Unterhalt, Bürgergeld und bevorstehende Scheidung

  • Hallo liebe Community,

    Rechtsberatung ist ja vermutlich nicht erlaubt hier, deshalb versuche ich mal etwas abstrakt eine Situation zu schildern.


    Frau A und Herr B heiraten und bekommen ein Kind.

    Nach 3 Jahren erfolgt die Trennung, beide wohnen in eigenen Wohnungen, das Kind bleibt den Großteil bei Frau A. Herr B zahlt Unterhalt an Frau A. Sie nehmen sich zusammen einen Anwalt wegen einvernehmlicher Scheidung, bis dato ist diese nicht rechtskräftig.


    Herr B erkrankt, ist seit mehreren Monaten im Krankengeld und beantragt dann Bürgergeld. Er gilt erstmal als erwerbsfähig,

    Frau A erhält einen Fragebogen, der Feststellen soll, ob sie nun Herr B unterhalten muss, obwohl sie alleinerziehend ist.


    Kann es wirklich passieren, das Frau A nun Unterhalt zahlen muss? Vermögen ist keins vorhanden, bei keinem der Partner.

  • Hallo.


    Wenn der Fragebogen verschickt wurde, dann sollte es zumindest eine theoretische Möglichkeit geben, dass A Unterhalt an B leisten muss. Da A zunächst aber sich und C (Kind) unterhalten muss, ist es eher unwahrscheinlich, dass da tatsächlich etwas zu zahlen ist. Zuvor floss der Unterhalt ja in die andere Richtung. Wenn sich am Einkommen von A nichts geändert hat, dann wäre meine Laienvermutung für dieses fiktive Gedankenexperiment, dass da seitens A nicht zu befürchten ist.

  • Also, zunächst mal wird der Anwalt von einem der beiden beauftragt und bezahlt und berät folglich diese Person. Auch bei Einvernehmlichkeit zwischen den Partnern sollte man sehr vorsichtig sein, wenn man nur einen Anwalt nimmt.

    Es gibt auch Vereine/Verbände, die bei Scheidung beraten und die betrachten wirklich beide Seiten.


    Was den Unterhalt angeht, so kommt erst das Kind und danach der Ex-Partner.


    Von wem kommt denn dieser Fragebogen? Von der Stelle, die das Bürgergeld zahlen soll?

    Wenn B Bürgergeld bezieht, kann er keinen Unterhalt für das Kind zahlen, oder? Sprich, A bekommt höchstens Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Egal ob Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt, dieses Geld ist Geld für das Kind. Das zählt nicht als Einkommen für Unterhaltsforderungen von B (bzw. der Behörde) an A.