Teilrente oder nicht bzw warum Teilrente

  • Hallo,

    meine Situation:

    Geburtsdatum 01/1961

    verheiratet, von meiner Frau (R45) kommen ca €1400 bzw € 320 Betriebsrente hinzu, ab 09/2025

    Rentenbeginn (Regelaltersrente): ab 08/2027

    Regelaltersrente aktuell (07/2023): 2.300

    Riesterrente (angespart, ruhend): € 34.500

    Betriebsrente I, unverfallbare Anwartschaft, ab 65. LJ € 190

    Betriebsrente II, ca € 750, ab 08/2027

    Vorruhestandsregelung, Wertkonto 07/2024 bis 07/2027

    Wohnsituation: ETW, schuldenfrei

    keine weiteren Einnahmen


    Ich hatte von der Option der Teilrente gehört/gelesen und auch eine Videoberatung der RV, da wurde mir gesagt, dass sich eine Teilrente evtl (nach 7..8 Jahren) "rentieren" könnte.

    Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, würde mit der Teilrente der Steuersatz (Dez 2024) festgelegt, andererseits ca 10% der Rente abgezogen (n x 0,3%) bzw verfallen. In diesem Fall würden 10% der TeilRente ausbezahlt (ab Dez 2024), also vereinfacht (wg 07/2023) ca € 200..240 mtl.


    Macht das mit der Steuerfestlegung einen Mehrwert gegenüber dem "Verlust" der ca 10% Rente (wg vorgezogenem Rentenbeginn, n x 0,3%, real 10% von 10% = 1%)?
    Bei Beginn (Dez 2024) mit Teilrente liegt der Steuerfreibetrag bei 17%, bei Regelrente 08/2027 (Stand heute) 15,5%.


    Derzeit schwanke ich je nach gelesenem Artikel, ob eine Teilrente Sinn macht bzw nicht. Ich hätte jetzt auch nicht vor weiter zu arbeiten - aber wer weiss....

    Argumente pro Teilrente: niedriger Steuersatz, zusätzlicher Teilrentenbetrag von € 200..240

    Argumente pro Regelaltersrente: höherer Rentenbetrag, keine Kürzung/Verlust wg vorgezogener Teilrente


    Mit dem Riestervertrag (Banksparplan) würde ich erstmal abwarten, ob es bessere Auszahlbedingungen gibt.


    Die Grundfrage bleibt das mit der Teilrente, da dies zum Okt/Dez 2024 geklärt sein muss.


    Habe ich was übersehen? Wie ist eure Einschätzung?

  • LuisHL23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Geburtsdatum 01/1961
    Rentenbeginn (Regelaltersrente): ab 08/2027

    Betriebsrente I ab 65. LJ [01/2026]

    Betriebsrente II ab 08/2027

    Vorruhestandsregelung, Wertkonto 07/2024 bis 07/2027

    Was bedeutet das?

    Ich hatte von der Option der Teilrente gehört und auch eine Videoberatung der RV, da wurde mir gesagt, dass sich eine Teilrente evtl (nach 7..8 Jahren) "rentieren" könnte.

    Was auch immer das heißt.

    Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, würde mit der Teilrente der Steuersatz (Dez 2024) festgelegt, andererseits ca 10% der Rente abgezogen (n x 0,3%) ... In diesem Fall würden 10% der Teilrente ausbezahlt ...

    Du kannst mit 35 Versicherungsjahren den Beginn einer Rentenzahlung bis zum 63. Lebensjahr vorziehen (bei Dir also meines Wissens 02/2025). Damit hältst Du in der Tat den Steuersatz fest. Vorzeitige Inanspruchnahme kostest Dich 0,3% Abschlag pro Monat, bei Dir wären das 42 Monate, also 12,6%.


    Du kannst zu diesem Zeitpunkt einen Teil der Rente beantragen oder die komplette Rente. Minimum sind 10%.

    Macht das mit der Steuerfestlegung einen Mehrwert gegenüber dem "Verlust"?

    Der Steuervorteil ist vorhanden, aber er ist gering. Die Abschläge holst Du damit nicht auf. Insgesamt ist die Rechnung aber etwas komplizierter, als Du es hier darstellst.

    Derzeit schwanke ich je nach gelesenem Artikel, ob eine Teilrente Sinn macht bzw nicht. Ich hätte jetzt auch nicht vor weiter zu arbeiten - aber wer weiss....

    "Wer weiß" ist keine Kalkulationsgrundlage.


    Es macht natürlich einen gewaltigen finanziellen Unterschied, ob Du mit 63 aufhörst zu arbeiten oder bis 66/6 arbeitest und Gehalt beziehst. Da bekommst Du im einen Fall 42 Monatsgehälter mehr als im anderen (mußt aber natürlich dann auch 42 Monate länger arbeiten).


    Was dieses "Wertkonto" bedeutet, müßtest Du auch noch erklären.

  • Wertkonto ist eine der Optionen in Vorruhestand zu gehen, man spart über Jahre vom Bruttolohn in das Wertkonto ein. In der Nutzungsphase wird das Gehalt aus dem Konto verwendet.

  • Wertkonto ist eine der Optionen in Vorruhestand zu gehen, man spart über Jahre vom Bruttolohn in das Wertkonto ein. In der Nutzungsphase wird das Gehalt aus dem Konto verwendet.

    Das ist das Prinzip. Und wie rechnet man jetzt damit?

    Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Versicherungszeit) wurde bedacht?

    ja, passt aber um ein paar Monate nicht

    Steht eigentlich etwas dagegen, die "Rente für besonders langjährig Versicherte" auch nach dem Mindestalter in Anspruch zu nehmen (vielleicht "nur" 1 Jahr vor der Zeit oder 18 Monate)?

  • Steht eigentlich etwas dagegen, die "Rente für besonders langjährig Versicherte" auch nach dem Mindestalter in Anspruch zu nehmen (vielleicht "nur" 1 Jahr vor der Zeit oder 18 Monate)?

    Genau, Aufschluss dürfte die letzte Rentenauskunft unter Buchstabe „I Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ geben. Dort steht das Datum dieses Renteneintritts, und wieviele Jahre und Monate dafür noch fehlen.


    Wenn es nur um ein paar fehlende Monate geht, wie es oben heißt, zumal bei Geburtsjahr 1961 (= Renteneintritt ab 07/2025 möglich, wenn 45 Jahre voll), lohnt die Überlegung, da abschlagsfreie Rente.