PKV und Steuer

  • Hallo zusammen,


    wenn ich das richtig verstanden habe, würde man als gesetzlich Versicherter davon ausgehen, das man eine Bruttorente erhält, davon mal pauschal 10-12% für KV und PV Beiträge abzieht und dann der verbleibende Betrag für die Steuerermittlung Verwendung findet.


    Wie ist das, wenn man privat versichert ist? Zieht man dann den PKV Beitrag auch von der Bruttorente ab oder müsste man nicht eher die Bruttorente komplett versteuern?


    Beispiel:


    gesetzlich:

    Bruttorente (vor KV/PV und Steuer): 3000 Euro

    Abzug 10% KV/PV: 300 Euro

    Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung: 2700 Euro


    privat:

    Bruttorente (vor KV/PV und Steuer): 3000 Euro

    PKV Beitrag: 500 Euro

    Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung: 3000 oder 2500 Euro ??



    vielen Dank

  • wenn ich das richtig verstanden habe, würde man als gesetzlich Versicherter ... eine Bruttorente [erhalten], davon mal pauschal 10-12% für KV und PV Beiträge abzieht und dann der verbleibende Betrag für die Steuerermittlung Verwendung findet.

    So etwa. Beiträge sind eins, Steuer ist etwas anderes.

    Wie ist das, wenn man privat versichert ist? Zieht man dann den PKV Beitrag auch von der Bruttorente ab oder müsste man nicht eher die Bruttorente komplett versteuern?

    Du weist der Rentenversicherung die PKV nach und bekommst dann den durchschnittlichen "Arbeitnehmerbeitrag" (aktuell m.W. 8,15%) oder maximal die Hälfte Deines PKV-Beitrags zusätzlich zur Rente ausbezahlt.

    Beispiel:

    gesetzlich:

    Bruttorente (vor KV/PV und Steuer): 3000 Euro

    Abzug 10% KV/PV: 300 Euro

    Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung: 2700 Euro

    So ähnlich. Du bekommst Deine Bruttorente sowie auch die Beiträge bescheinigt. Ein gewisser Prozentsatz der Bruttorente ist steuerwirksam, davon werden abgezogen die Werbungskosten, dann die Sonderausgaben, nämlich die von Dir gezahlten Beiträge zu den Sozialversicherungen. Der Zuschuß der Rentenkasse ist steuerfrei (wie es auch ein Arbeitgeberzuschuß wäre).


    Dein Beitrag zur GKV dürfte 8,15% betragen, Dein Beitrag zur GPV z.B. 4%. Kein "Arbeitgeberzuschuß" zur GPV von der Rentenkasse.

    Beispiel:

    privat:

    Bruttorente (vor KV/PV und Steuer): 3000 Euro

    PKV Beitrag: 500 Euro

    Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung: 3000 oder 2500 Euro ?

    Zusätzlicher "Arbeitgeberzuschuß" von 8,15% i.H.v. 244,50 € wird ausgezahlt, Du bekommst also von der Rentenkasse 3244,50 €.


    Rechnung sonst wie oben. Du hast die Beträge unglücklich gewählt. Wenn Du 500 € PKV bezahlt,ist 244,50 € weniger als die Hälfte. Zahlst Du 500 € PKV + PPV, dürfte der Krankenversicherungsbeitrag niedriger liegen, der wird dann entsprechend gekürzt.

  • danke,


    das es einen PKV Zuschuss gibt ist mir schon bekannt, hatte ich aber bewusst weggelassen und das Beispiel einfacher zu machen.


    Mir ging es nur um folgendes: Ich habe bei Finanztip gelesen, das man grob 20% Steuer auf die Bruttorente als Faustregel ansetzen kann um ungefähr abschätzen zu können, was die Nettorente ist. Mir ging es nun eben nur um die Frage ob diese Bruttorente bei einem privatversicherten mit oder ohne dessen Versicherungbeitrag zu sehen ist.

  • Wir sind hier in Deutschland. Hier ist nichts Bürokratisches einfach.


    Mit Pauschalaussagen kommt man oft nicht dorthin, wohin man will, so auch hier. Wieviel Steuer bei einem Rentner fällig ist, muß man im Einzelfall berechnen. Bereits die Berücksichtigung des Krankenkassenbeitrags ist eine Wissenschaft für sich.


    Sowohl der GKV-Versicherte, als auch der PKV-Versicherte kann den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von der Steuer absetzen, soweit die Basisversorgung betroffen ist. Ein eventueller steuerfreier Zuschuß aus welcher Quelle auch immer wird dabei abgezogen. Das ist bei Werktätigen und Rentnern gleich.


    Ergänzung zu oben: Bei einem freiwillig GKV-Versicherten läuft die Chose so ähnlich wie bei einem Privatversicherten.

  • Hallo zusammen,


    wenn ich das richtig verstanden habe, würde man als gesetzlich Versicherter davon ausgehen, das man eine Bruttorente erhält, davon mal pauschal 10-12% für KV und PV Beiträge abzieht und dann der verbleibende Betrag für die Steuerermittlung Verwendung findet.

    Das hast Du falsch verstanden.


    Bruttorente minus steuerfreier Teil der Rente = steuerpflichtiger Teil der Rente


    Davon kann man dann bestimmte Beträge (z. B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) abziehen um am Ende zur Steuerbemessungsgrundlage zu kommen.

  • Ich habe bei Finanztip gelesen, das man grob 20% Steuer auf die Bruttorente als Faustregel ansetzen kann um ungefähr abschätzen zu können, was die Nettorente ist.

    Kommt darauf an. Bei einer Rente von 400 Euro sieht das anders aus, als bei einer von 2.400 Euro.