Sabbatical & Steuern

  • Ich möchte dieses Jahr ein sehr kurzes Sabbatical von einem Monat machen. Dazu gibt es bei mir im Unternehmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:


    1. unbezahlter Urlaub

    2. Spezielle Sabbatical-Regelung. Diese sieht vor, dass man die vierfache Zeit des Sabbaticals nur 75% des normalen Gehalts erhällt (in meinem Fall erhalte ich dann bei einem Monat Sabbaticals also vier Monate lang nur 75% des Gehalts)


    Wenn es keine Steuern und Sozialabgaben gäbe, würde das ja unterm Strich auf das selbe hinauslaufen.

    Macht es aber unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben aus Eurer Sicht einen Unterschied, welche der beiden Varianten man wählt?

  • Steuerlich macht das keinen Unterschied (sofern die gekürzte Zahlung nicht über eine Jahresgrenze geht), aber die Sozialkassen wollen in dem Monat auch ihr Geld, das Du dann aus eigener Tasche zahlen müßtest. Auch fehlt bei unbezahltem Urlaub ein Rentenmonat (was vermutlich nichts ausmacht, im Extremfall aber etwas ausmachen kann).


    Die zweite Regelung ist für Dich günstiger.

  • Reden wir hier von genau einem Kalendermonat?


    Vielleicht einmal hier schauen:


    Unterbrechungsmeldung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
    Zusammenfassung Begriff Die Unterbrechungsmeldung stellt sicher, dass Zeiten der Unterbrechung der Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat von…
    www.haufe.de

  • Bekämst Du die Kürzung vor oder nach dem Sabbatical? Wenn Du vorher ansparst, gäbe es ein kleines Insolvenzrisiko und minimalen Zinsverlust.


    Eigentlich sollte sonst alles am Ende auf das gleiche Ergebnis hinauslaufen. Vielleicht gibt es einen Effekt, wenn es um den Jahreswechsel stattfindet und dadurch Gehalt im einen statt im anderen Kalenderjahr landet. Das müssten aber subtile Unterschiede sein.

  • Folgendes gebe ich zu bedenken:

    Bei unbezahltem Urlaub bist du quasi "ohne Einkommen", d.h. - wie schon gesagt wurde - keine Einzahlung in Rentenkasse, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, etc. Sollte bei einem Monat kein Problem sein (ALG gibt's, wenn man in 30mon 12mon gearbeitet hat, bei Rente sollte es langfristig nicht soviel ausmachen).
    Aus der Krankenkasse fällt man heutzutage nicht mehr so leicht raus, faktisch müsstest du aber selbst zahlen. Als Single sind das rund 200 EUR über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung - leider mit einem Haufen Papierkram.
    Dazu kommen andere Kosten, z.B.: Fordert deine Bank einen monatlichen Geldeingang, weil sonst Gebühren erhoben werden?

    Durch die 75%-Regelung wäre all das abgedeckt; Krankenversicherung und monatlicher Geldeingang (wenn über dem geforderten Limit, ING z.B. 700 EUR) sind kein zusätzlicher Kostenfaktor zum fehlenden Einkommen.
    Dazu kommt, dass bei geringeren Einkommen geringere Steuern fällig werden, du also netto nicht unbedingt nur 75% netto raus hast, sondern 80-85% (den Hinweis von Achim Weiss verstehe ich nicht; es müsste günstiger werden).
    Dabei ist die Frage, ob du das vorher machst oder nachher, insbesondere im Bezug auf die Frage, ob du deinem Arbeitgeber "etwas schuldest", solltest du dich nach dem Sabbatical spontan entscheiden, zu kündigen (oder du darfst das eben nicht :-D)

    -> Persönlich würd ich die 75%-Regelung nehmen. Weniger Stress und Kosten.

  • Was spricht denn gegen die ungenannte aber naheliegende dritte Variante, nämlich einfach einen Monat normalen, bezahlten Erholungsurlaub zu nehmen?

  • Beim Stichwort "Erholungsurlaub" fällt mir noch ein weiterer Punkt ein, vor allem im Zusammenhang mit der Rückfrage von Referat Janders.

    Wenn die unbezahlte Freistellung genau einem Kalendermonat entspricht (also Monatserster bis Monatsletzter) wirst du definitiv den Anspruch auf 1/12 deines Jahresurlaub verlieren. Bei abweichenden Zeiten kann das auch der Fall sein, muss aber nicht.

    Welche Regelung gibt es da bei der Sabbatical-Vereinbarung in deinem Urlaub? Vielleicht kannst du so ja noch 2 Tage Erholungsurlaub "retten", weil es als quasi als zeitlich befristete Teilzeit ausgelegt wird.

  • Aus der Krankenkasse fällt man heutzutage nicht mehr so leicht raus, faktisch müsstest du aber selbst zahlen. Als Single sind das rund 200 EUR über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung - leider mit einem Haufen Papierkram.

    Danke für den wichtigen Hinweis! Könnte man dieses Problem denn umgehen, wenn man nicht den gesamten Monat als unbezahlten Urlaub nimmt sondern so zwei oder drei Tage davon nicht (unbezahlten) Urlaub macht? Dann hätte man ja theoretisch für den Monat ein Einkommen, nur eben ein deutlich geringeres...

  • Danke für den wichtigen Hinweis! Könnte man dieses Problem denn umgehen, wenn man nicht den gesamten Monat als unbezahlten Urlaub nimmt sondern so zwei oder drei Tage davon nicht (unbezahlten) Urlaub macht? Dann hätte man ja theoretisch für den Monat ein Einkommen, nur eben ein deutlich geringeres...

    Du könntest die Auszeit auch vom 16. bis zum 15. des Folgemonats nehmen. Es sollte kein komplett "freier" Kalendermonat entstehen.