Zuflussdatum bei einer Aktiendividende im Rahmen der Antragstellung nach § 50d EStG:
Interessante & hilfreiche Steuer-Urteile
- Oekonom
- Erledigt
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Ein wirklich wichtiges Urteil für alle Wiesn-Fans und das auch noch genau zum richtigen Zeitpunkt:
"Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt - BFH-Urteil vom 3. August 2017 V R 15/17"
Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.
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Reparatur von Elektrogeräten als Handwerksleistung
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob Reparaturen von stationären Elektrogeräten (z.B. Waschmaschinen und Geschirrspüler) und von mobilen Geräten (z.B. Handys und Fernseher) als Handwerksleistungen im Haushalt im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG steuermindernd berücksichtigt werden können und nach welchen konkreten Kriterien die Reparaturdienstleistungen nach § 35a EStG als zum Haushalt zugehörig oder nicht zugehörig abgegrenzt werden.
-> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/132/1813202.pdf, dort Antwort zu Frage Nr. 25 auf S. 23
Die Bundesregierung hat sich ferner zur steuerlichen Absetzbarkeit privater Glasfaseranschlüsse im Endnutzerhaushalt (über die nach § 35a Absatz 3 EStG möglichen 20 Prozent der Handwerkerleistung hinaus) geäußert.
-> http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/133/1813307.pdf, dort Antwort zu Frage 21 auf. S. 18
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Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (§ 8 Absatz 2 Satz 2 ff. EStG); Anwendung von R 8.1 Absatz 9 Nummer 1 Satz 5 LStR 2015 und R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2015
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Das BMF hat zur Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne von § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG Stellung genommen:
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Aktualisiertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018:
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Straßensanierung von der Steuer absetzen - Musterklage liegt jetzt dem BFH vor:
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.11.2017 zu weiteren Einzelfragen zum InvStG 2018 Stellung genommen:
http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=1Interessanter für die meisten dürfte aber die vorherige Stellungnahme vom 14.06.2017 sein:
http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2, in dem auch das Thema "synthetische Nachbildung / Swap" aufgegriffen wird. -
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
(BFH-Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15, veröffentlicht am 20.12.2017) -
BMF zum Thema Crowdfunding:
http://www.bundesfinanzministe…von+Crowdfunding+10b+EStG -
Ertragsteuerliche Behandlung des Handelsmit Bitcoins auf der privaten Vermögenssphäre
Der Gewinn (oder) Verlust aus der Veräußerung von Bitcoins führt zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, sofern Erwerb und Veräußerung der Bitcoins innerhalb eines Jahres stattfand (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bitcoins nicht selbst generiert wurden, weil es dann am „Erwerb“ fehlt.
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Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden
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Ich denke, man sollte sich wirklich die Leitsätze anschauen. Ich meine, so wie es hier, auch vom Bundesfinanzhof, zitiert wurde, ist die Aussage erstmal, zumindest für mich, verwirrend.
Leitsätze
Verzichtet ein Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG reduzieren (Anschluss an die Senatsrechtsprechung zum Selbstbehalt, vgl. Urteile vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, und vom 1. Juni 2016 X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55).
Tenor -
Was es so alles gibt
Kindergeldanspruch für die Dauer einer Untersuchungshaft
Ein Kindergeldanspruch für die Dauer der Untersuchungshaft setzt u.a. eine nur vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung voraus. Eine vorübergehende Unterbrechung der Berufsausbildung liegt nicht vor, wenn das Kind zwar zu einem Zeitpunkt, in dem es Ausbildungsmaßnahmen durchführt, in Untersuchungshaft genommen wird, jedoch weder während der Untersuchungshaft noch im Anschluss an deren Ende eine Ausbildung beginnt oder fortsetzt (BFH v. 18.01.2018)
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Ist das nun gut oder schlecht? Oft scheinen diese Entscheidungen ja dazu geeigent, das politische Kabarett wieder zum Leben zu erwecken.
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Was es so alles gibt
Schon manchmal erschreckend womit sich unsere Gerichte beschäftigen müssen...
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Ja, und wenn ich daran denke, dass Klagen die zu solchen Entscheidungen führen „aus der Mitte der Gesellschaft“ kommen, dann umso mehr.
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Ab dem VZ 2017 ist die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € der Steuererklärung anstelle des Vordrucks Anlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, nicht mehr anzuwenden. Nach Wegfall dieser Nichtbeanstandungsregelung sind ab dem VZ 2017 grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zur Nutzung der Anlage EÜR und zu deren authentifizierter Übermittlung verpflichtet. Formlose Gewinnermittlungen genügen diesen Anforderungen nicht.
Jetzt wurden ein paar Ausnahmen definiert: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/732948/
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yes