Wohngebäudeversicherung

  • Ich werde als Mieter eines Doppelhauses mit den Kosten einer Wohngebäudeversicheung zu 100 % belastet.


    Mein Vermieter hat die Positionen (Inhalt) der Versicherung so abgeschlossen, das

    (überspitzt gesagt) bis auf Krieg und 'Satelliteneinschlag' alles versichert ist.

    Noch dazu hat er die Police bei einem Makler seiner Wahl (ein Bekannter) abgeschlossen.

    Zum wiederholten mal werden die Erhöhungen komplett an mich weitergeleitet.


    Meine Frage:


    Ist der Vermieter nicht gesetzlich dazu angehalten

    1) eine Police zu wählen, die nur das Notwendige versichert und das beste Preis-

    Leistungsverhältnis bietet. (z.B. Hochwasserschutz nur im gefährdeten Gebiet).

    2) Kostenersparnis durch beispielsweise Abschluss im I-net zu erzielen um Provisionen zu

    umgehen und günstigere Angebote zu finden.

    3) Kostenkontrolle zu gewährleisten in dem jährliche Preisvergleiche die Kosten mindern.


    Möchte der Vermieter eine Rundum-Absicherung, so möge er diese bitte auch selber zahlen.


    Habe diesbezüglich hier im Form auf die Schnelle keine Antwort gefunden.

  • Ich werde als Mieter eines Doppelhauses mit den Kosten einer Wohngebäudeversicheung zu 100 % belastet.

    Hast Du beide Hälften des Doppelhauses gemietet?
    Oder wohnt der Viermieter in der anderen Hälfte? und belastet Dir beide Häuser?
    Bitte klarer angeben.

  • Hallo KRB,


    Ihre Fragestellung bedarf einiger Präzisierung:


    Wie tom70794 schon gefragt hat, sind Sie Mieter einer Hälfte und der Vermieter wohnt in der anderen, oder wie ist die Konstellation?


    Mein Vermieter hat die Positionen (Inhalt) der Versicherung so abgeschlossen,

    Meinen Sie den Versicherungsumfang?


    Sind Sie sich sicher, dass in Ihrer Wohnlage nie ein Hochwasser eintreten kann, z.B. so ein Starkregen, dass die Gullys den nicht schlucken und es temporär zu einer Überflutung kommen kann? Außerdem sind in dem Punkt weitere Naturgefahren z.B. auch Erdrutsch und Erdsenkung oder Erdbeben mitversichert.


    Die Naturgefahrenversicherung wird allgemein empfohlen und dem Gebäudeeigentümer ist kein Vorwurf zu machen, eine abzuschließen. Sie müssten beweisen, dass die versicherten Naturgefahren nie, wirklich nie eintreten können.


    Noch dazu hat er die Police bei einem Makler seiner Wahl (ein Bekannter) abgeschlossen.

    Der Abschluss über einen Makler ist im Sinne einer Risikominimierung (der Makler haftet für Deckungslücken) dem Online- Selbstabschluss des Vermieters sogar vorzuziehen. Minimal höhere Kosten dürften kaum zu beanstanden sein. Die Grenze wäre da erreicht, wo Ihr Vermieter Kickbacks aus der Provision bezieht. Sie wissen, wie das mit dem Haifisch ist?


    Der jährliche Leistungs- und Preisvergleich ist mit Aufgabe des Maklers.

    Zum wiederholten mal werden die Erhöhungen komplett an mich weitergeleitet.

    Die Baupreise sind explodiert und diese Kostensteigerung spiegelt sich in allen (!) Wohngebäudeversicherungen wider. Den einzigen Punkt, den Sie ggf. angreifen könnten wäre, wenn Sie als Mieter einer Doppelhaushälfte die Wohngebäudeversicherung für das ganze Haus bezahlen müssten, s.o.


    Gruß Pumphut

  • Verstößt der Vermieter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, können dem Mieter Ansprüche wegen Schadensersatz oder Freistellung in Bezug auf die erhöhten Kosten entstehen.

    Eine solche Pflichtverletzung des Vermieters kommt in Betracht, wenn ihm im Fall eines nicht angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses eine Korrektur der zu überhöhten Kosten führenden Maßnahme während des Mietverhältnisses möglich und auch wirtschaftlich zumutbar gewesen ist, er diese Möglichkeit jedoch nicht wahrgenommen hat.

  • Das heißt aber nicht, dass der vermietende Versicherungsnehmer die Billigversicherung nehmen muss.

    Eine Premiumpaket inkl. Elementar des preislich gehobenen Serviceversicherer ist kein Wucher.

    KRB : schon den Vermieter mit einem alternativen Angebot entgegengehalten?

  • Hallo,


    @ Pantoffelheld Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist mir schon bekannt und meine Ausführungen sollen genau unterstreichen, dass der Vermieter dieses Gebot einhält. Wirtschaftlich bedeutet nicht billigstes.

    KRB : schon den Vermieter mit einem alternativen Angebot entgegengehalten?

    Ohne unserem TE weh tun zu wollen, die Fragestellung sieht nicht danach aus, dass er das könnte. Einfach eine geringere Endprämie nennen, ist kein Vergleich. Da müsste man schon die Versicherungsbedingungen Wort für Wort vergleichen. Schon an der Frage: Wie ist die Wohnfläche oder alternativ der Versicherungswert bestimmt, kann man scheitern.


    Gruß Pumphut

  • Naja, die Wohngebäudeversicherungen sind in den letzten Jahren schon ordentlich gestiegen.


    Von daher würde ich einmal selber schauen, was eine vernünftige Versicherung kosten würde und dann schauen, wie hoch der Beitrag des Vermieters ist. Ggf. liegen beide Werte nahe beieinander.


    Teilweise ist es aber auch so, dass man über Makler Versicherungen zu besseren Konditionen als bei Direktabschluss bekommt. Daher erstmal selbst vergleichen.

  • Teilweise ist es aber auch so, dass man über Makler Versicherungen zu besseren Konditionen als bei Direktabschluss bekommt. Daher erstmal selbst vergleichen.

    Kann ich nur Bestätigen.
    Makler können mit !!gestalteten!! Verträgen sind mit Extra-Leistungsbonbon und/oder günstigen Beiträgen top
    Beispiele:
    https://www.dehogabw.de/berate…/versicherungs-check.html
    https://www.vaa.de/verband/kooperationen

  • Versicherungsmakler können sicherlich ganz tolle Sachen machen. Allerdings sollten wir auch nicht davon ausgehen, dass ein Versicherungsmakler immer das optimalste Ergebnis gerade aus Mietersicht finden muss. Er könnte z.B. gerade die besonders interessanten Versicherer für die Sparte zufällig nicht in seinem Programm haben.


    Wer es genau wissen will, dem bleibt nur die Recherche, wie ein wirtschaftliches Angebot für eine Versicherung mit angemessenem Umfang aussieht. Wenn der vom Vermieter abgerechnete Betrag erheblich nach oben abweicht, dann gibt es Gesprächsbedarf. Spätestens dann würde ich damit zum örtlichen Mieterverein gehen. Bei mir käme es auch auf das Gesamtbild an. Wenn das die einzige strittige Position bei den Nebenkosten und insgesamt alles in Ordnung mit dem Vermieter ist, würde ich es eher hinnehmen, als wenn das nur ein Beispiel unter vielen ist.