Testament

  • Um die Erbschaftssteuerfreibeträge zu nutzen, möchte ich meine Tochter an meiner KG Beteiligung als Erbe einsetzen,

    meine Enkel - ihre Kinder - mit dem Freibetrag auch. Das Handicap ist, daß das FA nach über 2 Jahren noch immer nicht

    den Steuerwert des KG Anteils festgesetzt hat. Hat jemand diesen Fall erlebt und wie dieses in seinem Testament formuliert?

  • Es ist nicht möglich, jemand als Erbe nur für einzelne Vermögenswerte einzusetzen. Bestimmte Vermögenswerte können nur als Vermächtnis oder im Rahmen einer Erbeinsetzung im Wege der Teilungsanordnung zugewendet werden. In beiden Fällen ist nicht erforderlich, dass der Geldwert beziffert wird, der sich ohnehin bis zum Erbfall noch ändern kann. Es genügt (und ist erforderlich), allgemein zu beschreiben, was der Erbe oder Vermächtnisnehmer bekommen soll. Und wer sich mit so etwas nicht auskennt, sollte einen Notar das Testament aufsetzen lassen.

  • KG = Kommanditgesellschaft?

    Ob Du in Deinem Testament Konstrukte wie "vererbe ich den Anteil, den zum Zeitpunkt meines Todes dem dann gültigen Freibetrag entspricht" sinnvoll unterbringen kannst, klärst Du wahrscheinlich am besten mit dem Notar.

    Beim Steueroptimieren dann aber auch jetzt schon mit dem Schenken anfangen!

  • Um die Erbschaftssteuerfreibeträge zu nutzen, möchte ich meine Tochter an meiner KG Beteiligung als Erbe einsetzen,

    meine Enkel - ihre Kinder - mit dem Freibetrag auch. Das Handicap ist, daß das FA nach über 2 Jahren noch immer nicht

    den Steuerwert des KG Anteils festgesetzt hat. Hat jemand diesen Fall erlebt und wie dieses in seinem Testament formuliert?

    Wobei es auch üblich ist, dass das Finanzamt Vermögenswerte erst dann konkret beziffert, wenn der Erball/Vermögensübertrag eingetreten ist und daher konkret ein Bescheid zu erteilen ist. Bisweilen werden Beträge auch erst dann festgesetzt, wenn sie klar die Schwelle des Freibetrags überschreiten.

    Darüberhinaus pflichte ich den Vorrednern bei, dass hier eine Beratung durch einen Steuerberater (und für die Formulierung im Testament: Notar) angeraten ist.

  • Je nachdem, wie komplex die Rechtslage ist, darf ein Notar aber zum Teil auch nicht beraten. Dann bräuchte man einen Fachanwalt für Erbrecht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist