Krankenkasse versucht Dauerkranken in Rentenversicherung abzuschieben

  • Wie ist denn der Status des Bekannten? Hat er noch einen Arbeitsvertrag bzw. kann in Zukunft wieder Arbeit aufnehmen?

    Nach 78 Wochen enden die Krankengeld-Zahlungen. Dann muss man sich entweder einen Job suchen, oder die Berufsunfähigkeitsversicherung (sofern vorhanden) zieht, oder es gibt ggf. Erwerbsminderungsrente. Im Grunde wäre aber wohl erstmal ALG-I (falls noch Anspruch) oder Bürgergeld fällig.

    Früher war es bei Hartz IV so, dass man versuchte, Menschen über 60 in die Frührente zu bewegen, weil die Aussichten auf einen Job eher gering waren. Da wäre fraglich, wie alt der Bekannte ist. Und ob das bei Bürgergeld auch noch so ist.

  • In Abhängigkeit von der Höhe des Krankengeldes kann auch schon deutlich vorher passieren (und ist eigentlich auch der Regelfall).

    Wenn das Krankengeld droht auszulaufen wäre Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung zu überlegen, bevor man sich ggf. beim Sozialamt melden muss.

    Die Agentur für Arbeit wird aber (ähnlich wie die Krankenkasse zuvor) wird zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern, in der Hoffnung, dass der in einen Rentenantrag umgedeutet wird, um dann einen Erstattungsanspruch geltend machen zu können.


    Wie alt ist die betroffene Person?

  • Dann sollte (35-jährige Wartezeit vorausgesetzt) eigentlich jederzeit eine Altersrente möglich sein. Mit Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50) wäre die Rente sogar abschlagsfrei.

    Jedoch wäre die Rente wegen voller Erwerbsminderung die günstigste Rente, was die Rentenberechnung anbelangt.

    Nach Rentenbeginn (ggf. nach Umwandlung in eine Altersrente) kann sich ja noch immer ein Minijob (oder mehr) gesucht werden.