Hinzuverdienstgrenze Rente Wann lohnt sich zusätzliches Gehalt im Ruhestand?
Finanztip-Experte für Rente
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So gehst Du vor
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Vielleicht bist Du in den Ruhestand gegangen, ohne dass Du Dich wirklich zur Ruhe gesetzt hast? Die einen sagen sich: Wer rastet, der rostet. Anderen ist ein Leben ohne Arbeit zu langweilig. Womöglich bist Du auch darauf angewiesen, Deine gesetzliche Rente aufzustocken. Rentner und Rentnerinnen, die regulär in Rente gegangen sind, konnten bisher im Ruhestand unbegrenzt hinzuverdienen. Seit 2023 gilt das nun auch für Frührentner. Denn die Hinzuverdienstgrenze wurde für vorgezogene Altersrenten abgeschafft.
Das ist eine gute Nachricht für Dich, wenn Du bereits Deine Rente ab 63 in Anspruch genommen hast und jetzt wieder arbeiten willst. Das Modell Frührente plus Arbeit lohnt sich in aller Regel.
Andersherum ist es für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 63 nun auch möglich, eine Frührente in Anspruch zu nehmen, ohne mit dem Arbeiten aufzuhören. Das solltest Du Dir aber gut überlegen, denn auch ohne Hinzuverdienstgrenze drohen Dir im Modell Arbeit plus Frührente Einbußen.
Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel Geld Du neben Deiner Rente verdienen darfst, ohne dass diese gekürzt wird. Für vorgezogene Altersrenten, zu denen auch eine vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen gehört, gibt es diese Hinzuverdienstgrenze nun nicht mehr.
Für Erwerbsminderungsrenten gelten allerdings noch Hinzuverdienstgrenzen. Ihre Höhe unterscheidet sich je nachdem, ob Du eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehst. Mehr dazu liest Du in Kapitel acht.
Als Hinzuverdienst gilt bei Angestellten das monatliche Bruttoarbeitsentgelt. Arbeitest Du selbstständig, ist Dein Hinzuverdienst der monatliche steuerrechtliche Gewinn. In der Sprache Deines Steuerberaters geht es dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Auch vergleichbares Einkommen, etwa Vorruhestandsgeld, ist ein Hinzuverdienst.
Wer eine Altersrente bezieht, egal ob vorgezogen oder nicht, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Hast Du Deine Regelaltersgrenze erreicht, dann gehst Du in die normale Altersrente.
Die Regelaltersgrenze ist im Sozialgesetzbuch VI definiert und wird für Versicherte mit 35 Beitragsjahren mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 Satz 2 SGB VI). Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf dieses Alter angehoben. Die neue Altersgrenze gilt erst ab dem Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge bis 1947 gibt es monatsweise Abstufungen. Welche Regelaltersgrenze für Dich gilt, kannst Du ganz einfach mit unserer Tabelle im Ratgeber zur Rente ab 63 nachschlagen.
Die Rente ab 63 ist der umgangssprachliche Begriff für die vorgezogene Altersrente. Die Zahl 63 zeigt das Alter an, ab dem Du Deine Altersrente frühestens in Anspruch nehmen kannst.
Hast du statt der 35 aber schon 45 Beitragsjahre gesammelt, gelten für Dich andere Regeln. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge von 1953 bis 1964 ebenfalls schrittweise angehoben – allerdings von 63 auf 65 Jahre. Du kannst Deine reguläre Altersrente ohne Abzüge also schon zwei Jahre früher in Anspruch nehmen als mit 35 Beitragsjahren. Als besonders langjährig Versicherter kannst Du ebenfalls unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen.
Bist Du bereits Rentner oder Rentnerin und willst nebenbei arbeiten, dann ist die Antwort einfach: Ohne Kürzung der Rente lohnt sich der Lohn.
Du kannst von Deinem Lohn auch wieder in die Rentenversicherung einzahlen und Deine Rente erhöhen. Ein Jahr Minijob erhöht Deine Rente zum Beispiel um rund 5 Euro im Monat. Allerdings wirkt sich diese Erhöhung Deiner Rente unterschiedlich aus: Bist Du Frührentner, bekommst Du erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die erhöhte Rente. Hast Du Deine Regelaltersgrenze erreicht, wirkt sich die Erhöhung immer zum 1. Juli des Folgejahres aus.
Neben den Vorteilen gibt es auch Stolperfallen, auf die Du achten solltest. Die wichtigste wäre wohl die Steuer. Die meisten Rentner und Rentnerinnen müssen keine oder nur sehr wenig Steuer auf ihre Rente zahlen. Denn nach Abzug aller Freibeträge wie dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro(Stand 2023) bleibt häufig kein zu versteuerndes Einkommen übrig. Das kann sich aber ändern, wenn Dein Gehalt im Nebenjob zu Deinen Renteneinkünften dazukommt.
Wann Du als Rentner Steuern zahlen musst, lässt sich allgemein nicht genau beantworten, da viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Es lässt sich aber sagen: Wenn Du neben der Rente so viel verdienst, dass Du nicht mehr im Minijobbereich tätig bist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Du Steuern zahlen musst.
Warum das eine Stolperfalle ist? Ob Du Steuern zahlen musst, stellt sich erst heraus, nachdem Du Deine Steuererklärung abgegeben hast. Dein Lohn wird automatisch besteuert. Deine Rente nicht. Für die beiden Einnahmen werden jeweils für sich allein möglicherweise erstmal keine Steuern fällig, für beide Einkünfte zusammen dann aber schon. Und zusammengerechnet werden Deine Einkünfte eben in der Steuererklärung. Dann musst Du im Fall der Fälle Steuern nachzahlen. Du musst mit zwei Einkünften also auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Das solltest Du nicht nur rechtzeitig tun, sondern auch so viel wie möglich absetzen, damit Du nicht zu viel Steuern nachzahlen musst.
Wenn Du aufgrund der Höhe Deines Gehalts weißt, dass Dir eine Steuernachzahlung drohen könnte, dann lege für die Nachzahlung unbedingt Geld zur Seite.
Sobald Du eine Altersrente von der Rentenversicherung beziehst, bist Du automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Das ist allerdings keine Krankenversicherung an sich, sondern ein Status. Du wechselst also nicht automatisch in eine andere Krankenversicherung.
Auf Deine Rente zahlst Du dann den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 Prozent, den Du zuvor auch auf Deinen Lohn gezahlt hast. Die weiteren 7,3 Prozent übernimmt die Rentenversicherung. Zusammen kommt ihr also auf 14,6 Prozent. Auch den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent teilt ihr Euch.
Wenn es um die Beiträge auf Deinen Hinzuverdienst geht, bleibt der Zusatzbeitrag gleich. Du teilst ihn Dir in diesem Fall mit Deinem Arbeitgeber. Es ist der allgemeine Beitragssatz für den in Bezug auf Dein Gehalt als Frührentner oder Frührentnerin besondere Regeln gelten können. Als solcher oder solche hast Du nämlich für gewöhnlich im Job kein Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld. Denn aus Sicht des Staates bist Du in diesen Notfällen bereits durch Deine monatliche Rente finanziell abgesichert.
Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt für Dich aber der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent auf Deinen Lohn. Den teilst Du Dir wieder mit Deinem Arbeitgeber. Du musst also sieben Prozent von Deinem Lohn für die Krankenversicherung zahlen.
Wenn Du hingegen nur einen Teil Deiner Frührente beziehst, dann hast Du wieder Anspruch auf Krankengeld und teilst Dir mit Deinem Arbeitgeber den Beitragssatz von 14,6 Prozent. Wenn Du jetzt schon wissen willst, was es genau mit der Teilrente auf sich hat, kannst Du zu Kapitel 5 springen.
An dieser Stelle sei gesagt: Wenn Du nicht auf das Gehalt neben Deiner Frührente angewiesen bist, fällt dieser Nachteil nicht so sehr ins Gewicht. Du kannst Dich über den ermäßigten Beitragssatz freuen. Andernfalls sind Arbeitslosen- und Krankengeld wichtige Absicherungen. Besonders wenn Du noch arbeitest und die Frührente als Zubrot in Anspruch nehmen willst.
Wenn Du neben der Rente nun wieder in einen sehr gut bezahlten Job einsteigst, winkt Dir ein weiterer Vorteil. Denn falls Du 2023 pro Monat mehr als die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung von 5.175 Euro monatlich verdienst, musst Du für diese Versicherungen nichts mehr von Deiner Rente abgeben. Allerdings passiert das nicht automatisch. Du musst bei Deiner Krankenversicherung einen Antrag auf Rückzahlung der zu viel entrichteten Beiträge stellen. Diese überweist dann für gewöhnlich einmal im Jahr das Geld zurück.
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze sorgt dafür, dass ab 2023 auch ein Kombimodell aus Arbeit und Rente möglich ist, für Menschen, die noch gar nicht in Rente sind. Du bist 2023 63 Jahre oder älter und willst neben Deinem Lohn schon zusätzlich Rente kassieren? Klingt verlockend, denn wer seine Rente früher kassiert, bekommt sie ja auch länger. Auf den ersten Blick können so bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Von dem vielen Geld vielleicht einen Ruhestandstraum erfüllen und eine Weltreise planen? Vielleicht brauchst Du Geld, um das Haus altersgerecht umzubauen und die Gelegenheit kommt Dir gerade recht?
Vorsicht! So einfach ist es nicht. Erstens schlägt die Steuer zu. Und wahrscheinlich sogar nicht zu knapp. Wenn Du in Vollzeit weiterarbeitest und nebenbei eine Frührente kassierst, hast Du zusammen genommen Einkünfte, die Dich schnell in einen hohen Steuersatz rutschen lassen. Auch wenn Deine Frührente aufgrund des Rentenfreibetrags nicht voll versteuert wird, wirst Du von den Tausenden Euro zusätzlicher Frührente im schlimmsten Fall ein Drittel oder sogar mehr an den Fiskus abgeben müssen. Das schmälert die Einnahmenseite deutlich.
Rüdiger ist im Jahrgang 1960 geboren und hat 2023 mit 63 Jahren 35 Rentenpunkte (West) gesammelt, das entspricht einer Frührente von rund 1.158 Euro. Als 1960er-Jahrgang liegt seine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Rüdiger bezieht seine Rente im Kombimodell also drei Jahre und vier Monate länger als beim normalen Eintritt in den Ruhestand. Das würde in der einfachen Rechnung eine zusätzliche Einnahme von 47.160 Euro bedeuten. Nun kommt aber die Steuer ins Spiel. Weil Rüdiger gut verdient, rutscht er in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Seine zusätzlichen Einnahmen durch die Frührente schrumpfen dadurch auf rund 30.720 Euro.1
1: 1Gerechnet mit Besteuerungsanteil Rente von 83 Prozent und Rentensteigerung von 1,5 Prozent pro Jahr.
Das ist aber nicht das einzige Minus, dass Du hinnehmen musst. Denn für jeden Monat, den Du Deine Rente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmst, wird sie um 0,3 Prozent gekürzt. Und diese Abzüge bleiben bis an Dein Lebensende bestehen. Dazu kommt: Auf eine niedrigere Rente wirken sich mögliche prozentuale Rentensteigerungen auch weniger stark aus. Das kannst Du Dir wie einen negativen Zinseszinseffekt vorstellen. Bedeutet: Mit jeder Rentenerhöhungen wächst das Minus durch die Rentenkürzung mit.
Rüdiger aus unserem Beispiel hat 35 Rentenpunkte (West) gesammelt. Das entspricht mit dem aktuellen Rentenwert (Stand Juli 2023) einer Rente von 1.316 Euro. Weil er sie aber 40 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, bekommt Rüdiger eine gekürzte Frührente von rund 1.158 Euro. Das ist bereits ein Minus von 158 Euro pro Monat.
In den vier Jahren bis zu seinem regulären Renteneintrittsalter Zeit steigt die Rente pro Jahr um 1,5 Prozent1. Danach bekäme Rüdiger eine monatliche Rente von rund 1.229 Euro. Hätte er seine Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen, bekäme er mit 67 Jahren hingegen gut 1.397 Euro ausbezahlt. Beträgt das Minus im ersten Jahr noch 158 Euro, ist es nach vier Jahren also schon auf 168 Euro gestiegen. Mit jeder weiteren Rentenerhöhung wird dieses Minus größer.
1: Annahme aufgrund historischer Daten zu Rentensteigerungen seit 2000. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund/Eigene Berechnungen
Je älter Du als Frührentner wirst, desto größer wird Dein Verlust. Irgendwann übersteigt dieser Verlust die Mehreinnahmen durch die Frührente. Du hast also ein Langlebigkeitsrisiko. Um herauszufinden, ob sich das Kombimodell für Dich lohnt, musst Du deshalb Deinen Verlust den Mehreinnahmen durch die Frührente gegenüberstellen. Dadurch lässt sich feststellen, ab welchem Alter Dein Verlust die Mehreinnahmen aufgefressen hat.
Unter Mehreinnahmen kannst Du aber nicht die zusätzliche Rente verbuchen, die Du bekommst, weil Du weiterarbeitest. Über Deinen Lohn zahlst Du zwar weiter Beiträge in die Rentenversicherung ein und erhöhst dadurch Deine Rente. Die Erhöhung erhältst Du aber erst, wenn Du Dein normales Renteneintrittsalter erreicht hast. Für die Einnahmen aus der Frührente spielen diese Rentenansprüche also keine Rolle.
Rüdigers vorzeitig in Anspruch genommene Rente beträgt 1.109 Euro. Er hat noch 40 Monate bis zu seinem regulären Rentenalter. Vor Steuern würde sich daraus mit einer Rentensteigerung von 1,5 Prozent pro Jahr eine Summe von rund 47.160 Euro ergeben. Nach Steuern sind es hingegen nur noch Einnahmen von rund 30.720 Euro.1
Rüdiger stellt diese Einnahmen seinen Verlusten im Vergleich zur normalen Rente gegenüber, die er mit 67 Jahren kassieren würde. Mit 70 Jahren würden sich diese Verluste auf rund 175 Euro pro Monat belaufen. Mit 75 Jahren wären es schon gut 189 Euro und mit 80 Jahren wären es rund 204 Euro pro Monat. In diesem Alter haben sich seine Verluste insgesamt auf 31.092 Euro summiert und übersteigen die Mehreinnahmen durch die Frührente. Nur bis zu diesem Zeitpunkt lohnt sich für Rüdiger die Frührente.
1: Gerechnet mit Besteuerungsanteil Rente von 83 Prozent und Steuersatz von 42 Prozent.
Ein allgemeines Alter, ab dem Du durch die Frührente Verluste machst, lässt sich nicht exakt benennen. Dafür spielen zu viele individuelle Faktoren wie Steuersatz, Rentenhöhe, Gehalt oder Dein jetziges Alter eine Rolle.
Grob kannst Du bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent damit rechnen, dass Deine Verluste die Mehreinnahmen ab einem Alter von 80 Jahren übersteigen. Wenn Dein Steuersatz niedriger ausfällt, weil Du nur wenig Lohn neben der Rente bekommst, steigt das Alter, ab dem Du Verluste machst. Dafür sinkt es wieder, wenn die Renten in den nächsten Jahren überdurchschnittlich steigen.
Aus finanzieller Sicht ist die Frührente eine Wette auf Deine Lebenserwartung. Auch wenn Du das Geld vielleicht gerade gut gebrauchen kannst, solltest Du daran denken, dass die letzten Lebensjahre häufig zu den teuersten gehören. Im Alter treten vermehrt schwere Krankheiten auf, die sehr kostspielig werden können. Überlege Dir also sehr gut, ob Du wirklich neben Deiner Arbeit nun Deine Frührente in Anspruch nehmen willst und lass Dich vorher unbedingt bei der Rentenversicherung beraten. Wende Dich dafür am besten an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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Das Kombimodell aus Arbeit plus Frührente birgt abseits Deiner Lebenserwartung weitere Risiken. Aus Kapitel drei weißt Du bereits: Wenn Du neben der Arbeit Deine Rente beziehst, verlierst Du mit dem Anspruch auf Arbeitslosen- und Krankengeld wichtige Absicherungen. Auch wenn Du dadurch weniger beziehungsweise Beiträge für die Krankenversicherung zahlen musst: Gerade bei längerer Krankheit kann dieser Verlust schwere Konsequenzen haben und finanzielle Einbußen nach sich ziehen. Ist das Gehalt Deines Jobs weiter Deine Haupteinnahmequelle, wirkt sich dieser Nachteil größer aus, als wenn Deine Rente die Haupteinnahmequelle ist.
Unabhängig davon, was bei Dir die Haupteinnahmequelle ist: Diesen Nachteil kannst Du vermeiden. Das funktioniert mit der Teilrente. Du musst nicht Deine ganze Rente – also Deine Vollrente – vorzeitig in Anspruch nehmen, sondern kannst einen Anteil zwischen 10 und 99,99 Prozent frei wählen (LSG München, Urteil 14.09.2021, L6R 199/19). Als Teilrentner gelten für Dich andere Regeln. Unter anderem hast Du weiter Anspruch auf Krankengeld und Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Allerdings mit Abstrichen. Deine Teilrente wird auf das Krankengeld angerechnet (SGB 5, § 50, Art. 2). Außerdem hast Du nur noch Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I, sobald Du deine Teilrente länger als sechs Monate neben der Arbeit kassierst (SGB 3, § 156, Art. 2).
Dafür werden die Abzüge für die vorgezogene Altersrente nur auf den Teil fällig, den Du vorzeitig beziehst. Den anderen Teil bekommst Du ohne Abzüge zusätzlich ausgezahlt, sobald Du Deine Regelaltersgrenze erreichst. Dadurch wirken sich auch mögliche Rentensteigerungen auf diesen Teil stärker aus. Weil sich aber auch die Einnahmen bei der Teilrente verringern, hat das kaum Einfluss auf das Langlebigkeitsrisiko.
Aufgrund der Umstände während der Corona-Pandemie, gibt es aktuell für Personen aus den Jahrgängen 1958, 1959 und 1960 eine außergewöhnliche Möglichkeít eine vorgezogene Teilrente zu kassieren und trotz der Abzüge die eigene Rente zu steigern. Wenn Du mehr über den Teilrenten-Trick erfahren willst, dann schau unbedingt in unserem Ratgeber zur Teilrente vorbei.
Egal ob Teilrente oder nicht, die Frührente bietet einen Steuervorteil. Dabei geht es um den Anteil Deiner Rente, den Du versteuern musst. Wie viel das ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 1 Prozent. 2023 sind es 83 Prozent. Ein Jahr später 84 Prozent und so weiter bis nach aktuellem Stand 2040 die Rente zu 100 Prozent besteuert werden soll. Die genaue Tabelle findest Du in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Rentner. Nimmst Du Deine Rente vier Jahre früher in Anspruch, musst Du 4 Prozent weniger versteuern.
Genau wie beim Modell Frührente plus Hinzuverdienst haben Gutverdiener auch im Modell Arbeit plus Frührente den Vorteil, keine Beiträge mehr für Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer Rente zahlen zu müssen, wenn sie so viel verdienen, dass sie die Beitragsbemessungsgrenze von 4987,50 Euro im Monat überschreiten.
Arbeitest Du im Model Arbeit plus Frührente weiter, erhöhst Du ebenfalls Deine Rente über Deinen Lohn weiter. Das wirkt sich zwar erst mit dem Erreichen Deiner Regelaltersgrenze aus, hat aber einen Vorteil: Trotz Frührente werden auf diese zusätzliche Rente keine Abschläge fällig.
Wenn Du vorzeitig in Altersrente gehst und nebenbei noch Geld verdienst, zahlst Du auf das zusätzliche Einkommen Beiträge für die Rentenversicherung. Dadurch erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Allerdings können sich Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Verzichtest Du auf diese Befreiung, musst Du bei einem Monatslohn von 520 Euro pro Monat mit 18,72 Euro an Rentenbeiträgen rechnen. Hältst Du das ein Jahr lang durch, erhöht sich Deine monatliche Rente später um rund 5 Euro (Stand: 2023).
Rentner, die mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und nebenbei arbeiten, müssen keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Sie können aber mit einer freiwilligen Versicherung weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und noch mehr Rentenpunkte sammeln.
Sofern Du zum Gehalt Deine Vollrente beziehst, hat der Hinzuverdienst keine Auswirkungen auf Deine Betriebsrente. Es kann nämlich sein, dass deren volle Auszahlung an die Bedingung geknüpft ist, dass Du Deine volle gesetzliche Rente erhältst.
Andersherum bedeutet das: Wenn Du nur eine Teilrente beziehst, um Dir den Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld zu bewahren, wird Deine Betriebsrente möglicherweise gekürzt.
Im schlimmsten Fall wird die Auszahlung sogar komplett gestoppt, bis Du wieder Deine volle Rente beziehst.
Wirf also unbedingt einen Blick in die Vertragsbedingungen Deiner Betriebsrente oder informiere Dich bei dem zugehörigen Versicherungsträger.
Für die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente gibt es auch weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze. Allerdings ist sie 2023 deutlich gestiegen. Bei voller Erwerbsminderungsrente von 6.300 Euro auf 17.823,75 Euro.
Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, muss seine Hinzuverdienstgrenze individuell errechnen lassen. Die Rentenversicherung hilft dabei. Hauptgrundlage für die individuelle Hinzuverdienstgrenze ist das höchste Gehalt, welches Du in den letzten 15 Jahren verdient und von dem Du in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Die Grenze liegt 2023 aber mindestens bei 34.545 Euro. Das ist mehr als das Doppelte von 2022.
Wenn Du über diese Grenze hinzuverdienst, werden Dir 40 Prozent des Verdienstes oberhalb der Grenze von Deiner Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Zudem gibt es bei der Erwerbsminderungsrente einen Hinzuverdienstdeckel. Er greift, wenn Dein Einkommen aus dem Nebenjob zusammen mit der gekürzten Erwerbsminderungsrente das höchste Einkommen übersteigt, das Du in den vergangenen 15 Jahren hattest. Der Verdienst, der über dem früheren Einkommen liegt, wird komplett von Deiner Erwerbsminderungsrente abgezogen. Fällt dieser Teil Deines Verdienstes höher aus als Deine Erwerbsminderungsrente, wird Dir diese komplett gestrichen.
Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ist zum größten Teil eine Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel. Weil in den kommenden Jahren Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus den geburtenstarken Jahrgängen der 1960er-Jahre in den Ruhestand gehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die bereits bestehenden Lücken auf dem Arbeitsmarkt noch größer werden.
Mit der Reform erhofft sich die Bundesregierung, mehr Frührentner und Frührentnerinnen dazu zu bewegen, wieder oder länger zu arbeiten. Der Eintritt in die Rente soll künftig nicht mehr mit dem Ende der Arbeit in Verbindung stehen. Oder wie es dazu vom Bundesarbeitsministerium heißt: „Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet.“
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze kommt auch nicht aus dem Nichts. Bereits 2020 wurde sie aufgrund der Corona-Pandemie deutlich von 6.300 Euro im Jahr auf 44.590 Euro angehoben. 2021 folgte die nächste Erhöhung auf 46.060 Euro. Damit wollte die Bundesregierung Frührentner und Frührentnerinnen dazu animieren, in überlasteten Arbeitsfeldern wie dem Gesundheitssektor auszuhelfen.
Damit hat man laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil „gute Erfahrungen“ gemacht und deshalb die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten beschlossen. Die deutliche Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentnern und -rentnerinnen soll laut Heil ebenfalls eine „Brücke in den Arbeitsmarkt“ sein.
Hinzuverdienstgrenzen regeln, wie viel Du zusätzlich zur Rente an Gehalt beziehen darfst. In dieser Bezeichnung gibt es sie nur noch für die Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wie der Rente ab 63 wurde 2023 als Reaktion auf den Fachkräftemangel abgeschafft.
Wann sich ein Hinzuverdienst neben der Rente lohnt, liest Du hier.
Ja, das ist möglich. Für einige Renten, wie Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente, gibt es jedoch Obergrenzen für Einnahmen der Rente. Werden diese überschritten, wird die Rente gekürzt. Für Altersrenten wie der Rente ab 63 gibt es die Hinzuverdienstgrenze seit 2023 insgesamt nicht mehr.
Warum Du in puncto Hinzuverdienst auch über eine Teilrente nachdenken solltest, liest Du hier.
Nach dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze hat sie keinen Einfluss mehr auf die Teilrente. Diese bietet jedoch in der Regel einen kleinen Steuervorteil für Rente und zusätzliches Gehalt.
Warum Du bei Teilrente unbedingt an Deine Betriebsrente mitdenken solltest, liest Du hier.
Beziehst Du eine volle Erwerbsminderungsrente, liegt die Hinzuverdienstgrenze 2023 bei 17.823,75 Euro. Beziehst Du eine halbe Erwerbsminderungsrente, wird Deine Hinzuverdienstgrenze individuell von der Rentenversicherung berechnet. Die Grenze liegt 2023 aber bei mindestens 34.545 Euro.
Alles, was Du sonst noch zur Erwerbsminderungsrente wissen musst, liest Du hier.
Wenn Du ab 63 in Rente gegangen bist, dann zahlst Du auf das zusätzliche Gehalt Beiträge für die Rentenversicherung. Diese Beiträge erhöhen auch Deine Rente. Ausnahmen gibt es für Angestellte im Minijob.
Warum Du von diesen Ausnahmen nicht immer Gebrauch machen solltest, erfährst Du hier.
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