäre ich betroffen, wäre mir egal, wie sie sich winden, solange das finanzielle Ergebnis für mich stimmt.

  • Der Gesetzgeber schreibt uns in § 10 Abs. 1 EWPBG genau vor, dass wir die Jahresverbrauchsprognose (und nicht den tatsächlichen Verbrauch) zur Berechnung der staatlichen Entlastung nutzen müssen.

    Das, was ich am 24.02.2024 geschrieben habe, gilt nach wie vor.

    Außer in den von mir an verschiedenen Stellen zitierten Richtlinien des Bundes der Energieversorger (!!) mit klaren Angaben, wie die Sept22Prognose zu berechnen ist (nämlich mit Verbräuchen der Lieferstelle aus der Zeit vor Ende September 2022) habe ich noch nichts gefunden, insbesondere keine klare Aussage der Schlichtungsstelle.

    Das mit den Gradragszahlen ist bekannt und hat m.E. mit der hier benötigten Jahresverbrauchsprognose nichts zu tun.
    Sie werden allenfalls benötigt, wenn aus der Messung eines kurzen Verbrauchszeitraums der Verbrauch für andere Zeiträume des Jahres oder der eines ganzen Jahres errechnet werden soll oder umgekehrt.

    Die Frage ist auch nach wie vor, warum nicht, wie in den o.g. Richtlinen vorgeschlagen, die Prognose einfach aus den Abschlägen (rückwärts) errechnet wird, die vor Ende September 2022 festgelegt wurden, (wenn man denn die Grundlagen für die Berechnung vergessen hätte).

    Wenn Vattenfall nun wirklich die September22Prognose für alle Kunden so berechnet hätte und die Schlichtungsstelle das feststellt und es u. A. über die Verbraucherverbände öffentlich gemacht würde, müsste es einen Aufstand geben und hundertausende Abrechnungen geändert werden.

    Es stellt sich auch noch die Frage, ob Vattenfall die 500 € aus eigener Tasche zahlt oder an den Staat weiterreicht.

    Eigentlich müssten doch die Abrechnungsstellen des Staates eine Meinung zu der "rechtssicheren Berechnung der Sept22Prognose" haben.

    rncr319 steht nun vor der Frage, ob er die 500 € nimmt oder das uns alle interessierende Urteil der Schlichtungsstelle abwartet, mit der Gefahr, dass es ganz unerwartet kommt oder in einen Rechtstreit mündet.

    berghaus 29.11.24

  • Ich habe durch Vattenfall zum 07.22 eine Verbrauchsprognose von knapp 40k erhalten; meine Verbrauchsprognose zur Berechnung des Entlastungsbetrags ist dann aber interessanterweise bei etwa 20k angesetzt. Hier müssen m.E. zwei unterschiedliche Methoden eingesetzt worden sein.

    Ich würde das pragmatischer sehen.

    Die erste Prognose diente, um deine monatlichen Abschläge zu berechnen. Da hat der Lieferant natürlich ein extremes Interesse, das so hoch wie möglich anzusetzen.

    Die zweite Prognose diente, um deine Entlastung zu berechnen. Da hat der Lieferant das Interesse, die so gering wie möglich anzusetzen.

    Rausgekommen ist die (für mich) etwa wirre Antwort deines Lieferanten, die nicht begründet, warum sie zwei so unterschiedliche Prognosen ermittelt haben bzw. auf welcher Basis das jeweils geschah.

  • Die Frage ist ... nach wie vor, warum nicht, wie in den o.g. Richtlinen vorgeschlagen, die Prognose einfach aus den Abschlägen (rückwärts) errechnet wird, die vor Ende September 2022 festgelegt wurden, (wenn man denn die Grundlagen für die Berechnung vergessen hätte).

    Man faßt sich in der Tat an den Kopf, welcher Zirkus um diese Prognose gemacht wurde. An sich sollte sie sich aus den Verbrauchsdaten ergeben, und die Zahlen hat zumindest der Netzbetreiber.

    Eigentlich müssten doch die Abrechnungsstellen des Staates eine Meinung zu der "rechtssicheren Berechnung der Sept22Prognose" haben.


    rncr319 steht nun vor der Frage, ob er die 500 € nimmt oder das uns alle interessierende Urteil der Schlichtungsstelle abwartet, mit der Gefahr, dass es ganz unerwartet kommt oder in einen Rechtstreit mündet.

    Würde mich jemand nach Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre fragen, würde ich die gewünschten Daten nach einem kurzen Moment auf den Tisch legen. Genauso könnte ich eine gute Prognose für das Folgejahr abgeben. Ich hätte auch in Windeseile den Erstattungsbetrag der Gaspreisbremse errechnet (was ich in meinem Fall nicht mußte, weil mein Versorger auch in der Hochzeit unter der Grenze geblieben ist). Das heißt: Ich hätte meine eigenen Zahlen, mit denen ich dem Versorger und auch der Schlichtungsstelle gegenübertreten könnte.

    Ich wüßte also, was mir zustünde, und hätte das auch der Schlichtungsstelle mitgeteilt. Möglicherweise hätte das die Gedanken des Versorgers und auch der Schlichtungsstelle in die richtige Richtung gelenkt. Ich wüßte auch, wie das Vergleichsangebot des Versorgers zu den wahren Verhältnissen stünde und könnte somit kompetent entscheiden, ob ich es annehme oder nicht.

    Ich bin mir nicht sicher, ob rncr319 solche Zahlen hat. Bisher hat er auf meine direkte Frage nicht geantwortet.

  • # 16 24.02.2024
    Ich werde jetzt am WE mal ein Schreiben an EbV aufsetzen und eine Abschrift an die Schlichtungsstelle schicken.


    Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für deine Bemühungen. Ich werde dich vom Ausgang des Schlichtungsverfahrens unterrichten.

    Schön wäre es, wenn Nicole uns allen hier berichten würde, was sich inzwischen ergeben hat.

    berghaus 01.12.24

  • Schön wäre es, wenn Nicole uns allen hier berichten würde, was sich inzwischen ergeben hat.

    berghaus 01.12.24

    Hallo Berghaus, das Schlichtungsverfahren wurde sage und schreibe vor ca zwei Wochen nach fast 9 Monaten(!) abgeschlossen. Nachdem Vattenfall zunächst einen Kulanzbetrag von 120€ angeboten und ich diesen abgelehnt hatte, haben wir uns jetzt bei einem in Frage stehenden Betrag von ca 320€ auf Vorschlag der Schlichtungsstelle auf 256€ geeinigt und das Schlichtungsverfahren beendet. Vattenfall hat den Betrag sogar schon überwiesen.

    Ob ich diesen Weg noch einmal gehen würde, lasse ich mal im Raum stehen. Wahrscheinlich würde ich es auf eine Klage hinauslaufen lassen, um die Rechtslage klären zu lassen.

  • Dieselbe Stellungnahme hat Vattenfall auch in meinem Fall an die Schlichtungsstelle geschickt. Das ist offensichtlich eine Standardantwort und dafür haben sie geschlagene 2 Monate gebraucht. Darin haben sie mir 120€ angeboten, die ich mit einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt hatte.

  • Das Schlichtungsverfahren wurde sage und schreibe vor ca zwei Wochen nach fast 9 Monaten(!) abgeschlossen.

    Staun! Du liest offenbar still im Hintergrund immer noch als Gast mit. Das dürfte selten sein. Entweder zeichnen sich die Leute ein oder sie verschwingen im Nirwana.

    Schlichtungsverfahren dauern ... (wie das meiste Rechtliche in diesem Land).

    Nachdem Vattenfall zunächst einen Kulanzbetrag von 120€ angeboten und ich diesen abgelehnt hatte, haben wir uns jetzt bei einem in Frage stehenden Betrag von ca 320€ auf Vorschlag der Schlichtungsstelle auf 256€ geeinigt und das Schlichtungsverfahren beendet. Vattenfall hat den Betrag sogar schon überwiesen.

    Vermutlich ist das ein fauler Kompromiß (wie ja viele Kompromisse faul sind), aber immerhin kommst Du mit dieser Erstattung der wahren Rechnung schon näher. Wenn ein Richter oder Schlichter eine Vorschlag macht, ist das oft das Ende der Fahnenstange.

    Ob ich diesen Weg noch einmal gehen würde, lasse ich mal im Raum stehen. Wahrscheinlich würde ich es auf eine Klage hinauslaufen lassen, um die Rechtslage klären zu lassen.

    Dafür brauchst Du halt einen Rechtsanwalt, der gewillt ist, sich für extrem wenig Honorar trotzdem für Dich einzusetzen. Wenn Du Deinen Anwalt fair bezahlen willst, geht dabei so viel Geld drauf, daß Du eine kleine dreistellige Frorderung aus buchhalterischen Gründen besser gleich fallen läßt.

    Das mit dem Recht bekommen ist bei kleinen Forderungen nicht so einfach.