Im September 2024 endet mit dem Eintritt in die Rente nach 48 Jahren mein Arbeitsleben. Ich habe in meiner aktiven Zeit eine bAV in Form einer U-Kasse abgeschlossen, dieser Vertrag läuft spätestens am 1.6.2025 aus.
Nun meine Frage: Ist es aus steuerlichen Gründen möglich, die U-Kasse z.B. im Feb. 2025 auszahlen zu lassen, obwohl der Renteneintritt bereits im September 2024 stattfindet? Meines Wissens ist bei der U-Kasse die Firma der Versicherungsnehmer.
Vielen Dank!