Rückkauf Investmentpaket unter steuerlichen Gesichtspunkten

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei der Zurich-Versicherung seit 2002 eine "Fondsgebundene Versicherung Investment Paket (FL94)". Die Einzahlungen erfolgten seitdem lückenlos. Der Vertrag läuft noch 15 Jahre.


    Der jährlich zugeschickte Rückkaufswert entspricht dem Fondsvermögen. Eine Rente wird nicht automatisch nach Ende der Ansparzeit gezahlt. Es besteht eine "Garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubzeit" die ich nicht brauche.


    Da ich dort nur in Fonds anlegen kann und nicht auf ETFs umsteigen kann und wegen der Verwaltungsgebühren, frage ich mich, ob ein Rückkauf unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.


    Nun zu meinen Fragen:


    Wenn ich den Vertrag richtig verstehe ist es ein einfacher Sparer in Aktienfonds, also ohne steuerliche Begünstigung am Laufzeitende. Wonach müsste ich im Vertrag gucken, ob meine Annahme richtig ist?


    Wenn meine Annahme richtig ist, müsste es egal sein, ob ich jetzt zurückkaufe oder bis zum Vertragsende warte. Kapitalertragssteuer wäre in beiden Fällen gleichermaßen fällig, oder?


    Wie werden Einzahlung vor Beginn der Kapitalertragssteuer behandelt? Damals galt eine Haltefrist von einem Jahr. Die Gewinne müssten also zumindest anteilmäßig steuerfrei sein. Unter diesen Umständen kann es Sinn machen, das Geld einfach liegen zu lassen.


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

  • Moin madokweloi ,


    Willkommen im Forum.


    Mit Zahlen lässt sich einfacher Rechnen und es kann dir besser geholfen werden.

    Oft sind die Kosten in solchen Verträgen deutlich höher wie die angebliche Steuerersparnis.

    Und dann ist es egal ob du ein paar Steuern bezahlst bei der Vertragskündigung, da die Vertragskosten für weitere 15 Jahre diesen angeblichen Vorteil mehr als auffressen.


    Du kannst ja auch einfach mal bei deinem Vertragspartner nachfragen oder zum Teil wirst du auch beim Bund der Versicherten fündig:


    https://versicherungscheck.bundderversicherten.de/_Resources/Persistent/a/1/e/b/a1eb01464284ff65f414efb85732b8595a275dc0/1108_Fonds_Leben_Rente.pdf


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • ich habe bei der Zurich-Versicherung seit 2002 eine "Fondsgebundene Versicherung Investment Paket (FL94)". Die Einzahlungen erfolgten seitdem lückenlos. Der Vertrag läuft noch 15 Jahre.


    Der jährlich zugeschickte Rückkaufswert entspricht dem Fondsvermögen.

    ??

    Eine Rente wird nicht automatisch nach Ende der Ansparzeit gezahlt.

    Ist ja auch eine Lebensversicherung und keine Rentenversicherung.

    Es besteht eine "Garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubzeit", die ich nicht brauche.

    Doch :) Die brauchst Du fürs Finanzamt.

    Da ich dort nur in Fonds anlegen kann und nicht auf ETFs umsteigen kann und wegen der Verwaltungsgebühren, frage ich mich, ob ein Rückkauf unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

    Vermutlich ist er das nicht.

    Wenn ich den Vertrag richtig verstehe, ist es ein einfacher Sparer in Aktienfonds, also ohne steuerliche Begünstigung am Laufzeitende. Wonach müsste ich im Vertrag gucken, ob meine Annahme richtig ist?

    Von dem, was Du erzählst, ist das eine fondsgebundene Lebensversicherung, deren Ablaufleistung steuerfrei sein wird, da Altvertrag. Diesen meinen Eindruck müßte man natürlich durch einen Blick in Deine Unterlagen erhärten. Könntest natürlich auch bei Deinem Steuerberater nachfragen. Die Versicherung wird Dir keine Auskunft geben, sondern sich mit dem Sätzlein herausmogeln, daß sie zur "Beratung in steuerlichen Angelegenheiten" nicht "ermächtigt" sei.


    Oder Du glaubst diesem Text von Finanztip.

    Wie werden Einzahlungen vor Beginn der Kapitalertragssteuer behandelt?

    Das ist kein Kriterium. Wenn der Vertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, gelten für die gesamte Laufzeit die damaligen Bedingungen - sofern man den Vertrag nicht anfaßt. Das würde ich an Deiner Stelle auch nicht tun.

  • Hi,


    ich möchte mich für die beiden informativen Antworten und Links bedanken.


    Der Vertrag begann 2001 als Direktversicherung und wurde bei einem Arbeitgeberwechsel vor 2005 auf mich übertragen. Seit dem lief er ohne Anpassungen durch.


    Was für mich verwirrend war, war der Wechsel von DB -> Deutscher Herold -> Zurich. Bei der Zurich ist aktuell im Portal ein Versicherungsbeginn von 2023 eingetragen. Das ist mit Sicherheit das Datum der "Digitalisierung" aber eben nicht der Versicherungsbeginn. Das kläre ich aber mit der Zurich.


    Für mich entscheidend war jetzt die Steuerfreiheit nach Ablauf des Vertrages. Ich lasse ihn jetzt unangetastet weiter laufen.


    Was mir aus dem Artikel nicht klar wurde ist folgende Frage:

    Mein offizieller Rentenbeginn ist mit 65. In dem Monat des Rentenbeginns läuft auch der Vertrag aus. Steuerfrei ist der Vertrag, wenn Auszahlung und Rentenbeginn zusammen liegen. Was ist aber wenn ich vorzeitig in Rente gehe, seih es durch Altersteilzeit oder durch vorzeitigen Ruhestand? Ich könnte dann den Vertrag beitragsfrei stellen, bräuchte aber ggf. das Geld vorzeitig, um die Lücke zu schließen.

  • Der Vertrag begann 2001 als Direktversicherung und wurde bei einem Arbeitgeberwechsel vor 2005 auf mich übertragen. Seit dem lief er ohne Anpassungen durch.


    Für mich entscheidend war jetzt die Steuerfreiheit nach Ablauf des Vertrages. Ich lasse ihn jetzt unangetastet weiter laufen.


    Mein offizieller Rentenbeginn ist mit 65. In dem Monat des Rentenbeginns läuft auch der Vertrag aus. Steuerfrei ist der Vertrag, wenn Auszahlung und Rentenbeginn zusammenliegen.

    Das mag ein zufälliges Zusammentreffen zweier Zeitpunkte sein. Die Steuerfreiheit des Lebensversicherungsvertrags liegt in ihm selbst, mit dem Rentenbezug hast sie nichts zu tun.

    Was ist aber wenn ich vorzeitig in Rente gehe, sei es durch Altersteilzeit oder durch vorzeitigen Ruhestand? Ich könnte dann den Vertrag beitragsfrei stellen, bräuchte aber ggf. das Geld vorzeitig, um die Lücke zu schließen.

    Ich dachte eigentlich, ich hätte mich oben klar geäußert:


    Vergiß im Interesse der Rendite und der Steuerfreiheit des Ertrags sinnvollerweise jeglichen Gedanken an irgendwelche Änderungen des Lebensversicherungsvertrags und zahle ihn einfach durch.


    Nun kommen mir aber Zweifel, ob diese Botschaft angekommen ist. Denn obwohl das Thema fast 15 Jahre noch nicht auf dem Plan steht, machst Du Dir bereits heute schon Gedanken darüber, ob Du es nicht vielleicht doch anders machen kannst.


    Natürlich kannst Du das. Die Versicherungswirtschaft freut sich über jeden Versicherungsnehmer, der eigene Vorstellungen verwirklicht.

  • Nun kommen mir aber Zweifel, ob diese Botschaft angekommen ist. Denn obwohl das Thema fast 15 Jahre noch nicht auf dem Plan steht, machst Du Dir bereits heute schon Gedanken darüber, ob Du es nicht vielleicht doch anders machen kannst.

    Nein, nein: die Botschaft war schon klar. Entschieden ist mit Deiner Hilfe bereits, dass ich den Vertrag nicht anrühre und auch die Zahlungen weiter fortsetze. Mir war nur der Sachverhalt in dem von Dir verlinkten Artikel nicht so ganz klar geworden. Wegen anderer Formen der Altersvorsorge werde ich das Geld aber wahrscheinlich nicht vorher brauchen. Was in 13-15 Jahren ist, wird also dann entschieden.


    Also vielen lieben Dank für die Unterstützung. Diese hat mir sehr geholfen!