Entnahmeplan für Dritten ab Todesfall wie gestalten?

  • Hallo in die Runde.

    Ein Bekannter (im Todesfall durch Testament größtenteils gebunden) möchte einer jetzigen Lebensgefährtin auch etwas zukommen lassen. Lässt sich irgendwie eine Art Entnahmeplan realisieren, so dass ab Todeszeitpunkt nicht alles auf einmal, sondern z.B. über eine gewisse Laufzeit an die Lebensgefährtin ausgezahlt wird, aber NICHT in die Erbmasse fällt?

    Welche Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es?


    Geld auf einen Dritten (=Vertrauensperson) anlegen, aber Auszahlung im Todesfall dann an eben NUR an die Begünstigte?


    Besten Dank fürs Brainstorming,

    Micha

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Micha , den erste Satz beginnt für mich etwas nebulös. "Ein Bekannter (im Todesfall durch Testament größtenteils gebunden)...". Im Todesfall ist er doch schon durch sein Ableben von weiteren Aktivitäten ausgeschlossen. Normalerweise ist das Testament eine einseitige Willenserklärung und jeder kann selbst entscheiden, wem er wie viel zu welchen Bedingungen vererben möchte.


    Einzige für mich plausible Erklärung: Der Bekannte war verheiratet, die beiden haben ein Berliner Testament gemacht und da auch Regelungen für das Erbe des überlebenden Partners getroffen. Dann ist die Frau gestorben und damit lässt sich diese besondere und in Deutschland sehr verbreitete Form des Testaments nicht mehr ändern. Wahrscheinlich gab es gemeinsame Kinder und die sind nun als Erben des Bekannten gesetzt. Ist es so?

  • @Pantoffelheld: Besten Dank erstmals. Es gibt wohl ein Berliner Testament, welches sich jetzt durch ihn alleine nicht mehr ändern lässt.


    @Rieslingschorle: Auch hier vielen Dank. Die Steuern sind wohl zweitrangig, die würden natürlich gezahlt. Es geht mehr um die "wie anlegen, dass erst ab Todesfall ausgezahlt wird" Frage. Ohne dass die gemäß Testament Begünstigten da auch noch drauf zugreifen.


    ichbins: Das wäre schade.


    Viele Grüße