Nach Todesfall bleibt der Hinterbliebene (Ehegatte) mindestens 10 Jahre in Immobilie wohnen.
Frage: Entfällt in diesem Fall die Erbschaftssteuer?
Nach Todesfall bleibt der Hinterbliebene (Ehegatte) mindestens 10 Jahre in Immobilie wohnen.
Frage: Entfällt in diesem Fall die Erbschaftssteuer?
Hier steht ja: https://www.buhl.de/steuer/rat…schaftssteuer-immobilien/
ZitatFamilienheim steuerfrei erben:
- Der verwitwete Ehe- bzw. Lebenspartner bewohnt das Familienheim noch mindestens 10 Jahre weiter.
Hallo Stolle#17
Das mindestens 10 Jahre selbst bewohnte Familienheim wird dann bei der Berechnung der Erbmasse für die Erbschaftssteuer nicht dazugerechnet. Wenn zusätzlich noch z.B. 1 Mio. geerbt wurde, ist (weitere Sonderfälle ausgenommen) dann für 500k sehr wohl Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Gruß Pumphut
Kompliziert wir es, wenn es mehrere Erben gibt. Dann wird das Haus zur Erbmasse gezählt und diese nach dem Erbschein aufgeteilt. Nur der Bewohner bekommt das Haus erlassen, die Miterben aber nicht.
Es muß dann auch angegeben werden, wieviel der Hauserbe den anderen als Ausgleich überlässt.