Hallo allerseits,
meine jahrelangen Recherchen und ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesgerichtshof haben ergeben, dass notarielle Testamente leicht von Notarfachangestellten manipulieren werde können. Allerdings soll diese Berufsgruppe keinesfalls unter einen Generalverdacht gestellt werden. Doch selbst wenn diese Angestellten nur wenige Testamente manipulieren, gibt es Leidtragende – die betroffenen Erblasser:innen und deren Nachkommen. Somit muss eine Korrektur dieser Fälschungen möglich sein.
Da die Testierenden die im Notariat verbliebenden Testamentskopien hätte einsehen können, um bspw. noch Änderungen vorzunehmen, ist davon auszugehen, dass nur die beim Gericht eingereichten Originalfassungen gefälscht sein können. Man müsste also einen Vergleich beider Fassungen vornehmen.
Die Rechtslage: Nach dem Tod der Erblasser:innen können Notar:innen gemäß § 18 Abs. 2 BNotO nur durch die Aufsichtsbehörden von ihrer Verschwie- genheitspflicht befreit werden. Mit Grundsatzurteil vom 20. Juli 2020 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Aufsichtsbehörden in der fraglichen Situation zwar verpflichtet sind, die Notar:innen von ihrer Schweigepflicht zu befreien, doch diese können dann selbst entscheiden, ob überhaupt und auf welche Weise sie welche Auskunft zum Testament erteilen wollen.
Die Folgen: Da Notar:innen für Manipulationen ihrer Angestellten haften, können sie im Falle einer Fälschung keine korrekten Angaben zur Testamentskopie machen. Folglich werden die betroffenen Erblasser:innen und Nachkommen um eine Korrektur der Fälschung betrogen.
Wesentliche Informationen zu dieser Thematik sind vor allem zusammen- gefasst in meinem Beitrag:
„Notarielle Testamente und die fehlende Sicherheit“
Im Prinzip kann jeder, der sich auf die Sicherheit notarieller Testamente verlässt, von einer Manipulation betroffen sein kann. Deshalb ist diese Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung. Für Hinweise, wie eventuell eine Änderung der Situation erreicht werden könnte, wäre ich dankbar.
Gruß HeSch24