Brutto und Netto-Rente So viel Geld bleibt von der Rentenerhöhung 2024 übrig

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli bekommen Rentner und Rentnerinnen deutlich mehr Geld. Um 4,57 Prozent sind die Bruttorenten in Ost- und Westdeutschland gestiegen.
  • Von dieser Brutto-Erhöhung kommt aber netto nicht alles auf Deinem Konto an.
  • Neben Kran­ken­ver­si­che­rung wird auch der Beitrag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung fällig.

So gehst Du vor

  • Die Höhe Deiner neuen Netto-Rente steht in Deiner Anpassungsmitteilung.
  • Wenn Du Kinder hast, aber dennoch nicht die Entlastung für die Pfle­ge­ver­si­che­rung erhältst, weise schnell Deine Elterneigenschaft nach.
  • Prüfe, ob Du nach einer Erhöhung in die Steuerpflicht rutschst.

Nach der Erhöhung im vergangenen Jahr sind die Renten zum 1. Juli erneut gestiegen - um 4,57 Prozent. Die Anpassung erfolgte zum ersten Mal für das gesamte Bundesgebiet, nicht wie bislang unterschiedlich für Ost- und Westdeutschland.

Rentensteigerungen sind für viele in Zeiten von hoher Inflation und Preisexplosionen ein Grund zur Freude. Ohne schlechtes Gewissen einen Kaffee trinken gehen oder einfach nicht mehr in Angst leben müssen, dass das Geld am Ende des Monats knapp wird. Aber pass auf! Verplane Dein Rentenplus nicht zu früh. Das gibt es nämlich auf Deine Brutto-Rente und die kommt nicht in gleicher Höhe als Netto-Rente auf Deinem Konto an. Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung gehen ab und eventuell schlägt auch die Steuer zu.

Wir zeigen dir ganz einfach, wie viel Geld mehr Du nach der Erhöhung wirklich bekommst und was Du tun kannst, wenn Du zu viel für die Pfle­ge­ver­si­che­rung bezahlst.

Wie wird die Erhöhung Deiner Brutto-Rente berechnet?

Damit Du nachvollziehen kannst, wie viel Netto-Rente am Ende übrigbleibt, schauen wir uns zunächst an, wie Deine Brutto-Rente berechnet wird.

Die prozentuale Rentenerhöhung bezieht sich immer auf den (Renten)-Wert der sogenannten Rentenpunkte. Die sind eine der Rechengrößen in der Rentenformel, mit der Deine Rente berechnet wird. Im Laufe Deines Arbeitslebens sammelst Du jährlich eine bestimmte Anzahl Rentenpunkte, je nachdem wie viel Gehalt Du in besagtem Jahr verdient hast.

Wenn Du genau wissen willst, was es mit den Rentenpunkten auf sich hat, dann schau doch mal in unseren Ratgeber zur Rentenformel.

Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2024 simpel ausgedrückt 39,32 Euro wert – einheitlich in allen Bundesländern. Aber wie wirkt sich das auf Deine monatliche Brutto-Rente aus?

Wenn Du bereits Rentner oder Rentnerin bist, brauchst Du Dich nicht für andere Rechengrößen wie Zugangs- oder Rentenfaktor zu interessieren. Diese ändern sich für Dich nicht und haben daher keinen Einfluss bei der Neuberechnung Deiner monatlichen Brutto-Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Du kannst die prozentuale Erhöhung des Rentenwerts ohne Umschweife auf Deine jetzige Rente aufschlagen. Unsere Tabelle gibt Dir dafür eine erste Orientierung.

So haben sich die Renten 2024 erhöht

alte Brutto-Renteneue Brutto-Rente
1.000 €1.045,70 €
1.500 €1.568,55 €
2.000 €2.091,40 €
2.500 €2.614,25 €
3.000 €3.137,10 €

Warum steigt mit der Rente die Kran­ken­ver­si­che­rung?

Wie genau sich Deine Brutto-Rente erhöht, steht auch in Deiner Anpassungsmitteilung. Diese verschickte die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zwischen dem 10. Juni und dem 27. Juli. Darin wird auch aufgeschlüsselt, welche Auswirkung die Erhöhung auf Deine monatliche Netto-Rente hat.

Denn von Deiner Brutto-Rente musst Du noch die Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen. Die Höhe dieser Beiträge wird prozentual von Deiner Rente berechnet. Wenn Du also mehr Rente bekommst, musst Du auch mehr für Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen.

Sofern Du im Ruhestand nicht privat krankenversichert bist, beträgt der Beitragssatz für die Kran­ken­kas­se der Rentner aktuell 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von aktuell 1,7 Prozent. Von beiden Beitragssätzen zahlst Du aber nur die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt die Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wie wirkt sich die höhere Pfle­ge­ver­si­che­rung auf Deine Rente aus?

Seit 2023 musst Du als Rentnerin oder Rentner mehr von Deiner Rente für die Pfegeversicherung abdrücken. Zum einen ist der allgemeine Beitragssatz für Eltern mit einem Kind von 3,05 auf 3,4 Prozent gestiegen. Zum anderen gibt es seit 2023 verschiedene Entlastungsstufen für Familien mit mehreren Kindern. Zuvor gab es nur die Unterscheidung zwischen Beitragszahlern mit und ohne Kinder. Die Neuregelung ist Teil einer schrittweisen Reform, die mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gestartet ist. Das Gesetz ist die Folge eines Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 7. April 2023. Demnach müssen Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Pflegebeitrag unterschiedlich entlastet werden.

Rentner und Rentnerinnen mit mehreren Kindern profitieren von diesen Entlastungen nur selten. Denn nur der allgemeine Beitragssatz für Eltern mit einem Kind gilt ein Leben lang. Die Entlastungen für jedes weitere Kind entfallen, sobald es das 25. Lebensjahr vollendet hat. Und das dürfte bei den meisten Ruheständlern altersbedingt bereits der Fall sein.

Dazu kommt: Die Beiträge für die Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlst Du im Gegensatz zu Angestellten alleine. Eine Erhöhung trifft Dich daher doppelt so schwer. In der nachfolgenden Tabelle findest Du alle Änderungen bei den Beitragssätzen zur Pfle­ge­ver­si­che­rung.

So haben sich die Beitragssätze zur Pfle­ge­ver­si­che­rung der Rentner verändert

 Beitrag seit 1. Juli 2023Beitrag vor 1. Juli 2023

Rentner und Rentnerinnen

ohne Kind

4 Prozent3,4 Prozent

Rentner und Rentnerinnen

mit einem Kind

3,4 Prozent3,05 Prozent

Rentner und Rentnerinnen

mit zwei Kindern unter 25

3,15 Prozent3,05 Prozent

Rentner und Rentnerinnen

mit drei Kindern unter 25

2,9 Prozent3,05 Prozent

Rentner und Rentnerinnen

mit vier Kindern unter 25

2,65 Prozent3,05 Prozent

Rentner und Rentnerinnen

mit fünf Kindern unter 25

2,4 Prozent3,05 Prozent

 

Tipp: Wenn Du trotz Kindern für die Pfle­ge­ver­si­che­rung den Beitragssatz für Kinderlose zahlst, dann weise schnellstmöglich Deine Elterneigenschaft nach, damit auch Du von dem verminderten Beitrag profitierst. Das gilt auch für Stief-, Pflege und Adoptivkindern. Ein Mus­ter­schrei­ben und weiterführende Informationen findest Du ganz einfach in unserem Ratgeber zur Elterneigenschaft.

So berechnest Du Deine künftige Netto-Rente

Wenn Du die Kosten für Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung von Deiner Brutto-Rente abziehst, erhältst Du Deine Netto-Rente. Die Netto-Rente findest Du ebenfalls in Deiner Anpassungsmitteilung. Wenn Du nicht auf diese warten oder die Zahlen überprüfen willst, kannst Du Deine Netto-Rente auch selbst ausrechnen. Das ist gar nicht so schwierig. Wir helfen Dir mit einem Beispiel.

Beispielrechnung:

  • Renate bekommt als Rentnerin mit Kindern in den alten Bundesländern eine Rente von 1.500 Euro
  • Darauf hat sie bisher 122,25 Euro Kran­ken­ver­si­che­rung (8,15 Prozent) und 51 Euro Pfle­ge­ver­si­che­rung (3,4 Prozent) gezahlt. Ihr blieb eine Netto-Rente von 1326,75 Euro.
  • Seit dem 1. Juli 2024 beträgt ihre Brutto-Rente 1.568,55 Euro.
  • Wenn Renate darauf wieder die prozentualen Beitragssätze anwendet, ergeben sich neue Kosten von rund 128 Euro für die Kran­ken­ver­si­che­rung und circa 53 Euro für die Pfle­ge­ver­si­che­rung.
  • Renate bleibt also eine Netto-Rente in Höhe von gut 1.387 Euro.

In unserem Beispiel würden auf Renates Konto nach der Erhöhung demnach nicht die 68,55 Euro zusätzlich landen, die sich aus dem Vergleich der Brutto-Rente vor und nach dem 1. Juli ergeben. Durch die gleichzeitig höheren Beiträge für Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung beträgt die Erhöhung für sie netto nur 61 Euro im Monat.

Wie wirkt sich die Rentenerhöhung auf die Steuer aus?

Gleich vorweg: Du solltest als Rentner nach der Erhöhung überprüfen, ob Du nun jährlich so viel Einkommen hast, dass Du Steuern zahlen musst. Allein durch die Rentenerhöhung passiert das aber selten.

Entscheidend ist in 90 Prozent der Fälle das zusätzliche Einkommen, das die Betroffenen neben der Rente kassieren. Dieses lässt sich wiederum mit einer Steu­er­er­klä­rung so reduzieren, dass Du unter den Grundfreibetrag fällst. Der liegt dieses Jahr bei 11.604 Euro pro Jahr und steigt damit um 696 Euro. Wenn Deine Rente seit dem 1. Juli demnach um mehr als 116 Euro brutto pro Monat gestiegen ist, solltest Du prüfen, ob Du aufgrund Deines zu versteuernden Einkommens nun Geld an den Fiskus zahlen musst.

Das lässt sich so einfach gegenrechnen, denn Rentenerhöhungen werden voll besteuert. Dafür sorgt der Rentenfreibetrag. Dieser hängt mit dem Jahr des Renteneintritts zusammen und wird bei Bezug einer Vollrente einmalig errechnet und dann festgeschrieben. Dazu schauen sich Fiskus und Ren­ten­ver­si­che­rung erst einmal an, in welchem Jahr Du in Rente gegangen bist. Je später Du in den Ruhestand gehst, desto höher ist der Prozentsatz, zu dem Deine Rente versteuert wird. Bei Renteneintritt in diesem Jahr musst Du lebenslang 83 Prozent Deiner Rente versteuern. Der Anteil steigt mit jedem Jahr, das Du später in Rente gehst und erreicht für 2058 100 Prozent (vgl. Wachstumschancengesetz).

Anteil der Besteuerung nimmt zu

Jahr des
Rentenbeginns
Besteuerungs-
anteil (in %)
steuerfreier
Anteil (in %)
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
20389010
2048955
20581000

Quelle: EStG Paragraf 22 (Stand: 2024)

Als nächstes wirft das Bundesfinanzamt einen Blick auf Deine gesamten Renteneinkünfte genau ein Jahr nach Deinem ersten Rentenbezug. Darauf wird der Besteuerungsanteil angewandt und die Differenz ist Dein feststehender Rentenfreibetrag. 

Ein Beispiel: Gerd hat zum 1. Januar 2024 seine Rente von 1.500 Euro im Monat bezogen. Ab Mitte des Jahres gab es eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent, womit Gerd am Ende des ersten vollen Jahres nach Rentenbezug Gesamteinkünfte von rund 18.411 Euro hatte. Zieht man davon den für 2024 gültigen Besteuerungsanteil von 83 Prozent ab, bleibt Gerd ein individueller Rentenfreibetrag von 3.130 Euro. Er muss also 2024 nur 15.281 Euro versteuern - andere Freibeträge außen vorgelassen. Gerds Rentenfreibetrag wird bis an sein Lebensende festgeschrieben. Diese Summe muss er also auch in den kommenden Jahren nicht versteuern. Unabhängig davon, auf welchen Wert seine Rente in der Zukunft steigt.

Neben dem Renten- und dem Grundfreibetrag gibt es aber weitere Möglichkeiten, wie Rentnerinnen und Rentner ihre Steuerlast im Ruhestand senken können. 

Welche das sind und wie Du Sie am besten anwendest, liest Du in unserem Ratgeber zu Rente und Steuern.

Wie wird meine Brutto-Rente berechnet?

Deine Brutto-Rente wird aus den Faktoren Anzahl der Rentenpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert und Rentenfaktor berechnet. Die prozentuale Rentenerhöhung wird direkt auf Deine Brutto-Rente aufgerechnet.

So berechnest Du Deine Brutto-Rente »

Ist die Kran­ken­ver­si­che­rung in meiner Brutto-Rente enthalten?

Nein. Die Beiträge für die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner sind nicht in der Brutto-Rente enthalten. Insgesamt musst Du 8,15 Prozent Deiner Brutto-Rente bezahlen. Daher steigen mit Deiner Brutto-Rente auch Deine Kran­ken­kas­sen-Beiträge.

So berechnest Du Deine künftige Netto-Rente »

Welche Abzüge werden von meiner Brutto-Rente vorgenommen?

Von Deiner Brutto-Rente werden neben den Beiträgen für die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner auch die Beiträge für Deine Pfle­ge­ver­si­che­rung abgezogen. Letztere sind im Zuge der Pflegereform besonders für Rentner gestiegen.

So wirkt sich die höhere Pfle­ge­ver­si­che­rung auf Deine Rente aus »

Wie wirkt sich die Steuer auf meine Netto-Rente aus?

Steuern auf Deine Rente zahlst Du erst, wenn sie nach Abzug Deines Rentenfreibetrags immer noch den Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand: 2024) übersteigt.

Diese Steuertipps solltest Du als Rentnerin oder Rentner kennen»

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