Kaufpreisaufteilung bei Neubau - welcher Vergleichsfaktor

  • Hallo zusammen,

    wäre lieb, wenn mir bitte jemand eine Frage zur Kaufpreisaufteilung beantworten könnte (um die steuerliche Abschreibungsbasis richtig zu kalkulieren).


    Wenn man eine Bestandsimmobilie kauft, ist es ja so, dass man bei der Kaufpreisaufteilung den Vergleichsfaktor heranzieht, welcher zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie gültig war.

    Wie ist es jedoch, wenn man 2021 ein unbebautes Grundstück erworben hat und in 2024 ein Haus darauf fertiggestellt hat?

    Zählt in diesem Fall der Zeitpunkt des Grundstückskaufs oder Fertigstellung des Hauses?


    Rein logisch würde ich sagen, ein Vergleichsfaktor von vor 3 Jahren gewährleistet doch keine Vergleichbarkeit mit einem Objekt, das 3 Jahre später erst fertiggestellt wurde.

    In der Anleitung vom Bundesfinanzministerium steht hierzu:
    "Anzuwenden sind die für den Anschaffungszeitpunkt (Abschluss des Kaufvertrages) maßgeblichen Vergleichsfaktoren."

    Jedoch bezieht sich das meiner Ansicht nach auf Bestandsobjekte, nicht auf eine Situation, in der Grundstückserwerb und Bau zeitlich auseinander liegen.


    Danke schon mal für jede Hilfe!

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich verstehe die Frage nicht.


    Bei Kauf eines Bestandsobjektes zahlst Du üblicherweise einen Gesamtpreis für Grundstück plus Immobilie. Hier stellt sich also die Frage, welcher Teil das Grundstück betrifft.


    Du hast jedoch gerade das Grundstück getrennt gekauft. Genau auf diesen Kauf kannst Du keine AfA ansetzen. Die späteren Baukosten jedoch voll.


    Was willst Du hier noch aufteilen, es ist doch bereits eindeutig aufgeteilt?

  • Evtl. sind vom Bau noch Kosten für eine erstmalige Erschließung dem Grundstück hinzuzurechnen. Der Rest entfällt jedoch voll auf das Gebäude, da ist nichts mehr aufzuteilen.