Hallo zusammen,
ich habe bei der Zurich-Versicherung seit 2002 eine "Fondsgebundene Versicherung Investment Paket (FL94)". Die Einzahlungen erfolgten seitdem lückenlos. Der Vertrag läuft noch 15 Jahre.
Der jährlich zugeschickte Rückkaufswert entspricht dem Fondsvermögen. Eine Rente wird nicht automatisch nach Ende der Ansparzeit gezahlt. Es besteht eine "Garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubzeit" die ich nicht brauche.
Da ich dort nur in Fonds anlegen kann und nicht auf ETFs umsteigen kann und wegen der Verwaltungsgebühren, frage ich mich, ob ein Rückkauf unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn ich den Vertrag richtig verstehe ist es ein einfacher Sparer in Aktienfonds, also ohne steuerliche Begünstigung am Laufzeitende. Wonach müsste ich im Vertrag gucken, ob meine Annahme richtig ist?
Wenn meine Annahme richtig ist, müsste es egal sein, ob ich jetzt zurückkaufe oder bis zum Vertragsende warte. Kapitalertragssteuer wäre in beiden Fällen gleichermaßen fällig, oder?
Wie werden Einzahlung vor Beginn der Kapitalertragssteuer behandelt? Damals galt eine Haltefrist von einem Jahr. Die Gewinne müssten also zumindest anteilmäßig steuerfrei sein. Unter diesen Umständen kann es Sinn machen, das Geld einfach liegen zu lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.