Wohnungstausch

  • Hallo, Frau B hat Haus von Eltern geerbt, die Schwester von Frau B hat noch ¼ davon, was auch im Grundbuch eingetragen ist. Sie überlässt aber Frau B das Viertel, dafür erhält ihre Schwester einen Erbteil von der gemeinsamen Tante. Sozusagen, ein Tausch. Leider wurde dies vor Jahren mit den Eltern nur mündlich abgesprochen, es gibt keinen schriftlichen Nachweis.

    (Eltern sind auch schon verstorben)

    Um irgendwann eventuelle Probleme zu vermeiden, wenn die Kinder von Frau B das Haus erben, müssen im Grundbuch Änderungen vorgenommen werden, so, dass die Schwester von Frau B mit dem Viertel nicht mehr im Grundbuch steht.

    Kann dies bei einem Notar gemacht werden und welche Kosten kommen da auf Frau B zu? (Außer den Notarkosten?)

  • Die günstigste Variante wäre, dass Frau B einen Schenkungsvertrag aufsetzt (gibt es sicher auch Mustervorlagen im Internet). Dann macht Frau B einen Termin beim Notar und bringt drei Dinge mit:

    • ihren Ausweis
    • ihre Schwester (inkl. Ausweis)
    • den noch nicht unterschriebenen Schenkungsvertrag

    Beim Notar unterschreiben die beiden Schwestern den Vertrag. Der Notar beglaubigt dann, dass die beiden Schwestern den Vertrag unterschrieben haben (kostet ca. 30 EUR).


    Anschließend schickt Frau B den original Vertrag per Einschreiben ans zuständige Grundbuchamt mit der Bitte um Änderung. Das Grundbuchamt will dafür auch Geld haben. Wieviel genau weiß ich nicht.

    Ich habe letztes Jahr eine Grundschuld löschen lassen, da richtete es sich nach deren Höhe...

  • Hallo Papaya,


    warum verkauft die Schwester ihr Viertel nicht einfach Frau B? Woher B das Geld nimmt, selbst verdient oder Erbe, ist doch vollkommen egal. Ggf. fällt Spekulationssteuer an, wenn zwischen Eintragung der Schwester und jetzigem Verkauf ein Wertzuwachs eingetreten ist. Aber das kann man vorher durch ein Gutachten klären.


    FinanztipUser

    Ähm: Macht euch mal schlau, ob das nicht ein Fall von "Erbauseinandersetzung" ist, dann wäre ggf. die Schenkung schenkungssteuerfrei! LG!


    Hatte ich auch erst gedacht, aber die Schwester steht schon im Grundbuch, da dürfte wohl die Erbauseinandersetzung nach den Eltern gelaufen sein.

    Gruß Pumphut

  • Nachtrag:


    Was hat die formulierte Frage mit der Überschrift „Wohnungstausch“ zu tun? Es wäre ggf. hilfreich, Sie könnten die Fragestellung etwas ausführlicher formulieren.


    Gruß Pumphut

  • Ja, im Grundbuch steht das elterliche Haus mit ¾ für Frau B und ¼ der Schwester. Zu Lebzeiten der Eltern wurde abgemacht, dass das Viertel Frau B dazu bekommt und dafür die Schwester den Erbteil für Frau B, den sie von einer Tante erben würde. Damit hätte jeder ein „ganzes“ Haus. Sozusagen ein Tausch.

    Ich hoffe das ist verständlicher erklärt?

    Leider verstarben die Eltern plötzlich und diese „Idee“ wurde weder schriftlich noch notariell gemacht. Nichts geschah. Nach dem Tod der Tante überließ Frau B der Schwester ihren Anteil.

    Das Viertel vom elterlichen Haus steht aber im Grundbuch und kann so nicht einfach geändert werden. Entweder nur durch Schenkung oder Kauf. Beides kostet eine Unmenge an Geld.

    Für einen Kaufkredit zahlt man hohe Zinsen….

  • Hallo Papaya,


    verstehe ich es richtig, es geht um zwei Häuser?

    Haus 1 (von den Eltern) gehört zu ¾ B und ¼ S (im Grundbuch so eingetragen)

    Haus 2 (von der Tante) gehört je zur Hälfte B und S.

    Ich unterstelle einmal, der Wert von ¼ Haus 1 ist annähernd der Wert von ½ Haus 2 und die Erbschaftssteuer für das Erbe nach der Tante ist schon bezahlt.


    Variante 1: Die Änderung im Grundbuch von Haus 2 ist noch nicht erfolgt.

    Dann ist es m.E. eine normale Erbauseinandersetzung, bei der S das ganze Haus 2 erhält und dafür als Bezahlung ¼ von Haus 1 an B abgibt. M.E. dürften hier außer den Notargebühren keine weiteren Kosten anfallen.


    Variante 2: B und S stehen schon je zur Hälfte für Haus 2 im Grundbuch.

    Warum können sich B und S nicht gegenseitig ihre Anteile verkaufen? Da braucht man keinen Kredit. Je nach Vornutzung und vereinbarten (annähernd marktüblichen!) Kaufpreisen fällt ggf. Spekulationssteuer an.


    Oder sind die Verhältnisse ggf. doch noch ganz anders?


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    Ja, erster Abschnitt ist richtig.


    Variante 1: Haus 2 (Tante) gehört schon ganz der Schwester, ist so im Grundbuch eingetragen.

    Als Bezahlung 1/4 von Haus 1 an B. OHNE Notar ect. Frau B verzichtete einfach auf ihren Teil, dafür hat sie ja dann das Viertel von S.

  • Hallo Papaya,


    sorry, Sie machen mir es schwer.


    "Haus 2 (Tante) gehört schon ganz der Schwester, ist so im Grundbuch eingetragen."


    Wenn es so im Grundbuch steht und außerdem im Grundbuch von Haus 1 (nach Eltern) S gehört ¼, dann ist das nicht Variante 1 oder 2, sondern 3.


    Sie können natürlich so tun, als wäre Haus 1 ganz im Besitz von B. Solange das schwesterliche Verhältnis ungetrübt ist, kann das klappen. Bisschen mühsam ist es doch, z.B. wird noch dieses Jahr S für Haus 1 auch einen neuen Grundsteuerbescheid bekommen.


    Spätestens beim nächsten Erbzug oder Verkauf gibt es aber richtige Probleme.


    Übrigens, wenn S als alleinige Eigentümerin im Grundbuch von Haus 2 steht, hat B nichts, worauf sie verzichten kann. Haus 2 gehört ohne Wenn und Aber S. Nach dem Tod der Tante sind ein paar Fehler gemacht worden, die jetzt nicht mehr korrigierbar sind.


    Um den ursprünglichen Willen der Erblasser gerecht zu werden, bleibt nur, S schenkt B das eine Viertel von Haus 1. Der Schenkungssteuerfreibetrag unter Geschwistern ist leider nur 20k. Da dürfte wohl Steuer fällig werden.


    Gruß Pumphut

  • Danke! Sorry, ich kann einfach nicht gut erklären!!!!

    Wie gesagt, alles nur mündlich abgesprochen vor mindestens 15 Jahren….auf den

    Teil von Haus 2 wurde von B vor Jahren verzichtet. So konnte S das ganze Haus von der Tante ins Grundbuch eintragen lassen.

    Ich glaube auch, Schenkung oder Kauf, darauf wird es hinauslaufen….