ETW verschenken

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn der Wert der ETW >200.000 Euro ist, fällt Schenkungssteuer an.


    Ansonsten einen Schenkungsvertrag aufsetzen (lassen) und mit einem Notar das Ganze besiegeln.


    Wer nutzt die ETW zukünftig? Evtl. kann der Wert der ETW dadurch reduziert werden, wenn Sie (nicht ihre Tichter) in der ETW wohnt und ein Wohnrecht eingetragen wird. Dann entfällt auch die Schenkungssteuer (oder reduziert sich zumindest deutlich).

  • Ups, sorry für den falschen Wert. Hatte irgendwie 200k im Kopf, evtl. wegen der 20k von Kindern an die Eltern.


    Ansonsten stimmt natürlich, was itschytoo schon geschrieben hat. Wenn das Objekt definitiv vermietet werden soll, macht es mehr Sinn, wenn die Tochter die ETW kauft. Das Geld können die Eltern anschließend ja auch der Tochter schenken. Ich bin jetzt erstmal von reiner Eigennutzung (entweder Eltern oder Tochter) ausgegangen.

  • Ansonsten stimmt natürlich, was itschytoo schon geschrieben hat. Wenn das Objekt definitiv vermietet werden soll, macht es mehr Sinn, wenn die Tochter die ETW kauft. Das Geld können die Eltern anschließend ja auch der Tochter schenken. Ich bin jetzt erstmal von reiner Eigennutzung (entweder Eltern oder Tochter) ausgegangen.

    Wobei nichts, aber auch gar nichts dagegen spräche, wenn erst einmal der TE Finke74 etwas Licht zu den Hintergründen seiner angedachten Aktion spendieren würde.

    Also Finke74, einige Details könnten nicht schaden, bevor hier weiter im Nebel gekreuzt wird. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977