Vorabpauschale auf Altbestände

  • Ich habe einige thesaurierende Aktien-ETF die der Altbestandsregelung unterliegen. Also Anschaffungsdatum vor 01.01.2009.

    Auf diese wurde von der Bank Kapitalertragsteuer auf Vorabpauschalen abgeführt. Wie verhält es sich denn wenn ich diese ETFs irgendwann verkaufe und dabei Gewinne (seit 01.01.2018) erziele die wiederum unter den Freibetrag von 100.000 EUR fallen. Bekomme ich dann zusätzlich die abgeführte KESt. zurück?

  • Keiner eine Idee dazu? Hinzu kommt nämlich, dass ich plane diese Altbestände in der Familie zu verschenken. Und damit stellt sich zusätzlich die Frage wie dann die geleistete Kapitalertragsteuer auf Vorabpauschalen behandelt wird. Die Kapitalertragsteuer habe ich in der Vergangenheit geleistet. Den Veräusserungsgewinn hingegen realisiert irgendwann der Beschenkte. Geht die Kapitalertragsteuer auf Vorabpauschalen damit verloren?

  • M.W. versteuert die Bank bei Verkauf den Gewinn ab Ultimo 2017 ganz normal und berechnet Steuer unter Berücksichtigung der Vorabpauschalen.


    Den Freibetrag von 100k kannst Du hinterher nur über die Steuererklärung nutzen. Gleiches gilt für Beschenkte.

  • M.W. versteuert die Bank bei Verkauf den Gewinn ab Ultimo 2017 ganz normal und berechnet Steuer unter Berücksichtigung der Vorabpauschalen.

    Verstehe. Das ergibt irgendwie Sinn. Für die Bank wäre es einfach in allen Belangen so als ob ich das WP am 01.01.2018 zum dann gültigen Kurs erworben habe. Und genauso behandeln sie es auch in Bezug auf etwaige KESt auf Vorabpauschalen :/

    Und diese werden dann bei einer Schenkung sozusagen mitgeschenkt. Die KESt-Vorauszahlungen hängen dann also am WP und nicht am ehemaligen Eigentümer. Gehen dann auch nicht verloren. Ich frag zur Sicherheit mal noch die Bank bevor ich den edeln Schenker spiele...