Freistellungsbetrag

  • Ich wiederhole mich: Die anrechenbare ausländische Quellensteuer kommt auf die Anlage KAP, und zwar ins Feld 283/483.

    Felder sehe ich da nicht, aber Zeile 40 KAP.

    Zitat aus der in #17 von andiii_98 genannten Erläuterungen:

    ".......Die Anlage AUS ist auf jeden Fall eine der schwierigeren Anlagen. Eine erste Orientierung kann dabei die offizielle Anleitung der Finanzbehörden bieten. Allerdings ist diese auch bei weitem nicht selbsterklärend. Du kannst sie zum Beispiel finden, in dem Du im Formularcenter der Finanzverwaltung im Suchfenster „034010_24“ eingibst. Klicke dann auf „019 - Anlage AUS (2024)“ und im danach angezeigten Formular auf „Anleitung zur Anlage AUS“.

    So heißt es dort unter anderem, dass Du Einkünfte aus ausländischem Kapitalvermögen nur in die Anlage AUS eintragen darfst, wenn die tarifliche Einkommensteuer - und nicht die Abgeltungssteuer - zur Anwendung kommt. Das betrifft die Einträge in den Zeilen 27 bis 34 und 52 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 30 bis 35 der Anlage KAP-BET."

    Zeile 40 ist nicht dabei.

    Klar ist mir also immer noch nicht, ob man die 'angerechnete ausländische Steuer' auch dann wieder- oder angerechnet bekommt, wenn man sie nur in Zeile 40 KAP einträgt und AUS weglässt
    .
    Klar ist, dass man sie nicht angerechnet bekommt, wenn die festgesetzte Steuer (des Studenten) schon bei 0 ist.

    Wenn ich mal wieder viel Zeit habe, werde ich die Freunde im Elster-Forum dazu befragen.

    Aber auch da ist es besser, zu sagen: "Ich frage für einen Freund.....", damit die Antworten nicht ins Persönliche gehen, wie z.B. hier, wenn man z.B. verlauten lässt, dass man ein Balkonkraftwerk bauen will und nach einem Jahr dazu noch weiterdiskutiert, gefragt wird, ob man Beamter ist! :)

    berghaus 23.04.25