Hallo liebe Community,
Rechtsberatung ist ja vermutlich nicht erlaubt hier, deshalb versuche ich mal etwas abstrakt eine Situation zu schildern.
Frau A und Herr B heiraten und bekommen ein Kind.
Nach 3 Jahren erfolgt die Trennung, beide wohnen in eigenen Wohnungen, das Kind bleibt den Großteil bei Frau A. Herr B zahlt Unterhalt an Frau A. Sie nehmen sich zusammen einen Anwalt wegen einvernehmlicher Scheidung, bis dato ist diese nicht rechtskräftig.
Herr B erkrankt, ist seit mehreren Monaten im Krankengeld und beantragt dann Bürgergeld. Er gilt erstmal als erwerbsfähig,
Frau A erhält einen Fragebogen, der Feststellen soll, ob sie nun Herr B unterhalten muss, obwohl sie alleinerziehend ist.
Kann es wirklich passieren, das Frau A nun Unterhalt zahlen muss? Vermögen ist keins vorhanden, bei keinem der Partner.