Einzelgewerbe abmelden / Bewertung möglich?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe vor 4 Jahren ein Einzelgewerbe angemeldet, mein Partner war in der Privatinsolvenz, jetzt möchte er gerne selbst in seinem Namen die Firma führen.

    Unsere Idee war das Gewerbe abzumelden und einige Monate später mit einem komplett neuen Namen neu anzumelden. Unsere Steuerberater sagt, wenn das Finanzamt dahinter kommt, dass es quasi die selbe Firma ist, dann können sie bewerten und mich hinterher auffordern nachzuzahlen, so ungefähr ich hätte zum Beispiel 200.000 Euro Umsatz machen können und deswegen soll ich nachzahlen.

    Ich habe das noch nie gehört, wenn die Firma abgemeldet ist, dann kann ich auch kein Umsatz machen.

    Auch im Netz finde ich dazu nichts.

    Vielleicht kann mir jemand helfen

  • Fassen wir mal kurz zusammen: Dein Partner geht in die Privatinsolvenz, so dass seine Gläubiger Geld verlieren. Anstatt Anstrengungen zu unternehmen, diesen ihr Geld zurückzuzahlen, springst Du als Strohmann bzw. Strohfrau ein und meldest ein Einzelgewerbe auf Deinen Namen an, das aber effektiv on Deinem Partner betrieben wird. Und jetzt, wo die Privatinsolvenz abgeschlossen ist, soll das Gewerbe wieder auf Deinen Partner übergehen. Euer Steuerberater (dem die Problematik schon des aktuellen Status klar sein sollte) klärt euch über Risiken des aktuellen Plans auf. Und weil ihr davon nichts gehört habt, soll euch nun eine Internetforum dabei helfen, den problematischen Plan umzusetzen. Ist das korrekt zusammengefasst? Falls ja: Mit dem Ideal des ehrbaren Kaufmanns im Einzelgewerbe hat das alles reichlich wenig zu tun.

  • Was spricht dagegen, das Gewerbe direkt auf Deinen Partner umzumelden?


    Übrigens hätte Dein Partner auch in einer laufenden Insolvenz selbstständig tätig sein dürfen, so dass ihr Euch die Verrenkungen der letzten Jahre eventuell hättet sparen können. Der Insolvenzverwalte hätte Euch erzählt und auch was ihr auf jeden Fall bleiben lassen solltet.

  • Das ist absolut nicht korrekt, ich habe meinen Partner kennen gelernt, da war er schon längst in der Privatinsolvenz. Klar, hat er mich ermutigt Gewerbe anzumelden und mir zu Seite zu stehen, mein Partner ist bei mir angestellt.,


    Ich möchte im Herbst eine Festanstellung beginnen und werde keine Zeit mehr haben.

    Mein Partner könnte von vorne beginnen, entweder melde ich auf ihn um oder Melde komplett ab.

    Das ist hier die Frage.

    Ich verstehe nicht warum der Steuerberater sowas erzählt, das Finanzamt könnte eine Bewertung machen und ich müsste eventuell nachzahlen. Wie kann ich Steuern von Gewinnen zahlen die nicht gemacht worden sind.

  • Ich wage mal eine Deutung: Wenn ihr beim Übergang eine Lücke lasst, dann könnte das Finanzamt vermuten, dass der Betrieb in der Zwischenzeit weitergelaufen ist und in der Zeit dann "privat" Umsätze und vor allem Gewinn angefallen ist, der eigentlich dem Betrieb zuzurechnen wäre. Eine Gewerbeabmeldung hindert Dich aber regelmäßig nicht daran, es noch weiter zu betreiben. Deine Geschäftspartner bekämen davon überhaupt nichts mit.

  • Einfach "nur" ummelden ist eh nicht.


    Entweder du beendest den Betrieb, dann ist eine Aufgabebilanz inkl. Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven fällig. Oder du veräußerst den Betrieb im Ganzen, wobei dann über den Kaufpreis auch die stillen Reserven besteuert werden.


    Im Übrigen kann ich die Aussage deines Beraters nicht nachvollziehen.

  • Welchen Wert hat das Gewerbe denn (Kundenkontakte, Material, Geschäftsidee)? Was könntest Du erlösen, wenn Du das Gewerbe an einen Dritten verkaufen würdest? Meint Dein Steuerberater vielleicht, dass das eine Schenkung von ca. 200.000€ an Deinen Partner darstellt?

  • Danke für Eure Antworten.


    Betriebsvermögen gibt es nicht: der Firmenwagen läuft auf Kredit, die Aufträge werden von Subunternehmern ausgeführt, Material direkt an Kunden geliefert und nicht gelagert. Kundenstamm: wenn der Auftrag ausgeführt wurde, ist das vorbei.
    Büro habe ich gemietet, das war es auch schon.

    Man könnte den Wert des Restmaterials ermitteln.





  • Seid ihr verheiratet? Selbst wenn nicht könnten 20.000 € Freibetrag schon reichen. Beim Mietvertrag und dem Auto-Kredit müsstet ihr noch sehen, wie ihr den ohne Nachteile übertragen bekommt. Webb das Auto allerdings schon weit abgezahlt ist, könnte es vielleicht doch knapp werden mit den 20.000. Oder meinst Du Leasing? Eventuell gibt es Probleme wenn Dein Partner gerade erst mit der Privatinsolvenz durch ist.

  • Nein , wir sind nicht verheiratet und wohnen nicht zusammen.


    Wo kann ich das mit dem Freibetrag nachlesen?


    Auto ist gebraucht gekauft,viel kann es nicht mehr wert sein