Steuer nach mehrfachem Fondsübertrag

  • Habe einen Fonds, den ich vor 2009 kaufte, vor einigen Jahren zu einer anderen Bank übertragen, um eine Prämie für den Depotwechsel abzugreifen. Wenn ich den nun verkaufen würde, wie erfährt das Finanzamt, wann ich sie ursprünglich kaufte? Ist ja wichtig wegen der steuerlichen Betrachtung. Man kann das ja noch weiterspinnen, wenn der Fonds noch weitere Male übertragen werden würde.

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  • Ja, kann ich so bestätigen.

    Habe erst kürzlich nach einem Depotwechsel Fondsanteile verkauft / umgeschichtet.


    Die Einstandskurse waren vom alten Depot übertragen worden und der Gewinn/Steuer entsprechend berechnet.

  • Außerdem ist genau das der Grund, wieso sich viele Nutzer hier ihre Kauf- und Verkaufsabrechnungen abspeichern/ablegen. Mit den Dokumenten kann im Zweifel nachgewiesen werden, wann die einzelnen Anteile gekauft wurden. Außerdem sollte man sich nach einem Depotübertrag auch die übertragenen Daten zu den Fonds geben lassen und damit prüfen, ob alles korrekt übertragen wurde.

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    Wenn du Wertpapiere vor 2009 gekauft hast, dann wird bei einem Depotübertrag nur noch das Merkmal "Altbestand" übertragen, nicht mehr das Anschaffungsdatum oder der Anschaffungswert.

    Seit 2018 gilt das nicht mehr für Fonds.


    Bei Fonds gibt es nämlich seitdem die Besonderheit, dass sie zum 01.01.2018 fiktiv veräußert und neu angeschafft wurden.

    Daher wird bei Fondsüberträgen der Gewinn/Verlust zum Zeitpunkt der fiktiven Veräußerung bei jedem Übertrag mitübertragen. Dies ist bei dir jedoch null, da vor 2009 angeschafft.

    Desweiteren wird als Anschaffungswert der vom 01.01.2018 übertragen. So auch bei jedem (weiteren) Übertrag.


    Bei einem Verkauf wird dann der Gewinn/Verlust relativ zum Kurs vom 01.01.2018 steuerlich zugrundegelegt (zzgl. evtl. Ordergebühren). Außerdem gibt es seitdem, je nach Fondsart, eine Teilfreistellung.

  • caramax

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  • Ich danke euch vielmals für die Antworten - vor allem Dir, fredo74. Könntest Du mir das vllt. nochmal anhand eines konkreten Beispiels veranschaulichen?

  • Was ich noch vergessen hatte:

    Für die seit 01.01.2018 (Datum der fiktiven Veräußerung) angefallenen Gewinne hat jeder Steuerpflichtige einen Freibetrag von 100.000 Euro, der allerdings nur über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.

  • Beispiel:

    Anschaffung Fonds vor 2009 für 10.000 Euro

    Wert zum 01.01.2018 bspw. 100.000 Euro.

    Der fiktive Veräußerungsgewinn von 90.000 Euro ist steuerfrei, weil Anschaffung vor 2009.


    Wert bei tatsächlicher Veräußerung jetzt oder in Zukunft bspw. 200.000 Euro.

    Der seit 2018 angefallene Gewinn ist also 100.000 Euro und demnach vom Freibetrag abgedeckt. Weil er nur über die Steuererklärung geltend gemacht werden kann, denke ich dass die Bank die 100.000 zunächst regulär mit Abgeltungssteuer, Soli und ggf KiSt besteuert, und man sich den Betrag über die Steuererklärung wieder zurückholen kann.


    Sollte der Wert bei Veräußerung bspw. 250.000 Euro sein, dann würde von der Bank zunächst wieder für den ganzen Gewinn von 150.000 Euro Steuer usw abgeführt. Die Steuer auf 100.000 Euro kannst du dir über die Steuererklärung wieder zurückholen. Die Steuer auf 50.000 Euro bleibt bestehen.

  • Und natürlich wird noch die Teilfreistellung angewendet.


    Also Gewinn seit 2018 bspw. 100.000 Euro, und Aktienfonds mit TFS 30% :

    -> Besteuerung von 70.000 Euro direkt bei der Bank, komplett zurückholbar via Steuererklärung.


    Gewinn seit 2018 bspw. 150.000 Euro, und Aktienfonds mit TFS 30% :

    -> Besteueurng von 70%* 150.000 = 105.000 Euro direkt bei der Bank.

    Davon kannst du die Steuer auf 100.000 Euro via Steuererklärung zurückholen.