Hallo, Frau B hat Haus von Eltern geerbt, die Schwester von Frau B hat noch ¼ davon, was auch im Grundbuch eingetragen ist. Sie überlässt aber Frau B das Viertel, dafür erhält ihre Schwester einen Erbteil von der gemeinsamen Tante. Sozusagen, ein Tausch. Leider wurde dies vor Jahren mit den Eltern nur mündlich abgesprochen, es gibt keinen schriftlichen Nachweis.
(Eltern sind auch schon verstorben)
Um irgendwann eventuelle Probleme zu vermeiden, wenn die Kinder von Frau B das Haus erben, müssen im Grundbuch Änderungen vorgenommen werden, so, dass die Schwester von Frau B mit dem Viertel nicht mehr im Grundbuch steht.
Kann dies bei einem Notar gemacht werden und welche Kosten kommen da auf Frau B zu? (Außer den Notarkosten?)