Ich habe einige thesaurierende Aktien-ETF die der Altbestandsregelung unterliegen. Also Anschaffungsdatum vor 01.01.2009.
Auf diese wurde von der Bank Kapitalertragsteuer auf Vorabpauschalen abgeführt. Wie verhält es sich denn wenn ich diese ETFs irgendwann verkaufe und dabei Gewinne (seit 01.01.2018) erziele die wiederum unter den Freibetrag von 100.000 EUR fallen. Bekomme ich dann zusätzlich die abgeführte KESt. zurück?