Ich habe zwei Fragen zur konkreten Behandlung sog. Altbestände aus der Zeit vor der Investmentsteuerreform. Bzw. vor Einführung der Abgeltungssteuer. Also Fragen aus der Kategorie Luxusprobleme
In meinem Depot liegen mehrere thesaurierende ETFs die dieser Altbestandsregelung unterliegen. Und ich denke natürlich nicht im Traum daran diese ohne Not zu verkaufen, sondern will die im Idealfall irgendwann verschenken oder vererben.
Die grundsätzliche Behandlung dieser Altbestände ist mir dabei klar. Auch, dass es einen Freibetrag von 100.000 EUR gibt. Auch, dass ich bzw. die/der Beschenkte diesen Freibetrag sogar über die Schenkung mehrfach nutzen kann. Auch, dass ich diese Steuer ggf. erst zahlen ("vorstrecken") muss und dann erst über die Steuererklärung wieder zurückbekomme.
Nun habe ich folgende Verständnisfragen dazu. Und selbst Steuerberater und Bank stochern da nur im Nebel oder flüchten sich in Konjunktive...
1. Die ETFs haben - nicht überraschend - Gewinn erzielt. Einige gut bis sehr gut, einzelne sogar unfassbar gut. Ich habe bspw. einen USA-ETF drin der gefühlt fast nur aus Gewinnen besteht. Ich habe aber auch zum Glück nur einen dazwischen der tatsächlich im Verlust steht (iShares Commodities). Diesen würde ich gerne loswerden. Wie wirkt sich denn nun eine Realisierung dieses Verlustes auf den Freibetrag aus? Hab ich da schlichtweg Pech gehabt oder kann ich diesen Verlust mit dem Gewinn anderer Altbestands-ETFs innerhalb des Freibetrags verrechnen? Und falls letzteres, müsste ich dazu dann zeitgleich (oder zumindest im gleichen Jahr) auch tatsächlich einen Gewinn realisieren?
2. Mein eigener Freibetrag nutzt nach meinem bisherigen Verständnis nur etwas, wenn ich diesen durch Verkauf eines Teils der Anteile auch tatsächlich ausnutze. Ich müsste also vor der Schenkung einen Gewinn von im Idealfall 100.000 realisieren. Und anschliessend den Rest verschenken und dort weiterhin Gewinne akkumulieren. Die dann vom Beschenkten wiederum irgendwann realisiert werden und dort erneut unter die Freibetragsregelung fallen. Richtig? Oder hab ich da einen Denkfehler? Oder könnte ich - gierig wie ich bin - auch irgendwie beides haben? Also Freibetrag mehrfach nutzen ohne verkaufen zu müssen.