Widerspruch Gesetzliche Rentenversicherung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgenden Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten:

    Sehr geehrte Frau .....,

    nachdem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, wird der
    Bescheid vom ........ aufgehoben,
    Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird- gegebenenfalls nach Durchführung weiterer Ermittlungen - über
    Ihren ursprünglichen Antrag eine neue rechtbehelfsfähige Entscheidung treffen.

    Dieser Bescheid ergeht aufgrund des Widerspruchs vom ....... Dem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen worden.

    Ein Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid ist nur zulässig, soweit er sich gegen die Ausführung der Abhilfe richtet.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    -Welche Bedeutung hat der letzte Satz? -Wurde meinem Widerspruch nun voll umfänglich zugestimmt?
    -Wann kann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen?

  • Hallo.

    Das liest sich jetzt so, als sei der ursprüngliche Antrag aufgrund einer fehlenden Information abgelehnt worden. Darüber gab es einen Bescheid und im Widerspruch gegen den Bescheid wurden die fehlenden Informationen nachgereicht. Damit wird der ursprüngliche Antrag ganz normal weiterbearbeitet als hätte es diese Unterbrechung nie gegeben.

    Je nachdem, ob eine Untersuchung notwendig ist, um eine medizinische Einschätzung zu treffen, kann es 3 bis 9 Monate von jetzt an dauern.