Krankmeldung auf Papierform Pflicht?

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe für einen Arbeitskollegen dessen AU beim Arbeitsgeber abgegeben, und im kurzen Gespräch mit unserem Aussendienstleiter meinte dieser, daß die Papierform der AU ein MUSS für uns Arbeitnehmer ist, da wir einen "alten" Arbeitsvertrag heben, in dem steht, daß die AU schriftlich vorzulegen sei. Wir haben damit auch kein Problem, allerdings stellt sich die Frage, wozu eine eAU, wenn eine Papierform nötig ist?? Mit Umweltschutz wird das so nix...

    Zusätzlich kam die Bemerkung, daß es dem Arbeitgeber 30.- Euro kostet die eAU abzurufen.


    Vllt. kann netterweise hier jemand Licht ins Dunkle bringen, ganz glauben will ich diese Aussagen nicht.


    Vielen Dank

  • Ich würde mal in der Personalabteilung nachfragen.


    Ganz praktisch lasse ich mir beim Arzt zusätzlich die Krankschreibung in Papierform mitgeben, so kann ich sie notfalls per Post schicken oder abfotografiert per E-Mail.


    Warum? Ich hatte schon den Fall, dass die Personalabteilung zwei Tage später bei mir freundlich angefragt hat, wo denn meine Krankschreibung sei oder ob ich wieder arbeite. Auf Nachfrage beim Arzt stellte sich dann heraus, dass es da wohl technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Krankschreibung gegeben hatte. Ich habe da zum Glück eine sehr entspannte Personalabteilung, aber das ist ja nicht immer so.

  • Wenn sich Gesetze ändern, wirken die Änderungen regelmäßig auch in vorher abgeschlossene noch laufende Verträge. Die Deutung kann denn u.U. spannend sein. Aber was steht denn im Arbeitsvertrag zu dem Thema über das Gesetz hinaus?

  • Wenn sich Gesetze ändern, wirken die Änderungen regelmäßig auch in vorher abgeschlossene noch laufende Verträge. Die Deutung kann denn u.U. spannend sein. Aber was steht denn im Arbeitsvertrag zu dem Thema über das Gesetz hinaus?

    Zumal die Klausel mit der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr konform ist. Somit ist diese hinfällig, da der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung zur eAU getroffen hat. Hier sind seit dem 01. Januar 2023 auch die Arbeitgeber verpflichtet, die eAU abzurufen und können vom Arbeitnehmer keine Papier-AU mehr verlangen.

    Quelle: Techniker Krankenkasse

    Zitat

    Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.

  • 30€ kostet so ein Abruf der eAU nicht, was für ein Schmarrn.

    Das haben die Software-Anbieter in ihre Programme integriert, das kostet ein paar Klicks, mehr nicht. Der AG bekommt ganz bestimmt nicht am Ende des Monates eine Rechnung für die abgerufenen eAU. Und wenn doch, sollte er schleunigst das Programm wechseln. Bei Datev ist das z.B. im Grundpreis mit enthalten.

    Oder er lässt es extern machen, und sein Dienstleister (Steuerberater?) stellt ihm die 30€ in Rechnung. Was auch sehr krass wäre.


    Allerdings verstehe ich die Personalabteilung durchaus, wenn Sie trotzdem eine AU in Papierform möchten. Wir wollen das auch, und sei es nur als Foto.

    Zum Einen klappt die eAU tatsächlich nicht immer (das kommt bei uns in 4 von 10 Fällen vor), und wenn es klappt, kann es bis zu 14 Tage dauern. Das kann zu Problemen führen, wenn der Abrechnungszeitraum in dieser Zeit endet. Bzw. halt zu Korrekturen. Diese versucht man halt zu vermeiden.

    Und was viele Arbeitnehmer vergessen: "krank melden" müssen sie sich trotzdem. Die eAU kommt nicht von alleine, die muss der AG anfordern. Und das kann er nur, wenn er von der Krankheit weiß. Diese Meldung ist eigentlich selbstverständlich, aber viele denken, der AG bekommt eine Push-Nachricht, sobald sie beim Arzt waren. Und so ist es ja definitiv nicht. ^^