Privates Darlehen - wie absichern?

  • Hallo!
    Ich möchte meinem Lebenspartner ein privates Darlehen (ohne Zinsen) für seine Haussanierung geben (in dieser Immobilie werde ich dann auch wohnen).
    Unser Gedanke ist hier einen Vertrag aufzusetzen, ihn als "Vertrag - Vorauszahlung für gemeinsamen Lebensmittelpunkt" zu benennen und diesem einen Abzahlungsplan beizulegen, was jeden Monat getilgt wird (dafür bezahle ich an ihn dann keine Lebensmittel, Hausnebenkosten etc.).
    Im Falle einer Paartrennung wird in diesem Vertrag stehen zu welchem Zinssatz er ab dann das Darlehen von mir bekommt und wie er es an mich abzuzahlen hat.

    Hört sich das vernünftig und gut abgesichert an?
    Ist es okay, wenn dieser Vertrag dann nebst uns beiden noch 2 Zeugen (von ihm und von mir eine Person) unterschreiben oder haben wir hier in unserer Überlegung etwas vergessen?
    Ich bin schon auf Eure Rückmeldung gespannt.

    Viele Grüße

    Sunny

  • Wenn du keine Zinsen nimmst, legt das FA dies als Schenkung aus. Daher sollte über diesen Punkt nochmal nachgedacht werden. Seid ihr unverheiratet? Dann habt ihr einen Freibetrag von 20k pro 10 Jahre

  • Ich möchte meinem Lebenspartner ein privates Darlehen (ohne Zinsen) für seine Haussanierung geben (in dieser Immobilie werde ich dann auch wohnen).

    Hallo.

    Ist es möglich, sich da im Grundbuch zu verewigen? Ein Wohnrecht kann man dort auch definieren.

    Das Problem mit privaten Verträgen kann schon einmal die Durchsetzung von Rechtstiteln sein.

  • Der Eintrag im Grundbuch würde es unserer Meinung im Falle einer Trennung verkomplizieren. Durch das Mitbewohnen reduziert sich ja monatlich die Darlehenssumme und somit % im Grundbuch schlecht zu hinterlegen.
    Im Falle einer Trennung würde ich auch kein Wohnrecht wollen, sondern dann geht es darum, den Restbetrag als Darlehen wieder zurückzubekommen.


    Bezüglich der Info mit "FA legt es als Schenkung aus": Dies verstehe ich nicht. Im Gegenwert bekomme ich ja für den Zeitraum der Beziehung/im Haus wohnen freie Kost und Logi.

    Und im Falle einer Beendigung der Beziehung ist ein Zinssatz für den Restbetrag mit Ratenzahlung aufgeführt. Somit ist doch immer ein "Gegenwert" zu erkennen, oder nicht?

  • Bezüglich der Info mit "FA legt es als Schenkung aus": Dies verstehe ich nicht. Im Gegenwert bekomme ich ja für den Zeitraum der Beziehung/im Haus wohnen freie Kost und Logi.

    Und im Falle einer Beendigung der Beziehung ist ein Zinssatz für den Restbetrag mit Ratenzahlung aufgeführt. Somit ist doch immer ein "Gegenwert" zu erkennen, oder nicht?

    Das Finanzamt nimmt als Vergleich immer ein "Geschäft unter fremden Dritten". Demnach wird niemand (gerade in der aktuellen Phase) ein zinsloses Darlehen gewähren. Klar bekommst du eine Gegenleistung in Form von "kostenfreiem Wohnen", aber das ist im Endeffekt nur die Annuität. Sprich würde es das Darlehen nicht geben, dann müsstest du ja einen Beitrag x für die Lebenshaltungskosten dazugeben. So werdet ihr das ja auch irgendwie in eurem Vertrag geregelt haben (als Beispiel: 120k Darlehen, dafür entfällt die nächten 10 Jahre der monatliche Zuschuss für die Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro).


    Das Thema "Schenkung" betrifft hier übrigens nur die nicht erhobenen Zinsen. Das Darlehen gibt es ja und es wird ja auch zurück gezahlt (auch wenn eine hin und her Bucherei als Nachweis besser wäre). Aber die Zinsen schenkst du deinem Lebensgefährten und da setzt halt das FA an.

    Übrigens, wenn du das Darlehen doch verzinst, dann sind auf diese Zinserträge auch ganz normal Kapitalertragssteuer zu zahlen.

  • Von welchen Summen reden wir hier?


    Grundsätzlich reicht ein einfacher Vertrag, prinzipiell sogar mündlich aber besser schriftlich und mit Zeugen, und dir steht im Zweifelsfall der Weg zur gerichtlichen Mahnung und anschließend dem Gerichtsvollzieher offen. Damit hinterlässt man natürlich verbrannte Erde, wobei das nach der Trennung vermutlich nicht so sehr ins Gewicht fällt.

    Bezüglich Schenkungssteuer ist zu beachten, dass das nur auf den Unterschied zum marktüblichen Zinssatz anzuwenden ist. Nehmen wir mal 50k Privatdarlehen und einen Marktzins von 3% an, dann sind das 1500€/Jahr. Das reicht über die Zeit. Mit einigermaßen zügiger Rückzahlung sind auch höhere Beträge in den 20k unterzubringen