Grundstück als GbR gekauft - Trennung - was nun?

  • Sehr geehrte Finanztip Community,


    ich habe mit meiner (Ex) Partnerin zusammen ein Grundstück als GbR gekauft, wo wir beide Gesellschafter sind.

    Nun haben wir uns getrennt und einer von uns wird das Grundstück übernehmen und die Anteile des anderen Gesellschafters abkaufen / übernehmen.

    Wie ist es möglich, diese Eigentumsänderung durchzuführen, ohne dass das Grundstück erneut "verkauft" werden muss und Grunderwerbsteuer anfällt?


    Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.


    Viele Grüße

  • Nur wenn ein anderer den zweiten GbR Anteil kauft. Alle Anteile in einer Hand = es gibt keine GbR mehr.

    Bist du dir da ganz sicher? Die von Immocation raten für die Ehegattenschaukel immer dazu, die GbR-Anteile praktisch 100/0 und 0/100 gegenseitig zu verkaufen, da dann die AfA erneut beginnt und man für die Übernahme der GBR-Anteile weder Grundbuch- noch Notarkosten hat! Wenn deine Aussage zutrifft, wäre die GbR dann ja hinfällig… 🤔

  • Nun haben wir uns getrennt und einer von uns wird das Grundstück übernehmen und die Anteile des anderen Gesellschafters abkaufen / übernehmen.

    Seid ihr (noch) verheiratet? Hier wird folgendermaßen argumentiert, zu dem was ich oben schon geschrieben hatte:


    Steuern sparen mit der Ehegattenschaukel | Beispielrechnung!
    Bei der Ehegattenschaukel verkaufen Ehepartner sich ihre vermieteten Immobilien gegenseitig und realisieren so Abschreibungspotenzial, welches die Steuern…
    www.nutzungsdauer.com


    Zitat:

    „Die GbR kann zwischen den Beteiligten beliebig aufgeteilt werden. Für die Ehegattenschaukel hat ein Ehegatte 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, während der andere keine Anteile besitzt. Auch ohne Anteile ist er jedoch Miteigentümer der GbR.“


    Ergo sollte es gehen, die GbR-Anteile durch einen von euch beiden zu 100% zu übernehmen und das mit Glück ohne Notar- und Grundbuchkosten! Sofern ihr (noch) verheiratet sein solltet, sollte auch keine Grunderwerbssteuer anfallen!


    Aber: Persönliche Laienmeinung, keine Steuerberatung! 😉

  • Bist du dir da ganz sicher? Die von Immocation raten für die Ehegattenschaukel immer dazu, die GbR-Anteile praktisch 100/0 und 0/100 gegenseitig zu verkaufen, da dann die AfA erneut beginnt und man für die Übernahme der GBR-Anteile weder Grundbuch- noch Notarkosten hat! Wenn deine Aussage zutrifft, wäre die GbR dann ja hinfällig… 🤔

    Diese Anbieter von Zeitvertreib sind vielleicht nicht unbedingt als Fundstelle in rechtlichen Angelegenheiten geeignet.

  • Diese Anbieter von Zeitvertreib sind vielleicht nicht unbedingt als Fundstelle in rechtlichen Angelegenheiten geeignet.

    Stimmt! Aber diese Aussage trifft regelmäßig auch Martin Richter in seinen Youtube-Videos zum Thema und der ist im Gegensatz zu mir Steuerberater! Ich würde es wie gesagt mal online-recherchieren und ggf. einen StB oder Notar befragen!

  • Stimmt! Aber diese Aussage trifft regelmäßig auch Martin Richter in seinen Youtube-Videos zum Thema und der ist im Gegensatz zu mir Steuerberater! Ich würde es wie gesagt mal online-recherchieren und ggf. einen StB oder Notar befragen!

    Das ist der mit den mehreren tausend Mandanten aus der YouTube-Werbung?

  • Die GbR kann zwischen den Beteiligten beliebig aufgeteilt werden. Für die Ehegattenschaukel hat ein Ehegatte 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, während der andere keine Anteile besitzt. Auch ohne Anteile ist er jedoch Miteigentümer der GbR.

    Ist dieses Schlupfloch immer noch nicht geschlossen?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das ist der mit den mehreren tausend Mandanten aus der YouTube-Werbung?

    Möglich, er wird von Immocation auf jeden Fall regelmäßig als DER Steuerberater für Immobilienthemen dargestellt / promoted!


    Ist dieses Schlupfloch immer noch nicht geschlossen?

    Welches denn? Steuerlich wäre die Frage, wie man Immobilienkäufe unter Eheleuten bewertet. Da sagt der BGH/BFH relativ eindeutig, dass Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen als Fremde, wenn sie einen Kauf eben wie unter Fremden abwickeln. Das eigentliche Schlupfloch bzw. der Grund für die GbR-Gesellschaft besteht ja daraus, bei einer Übertragung dann nicht nochmal Notargebühren (1,5%?) und für die Grundbucheintragung (0,5%?) zu zahlen…


    Über den ersten Punkt (fehlende Steuereinnahmen für den Staat) kann man meines Erachtens aus guten Gründen diskutieren. Über den zweiten (fehlende Einnahmen für Notare) fehlt mir in Anbetracht der Summen, die man schon für Lappalien beim Notar bezahlt, ehrlich gesagt die Argumente… 😉

  • Welches denn? Steuerlich wäre die Frage, wie man Immobilienkäufe unter Eheleuten bewertet.

    Das Schlupfloch ist m.E., dass ich mit der Schaukel permanent Abschreibungen generieren kann, die in der Form eigentlich nicht berechtigt wären. Zumal das Geld Haushaltseinkommen bleibt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ok, ja, aber dafür ist die GbR ja rechtlich nicht nötig. Das ginge auch durch einen 100% Verkauf zwischen zwei natürlichen Personen. Die GbR wird vom besagten Steuerberater nur empfohlen, um bei einem späteren Verkauf die Notargebühren zu sparen…

  • Danke für die vielen Antworten - das ist natürlich ein nettes Argument, einfach alle Anteile zu übernehmen.
    Jedoch sind und waren wir nie verheiratet.

    Wie würde es sich bei Bau eines Hauses, Eintragung einer Grundschuld für einen Kredit etc. verhalten?

    Muss dann die zweite Person immer mit unterschreiben, obwohl sie 0% der Anteile besitzt?

  • Du versteigst dich hier m.E. in falschen Annahmen. Such einen Steuerberater auf und nimm alle Unterlagen mit (Kaufvertrag, GbR-Vertrag, Grundbuchauszug etc.). Erst nach einer vollständigen Sachverhaltsaufnahme kann er dich beraten.