Sparkasse Prämiensparen - Sparbuch zurückfordern?

  • Hallo zusammen,


    wie in einigen anderen Beiträgen hier auch schon beschrieben wurde, hat meine Freundin letztens ein Vergleichsangebot für zu wenig gezahlte Zinsen im Rahmen ihres Prämiensparen-Vertrags bei einer Sparkasse erhalten.


    Da der Referenzzinssatz ja final noch nicht geklärt ist (WU9954 vs. WX4260, siehe: https://www.verbraucherzentral…-definiert-zinssatz-82546), wollte ich per Excel-Kalkulation mal ausrechnen, ob das Vergleichsangebot der Sparkasse in Ordnung ist und welchen Einfluss die Verwendung des höheren Zinssatzes hätte.


    Nun zum Problem: Meine Freundin hat noch genau 0 Unterlagen, sodass ich insbesondere die Prämienzahlungen nicht nachvollziehen kann. Als der Vertrag im letzten Jahr nach 30 Jahren ausgelaufen ist, hat die Sparkasse das Sparbuch und alle weiteren Unterlagen einbehalten (bzw. sie hat die Unterlagen ohne besseres Wissen einfach dort abgegeben).

    Bisher zeigt sich die Sparkasse ziemlich unkooperativ und sendet nur ein Musterschreiben zu, in welchem Referenzzins, monatliche Rate und Sparsumme sowie die finale Vergleichssumme genannt sind. Weitere Informationen werden nicht zur Verfügung gestellt, was mein Vertrauen in das Vergleichsangebot nicht wirklich stärkt...


    Muss die Sparkasse die im letzten Jahr abgegeben Unterlagen noch aufbewahren und könnte man eine Rückgabe fordern?

    Ohne die Unterlagen stelle ich es mir schwierig vor, das Vergleichsangebot abzulehnen und später gegenüber der Sparkasse andere Forderungen (höhere Vergleichssumme, anderer Referenzzinssatz) geltend machen zu wollen.

    Ich wäre für jede Meinung dazu dankbar.


    Viele Grüße

    JM

  • Um wieviel Geld geht es? Lohnt ein Anwalt?


    Originalunterlagen aus der Hand zu geben ohne eine Kopie zurückzubehalten (kopieren ist mit heutiger Computertechnik so einfach!) ist natürlich nicht besonders klug. Das ist jetzt allerdings vergossene Milch.

  • Ja, dass das nicht sonderlich clever war, ist uns auch bewusst, aber das Kind ist leider in den Brunnen gefallen...


    Es geht maximal um einen höheren dreistelligen Betrag, wäre also auch kein riesiges Problem, wenn wir den Vergleich wie vorhanden annehmen müssten. Größere Mühen, die die Erstellung einer Excel-Tabelle (oder das Einstellen eines Beitrag hier im Forum ;) ) übersteigen, würde ich da nicht auf mich nehmen.

  • Eventuell kann man über die Steuerbescheinigungen der Sparkasse (wenn noch vorhanden) die Zins- und Prämienzahlungen nachvollziehen? Wenn man aber nicht weiß welcher Vertragszins zu Beginn vereinbart wurde (steht im ursprünglichen Sparvertrag), wird es schwer die BGH-konforme Veränderung des Zinses zu bestimmen. Die Größenordnung könnte man vermutlich abschätzen. Ist die Frage ob euch das der Aufwand wert ist, da die Aussichten im Streitfall ohne Unterlagen eher mau sein werden

  • Es geht maximal um einen höheren dreistelligen Betrag, wäre also auch kein riesiges Problem, wenn wir den Vergleich wie vorhanden annehmen müssten.

    Größere Mühen, die die Erstellung einer Excel-Tabelle (oder das Einstellen eines Beitrag hier im Forum ;) ) übersteigen, würde ich da nicht auf mich nehmen.

    Dein Geld, Dein Problem, Deine Entscheidung, ob Du etwas machst.


    Mit Schuldzuweisungen kommt man nicht weiter. Es ist zwar Dummheit, Unterlagen aus der Hand zu geben, aber das ist nunmal passiert. Man muß es zur Kenntnis nehmen, mehr nicht. Hättest Du das Sparbuch, könntest Du Dir eine Excel-Tabelle bauen und könntest Deine eigene Kalkulation anstellen. Hätte, hätte, Fahrradkette.


    Ob ein höherer dreistelliger Betrag Grund für einen Streit ist, hängt von den eigenen finanziellen Möglichkeiten ab. In einem Parallelthread wird gerade über 3 Seiten verhackstückt, ob man eine Investition von 800 € aus dem Tagesgeldkonto bezahlt oder ob man dafür ans längerfristige Depot muß.


    Vergleichsangebote sind natürlich regelmäßig zu niedrig. Die Kräfte zwischen Dir und der Sparkasse sind aber sehr ungleich verteilt. Insoweit bist Du in einer schlechten Verhandlungsposition. Hättest Du eine plausible Tabelle, bei der unten 500 € mehr herauskommt, als die Sparkasse anbietet, könntest Du es probieren.


    Wenn Du auch nur einigermaßen mit dem Vergleich leben kannst, würde ich ihn an Deiner Stelle vermutlich annehmen.

  • Ach ja, was Du machen könntest, bevor Du das Vergleichsangebot annimmst: Du könntest das Sparbuch zurückfordern, das die Sparkasse einbehalten hat. Vermutlich hilft es Dir aber nicht viel. Du bräuchtest die Bedingungen des damaligen Prämienangebots, die sich ein penibler Anleger natürlich abgeheftet hätte ...


    Hätte ich es? Hätte ich es nach 30 Jahren noch? Ich wollte für mich selber diesbezüglich die Hand nicht ins Feuer legen.


    Wenn das Vergleichsangebot wirklich offen und fair wäre, hätte die Sparkasse natürlich beide Unterlagen zugänglich gemacht (Kopie reicht ja und ist billig).

  • Eventuell kann man über die Steuerbescheinigungen der Sparkasse (wenn noch vorhanden) die Zins- und Prämienzahlungen nachvollziehen? Wenn man aber nicht weiß welcher Vertragszins zu Beginn vereinbart wurde (steht im ursprünglichen Sparvertrag), wird es schwer die BGH-konforme Veränderung des Zinses zu bestimmen. Die Größenordnung könnte man vermutlich abschätzen. Ist die Frage ob euch das der Aufwand wert ist, da die Aussichten im Streitfall ohne Unterlagen eher mau sein werden

    Danke für den Hinweis. Steuerbescheinigungen sind wahrscheinlich auch nicht mehr vorhanden...

    Achim Weiss , der Vertrag wurde kurz nach der Geburt meiner Freundin abgeschlossen, also mache ich ihr da sowieso keine größeren Vorwürfe, dass die Unterlagen von damals nicht mehr vorhanden sind ;)


    Den Vertragszins zu Beginn des Vertrags hat uns die Sparkasse sogar mitgeteilt, die Zinsen nachzurechnen ist also kein großes Problem. Die einzige fehlende Info ist die Höhe der Prämien bzw. der Verlauf der Prämienhöhe in % über die 30 Jahre.

  • Ach ja, was Du machen könntest, bevor Du das Vergleichsangebot annimmst: Du könntest das Sparbuch zurückfordern, das die Sparkasse einbehalten hat. Vermutlich hilft es Dir aber nicht viel. Du bräuchtest die Bedingungen des damaligen Prämienangebots, die sich ein penibler Anleger natürlich abgeheftet hätte ...


    Hätte ich es? Hätte ich es nach 30 Jahren noch? Ich wollte für mich selber diesbezüglich die Hand nicht ins Feuer legen.


    Wenn das Vergleichsangebot wirklich offen und fair wäre, hätte die Sparkasse natürlich beide Unterlagen zugänglich gemacht (Kopie reicht ja und ist billig).

    Ja genau, die Rückforderung des Sparbuchs wäre jetzt auch unser nächster Schritt. Mal schauen, ob sie das Sparbuch herausgeben (wäre die Bank dazu verpflichtet?!).

    Und wenn nicht, dann nehmen wir den Vergleich einfach an, fürs nächste Mal oder für die eigenen Kinder wissen wir dann, wie wichtig eine gute Ordnung in den Unterlagen ist ;)

  • Auf Herausgabe zu klagen ist sicherlich nicht sinnvoll, also ist es irrelevant, ob die Bank zur Herausgabe verpflichtet ist.


    Ich denke, Du hast aber gute Chancen, an die Buchungen zu kommen. Das Originalsparbuch existiert vermutlich nicht mehr, aber die Buchungssätze sollten noch im Computer sein.

  • Stimmt natürlich, ist irrelevant.


    Ja, im Computer sollten die Buchungen natürlich noch sein, aber uns wurde auch schon freundlich mitgeteilt, dass Nachdrucke von Kontoauszügen 5 € pro Auszug kosten. Online-Banking existierte für dieses Sparbuch leider auch nie soweit ich weiß.

    Die Bank selbst ist ja auch nicht wirklich an Kooperation interessiert, weil deren Vergleichsangebot wahrscheinlich zu niedrig angesetzt ist. Und ohne den guten Willen der Bank wird es wahrscheinlich schwierig, noch an die Unterlagen zu kommen...

  • Dem obigen Link zufolge scheint das in Deiner Gegend ein recht flächendeckendes Problem zu sein. Man könnte erwägen, mal mit der genannten Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen. Denen kannst Du dann auch Roß und Reiter nennen (was man in Foren nicht so gern tut). Mit mehr Daten werden aber halt die Antworten besser, sprich: Die Verbraucherzentrale kann Dir vermutlich besser Auskunft geben als wir hier. Auch tritt man einem Geldinstitut als Gruppe besser gegenüber denn als Einzelperson. Vielleicht bringt bereits ein Brief etwas, den die Verbraucherzentrale der entsprechenden Sparkasse schreibt.


    An den Rechtsweg würde ich nicht im Traum denken. Du wirst keinen Anwalt finden, der sich für die paar Kröten Honorar wirklich einarbeitet. Fairerweise muß man sagen, daß die Verbraucherzentrale besser im Stoff steht als ein Feld-Wald-und-Wiesenanwalt. Mag sein, daß über die Verbraucherzentrale ein bestimmter Anwalt sich bereits eingearbeitet hat. Das könnte eine Option sein, wenngleich bei Vergleichen gern Kosten an einem hängenbleiben und dann das, was der Anwalt mehr herausgeholt hat, für sein Honorar draufgeht.