Rente und gleichzeitig weiter im vollem Umfang arbeiten!

  • Guten Morgen zusammen,

    vielleicht können Sie mir weiterhelfen!

    Sehe ich es richtig, seit 2023 ist die Zuverdienstgrenze entfallen, quasi, wer eine entsprechende Altersrente bezieht, kann unbegrenzt dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

    Daraufhin arbeite ich momentan im vollen Umfang erst einmal bis Ende Juli 2024 weiter und beziehe zugleich eine Rente mit 99,5 Prozent. Auch beziehe ich daraufhin noch keine Betriebsrente...

    Im Netz habe ich dazu recherchiert: Danach dürfte mein Monatsgehalt weiterhin mit der Steuerklasse 3 (meine Frau in Steuerklasse 5) besteuert werden, richtig?

    Denn wenn also die Rente als Teilrente (max. zu 99,99 Prozent) in Anspruch genommen wird, dann ist der gleichzeitige Bezug von Rente und Verdienst möglich.

    Vertrag bzw. Tarifvertrag müssten nicht geändert werden. Wenn der Verdienst dann wegfällt, kann die Vollrente beantragt / bezogen werden.

    Meine Steuerberaterin ist aber der Meinung, vielleicht weil sie es noch nicht besser weiß, mich steuerlich für 2024 in die Steuerklasse 6 zu stecken, was m.E. aber falsch wäre und ich dadurch zu viel Abzüge hätte!

    Danke im Voraus

    Mit freundlichem Grüßen

    Holger Gerlach

  • Hallo.

    Zur Steuerklasse sage ich nichts, wenn die StBin das meint, dann wird sie ihre Gründe haben. Die Steuerklasse betrifft ja nur das laufende Netto, mit der Steuererklärung würde es sich ja ohnehin glattziehen.

    Würde die Betriebsrente denn zahlen, wenn ein Monat Vollrente und ab Folgemonat wieder nur 99,99%-Teilrente gezahlt werden?

    Wenn die Weiterarbeit nur bis Ende Juli geplant ist, dann könnte man auch die Absicherung des Krankengeldanspruches als zweitrangig bezrachten und sofort die Vollrente beantragen. Wenn der Arbeitgeber ohnehin bis Ende Juli mit der Arbeitskraft rechnet, sollte die Vollrente auch unproblematisch sein bzw. eventuelle Probleme würden sich über einen Arbeitsvertrag bis 31.07.2024 regeln lassen.

  • Wenn Betriebsrente und Arbeitsverdienst parallel von verschiedenen Zahlstellen geleistet werden, fällt wohl oder übel eine der Zahlungen unter Steuerklasse 6, denn beides sind lohnsteuerpflichtige Bezüge. Aber, wie schon geschrieben, die Steuerklasse bestimmt ja nur den monatlichen Abzug, am Ende des Jahres kommen alle Einkünfte in einem Topf und werden einheitlich besteuert.

    Bei der Betriebsrente muss beachtet werden, dass es für Direktzusagen und Pensionskassen in der Regel Gesamtversorgungsobergrenzen gibt, die oft bei 100% des letzten Nettoarbeitsverdienstes vor Bezugsbeginn liegen.

  • Der momentane Bezug der Rente ist kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, demnach kann die Steuerklasse 3 behalten werden. Nur bei einem weiteren Job neben der normalen Arbeit rutscht man in die Steuerklasse 6 mit dem zweiten Arbeitsplatz!

  • Nein, anders als die gesetzliche Rente ist die Betriebsrente steuerlich gesehen Arbeitseinkommen. Wenn Betriebsrente und Verdienst aus aktiver Tätigkeit zusammen bezogen werden, muss eines mit Steuerklasse 6 belegt werden.

  • Nein, anders als die gesetzliche Rente ist die Betriebsrente steuerlich gesehen Arbeitseinkommen. Wenn Betriebsrente und Verdienst aus aktiver Tätigkeit zusammen bezogen werden, muss eines mit Steuerklasse 6 belegt werden.

    Soweit ich den TE verstanden habe bezieht er eine ALTERSRENTE mit 99,5% und KEINE Betriebsrente siehe nachstehenden Auszug aus seinem Beitrag.

    Daraufhin arbeite ich momentan im vollen Umfang erst einmal bis Ende Juli 2024 weiter und beziehe zugleich eine Rente mit 99,5 Prozent. Auch beziehe ich daraufhin noch keine Betriebsrente...

    Denn wenn also die Rente als Teilrente (max. zu 99,99 Prozent) in Anspruch genommen wird, dann ist der gleichzeitige Bezug von Rente und Verdienst möglich.

  • Soweit ich den TE verstanden habe bezieht er eine ALTERSRENTE mit 99,5% und KEINE Betriebsrente siehe nachstehenden Auszug aus seinem Beitrag.

    Stimmt, deshalb hatte ich auch den momentanen Rentenbezug genannt. Bei einem späteren Betriebsrentenbezug sieht die Sache, wie schon vorher erwähnt, natürlich anders aus. Dann kommt die Steuerklasse 6 ins Spiel!


  • Meine Steuerberaterin ist aber der Meinung, vielleicht weil sie es noch nicht besser weiß, mich steuerlich für 2024 in die Steuerklasse 6 zu stecken, was m.E. aber falsch wäre und ich dadurch zu viel Abzüge hätte!


    Wie so häufig: Die Steuerklasse bestimmt ja nur die Abzüge unterhalb des Jahres. Bei solchen Konstellationen besteht ohnehin die Pflicht zur Veranlagung (sprich Abgabe einer Einkommensteuererklärung) und dort wird dann wieder alles glatt gezogen. Insofern würde ich mich an den Steuerklassen nicht aufhängen.

  • Hallo Herr Gehrlach,
    ich wollte nur wissen, wie Ihr Anliegen gelöst wurde. Ich habe das gleiche Dilema: ich werde demnächst Teilrente (99,9%) beziehen und behalte ich meinen vollzeit Job.
    Die Personalabteilung sagte mir, dass die glauben, dass der DRV mein 1. Arbeitgeber ist und somit bekäme ich hier Steuerklasse 4 (oder 1), dagegen mein vollzeit Job mein 2. Arbeitgeber wäre und bekäme hier Steuerklasse 6.
    Vielen Dank im Voraus
    Rodik

  • Hallo Herr Gehrlach,
    ich wollte nur wissen, wie Ihr Anliegen gelöst wurde. Ich habe das gleiche Dilema: ich werde demnächst Teilrente (99,9%) beziehen und behalte ich meinen vollzeit Job.
    Die Personalabteilung sagte mir, dass die glauben, dass der DRV mein 1. Arbeitgeber ist und somit bekäme ich hier Steuerklasse 4 (oder 1), dagegen mein vollzeit Job mein 2. Arbeitgeber wäre und bekäme hier Steuerklasse 6.
    Vielen Dank im Voraus
    Rodik

    Habe auch weitergearbeitet mit 99,99% Teilrente. Es hat sich nichts an der Steuerklasse geändert. Mein Arbeitgeber ist mein einziger Arbeitgeber. Der Rentenbezug ist davon genauso entkoppelt wie nebenberufliche Einkünfte.

    Bei Rente gibt es keine Steuerklasse. Du erhältst sie ja ohne steuerliche Abzüge. Dafür ist die Steuererklärung da, bei der alle Einkünfte zusammen betrachtet und die Steuerabzüge durch den Arbeitgeber mit berücksichtigt werden. Ggf. werden dir nach der ersten derartigen Steuererklärung Vorauszahlungen auferlegt.

  • Die Personalabteilung sagte mir, dass die glauben, dass der DRV mein 1. Arbeitgeber ist und somit bekäme ich hier Steuerklasse 4 (oder 1), dagegen mein vollzeit Job mein 2. Arbeitgeber wäre und bekäme hier Steuerklasse 6.

    Was ist denn das für eine unglaublich falsche Auskunft? Ach so: es ist ja gar keine Auskunft, sondern man „glaubt“.

    In eurer Personalabteilung herrscht ein dringender so genannter Fortbildungs-Bedarf.

    Aber aufgepasst: wenn wirklich ein inkompetenter Mensch aus der Personalabteilung quasi die Steuerklasse sechs setzt, ist das eben so. Dummheit schützt vor den Folgen nicht….. das wären hier nämlich theoretisch Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber.

  • Ich habe das gleiche Dilema: ich werde demnächst Teilrente (99,9%) beziehen und behalte ich meinen vollzeit Job.
    Die Personalabteilung sagte mir, dass die glauben, dass der DRV mein 1. Arbeitgeber ist und somit bekäme ich hier Steuerklasse 4 (oder 1), dagegen mein vollzeit Job mein 2. Arbeitgeber wäre und bekäme hier Steuerklasse 6.

    Für eine Rente der Deutschen Rentenversicherung gibt es keine Steuerklasse. Wenn du einfach weiterarbeitest, sollte die bisherige Steuerklasse bleiben.

    Leg dir aber von deiner Rente etwas beiseite! Nach eineinhalb Jahren kommt (einmalig!) der Steuerhammer, da zahlst du die Steuer für die Rente dieses Jahres nach und dazu eine deutliche Vorauszahlung fürs nächste Jahr. Danach hat sich das zurecht gerüttelt, dann zahlst du alle Vierteljahre Steuer auf die Rente. Das ist dann öfter, aber die Beträge sind nicht so hoch.

    Andere Sache: Wie alt bist du? Die Tatsache, dass du eine 99,9%ige Teilrente beziehst, deutet an, dass du die Altersgrenze noch nicht erreicht hast. Wenn das so ist, läuft mit deinem Job (fast) alles so weiter wie bisher. Du zahlst beispielsweise normal Rentenbeiträge, die dir dann zugutekommen, wenn du die Altersgrenze erreicht haben wirst. Wenn du aber jetzt schon die Altersgrenze erreicht haben solltest, läuft manches anders. Bitte informiere dich!