Nachzahlungen vom alten AG bei neuer Haupttätigkeit

  • Guten Tag ins Forum,


    ich habe folgendes Problem:


    Mein alter AG ist mir noch eine Provisionsnachzahlung schuldig. Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).


    Für die offenen Zahlungen ist mir nun eine simulierte Abrechnung übermittelt worden, nach der ich vom 01.04.24 bis 30.04.24 bei meinen alten AG (wieder-) beschäftigt war. Meine Steuerklasse verändert dadurch von 1 auf 6, da ich seit Oktober 23 wieder einer neuen Haupttätigkeit nachgehe. Die Versteuerung würde sich nach Angaben meines alten AG ,,wie im letzten Jahr verhalten". Mit meiner neuen Haupttätigkeit geht ein anderer Verdienst einher und die Steuerklasse 6 wird doch anders besteuert (?).


    Eine Korrektur meiner letzten Gehaltsabrechnung hatte mein alter AG bereits im letzten Jahr abgelehnt.
    Alternativ wurde mir vorgeschlagen eine Rechnung zu schreiben, was ich abgelehnt habe, da ich keine Selbstständige bin.


    Wird sich meine Steuerlast für dieses Jahr (zwei Beschäftigungen) nun nicht erhöhen?


    Herzlichen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage.

    MfG

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Peanuts95 wenn Du für das Jahr 2024 eine Steuererklärung machst, wird die Einkommensteuer dabei für beide Arbeitgeber in Summe ermittelt und eventuell zu viel gezahlte Steuern erstattet. Über die Steuerklassen wird nur festgelegt, wie viel Vorauszahlungen Du vorher während des Jahres leistest. Mit diesem Verfahren ist dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer unter normalen Umständen nicht zu wenig aber auch nicht viel zu viel Steuern zahlen und meist eine kleine Rückzahlung herausbekommen.


    Du hast jetzt auf die Provision eine hohe Steuerlast, bei der Du zu viel gezahlte Steuern erst in ca. einem Jahr zurückbekommst. Das ist unschön. Unschön wäre auch, wenn Du in 2024 sowieso mehr verdienst als 2023 und dadurch die Provision höher versteuert wird als nötig. Blöd, dass der AG das nicht wenigstens im Dezember 2023 noch geregelt hat. Das sind aber auf der anderen Seite auch keine Dramen, es sei denn, Du musst gerade jeden Euro umdrehen oder es war eine satt fünfstellige Provision.

  • Hallo!


    Danke für die ausführliche Antwort und Erläuterung.

    Eine höhere Versteuerung, wegen nicht unwesentlichen Mehrverdienst in 2024 wird bei mir dann vermutlich leider nicht ausbleiben.

    Ich lese daraus, dass sonst aber auch keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen, da mein AG sich im letzten Jahr nicht gekümmert hat.


    Vielen Dank und LG

  • Ich lese daraus, dass sonst aber auch keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen, da mein AG sich im letzten Jahr nicht gekümmert hat.

    Mir fällt gerade noch etwas ein: Fünftelregung! Das heißt nicht, dass Du nur ein Fünftel besteuern musst, aber bei der Progression wird so getan, als ob nur 20% der Einmalzahlung geflossen werden. Das dürfte den Schmerz nochmal deutlich mildern.

  • Hallo Peanuts95,

    Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).

    War es nur eine – letztendlich unverbindliche – Absprache oder hatten Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen die Provision in 2023 ausgezahlt wird? Falls Rechtsanspruch hat der alte AG Ihnen einen Schaden durch die verbleibende Steuermehrbelastung verursacht, den Sie einfordern könnten. Müssten Sie halt ausrechnen (lassen) wie groß die Differenz ist und ob sich der Streit lohnt.


    Gruß Pumphut