Riester ohne Kinder stillegen?

  • Guten Tag,

    Ich Frischling im Bereich Finanzen selber in die Hand nehmen. Bin durch euch darauf gekommen.

    Ich habe einen Riester laufen (120€ pro Monat). Die Kinder sind aus dem Haus und somit entfällt die staatliche Förderung für die 2.

    Macht es Sinn diesen Vertrag still zu legen?

    Oder kann ich auch ein Minimum einzahlen (Ich lass von 60€), die staatliche Förderung mitnehmen? Den Rest würde ich dann in mein Depot einzahlen.

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Gruß Wemaen

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Macht es Sinn diesen Vertrag still zu legen?

    Oder kann ich auch ein Minimum einzahlen (Ich lass von 60€), die staatliche Förderung mitnehmen? Den Rest würde ich dann in mein Depot einzahlen.

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Es kommt darauf an, wie gut der Riester rentiert um eine Aussage treffen zu können, ob es Sinn macht den Vertrag weiter zu bedienen.

    Bei sehr vielen Verträgen macht eine Stilllegung Sinn. Es gibt allerdings auch einige wenige Verträge die wirklich gut gelaufen sind.

    Evtl. einfach mal die letzte Standmeldung anonymisiert hier hochladen oder die Zahlen nennen.


    Das Minimum, was Du einzahlen mußt um die Förderung zu bekommen sind 4% vom Bruttoverdienst des letzten Jahres (max. 1925€ p.a.).

    Die 60€ p.a. gelten für Menschen mit sehr geringen Einkommen oder einem Partner der z.B. aktuell wegen der Kinder gar nicht arbeitet.

  • Hallo.


    Bri Riester muss man tatsächlich jährlich einmal draufschauen, ob sich der Spaß noch lohnt.

    Ohne Kinderzulage gibt es maximal 175 Euro Grundzulage + ggf. noch etwas Steuererstattung. Je nachdem, was man dafür an Eigenanteil einzahlen muss, kann es sich lohnen, den Vertrag weiter zu besparen.

    Wenn der Vertrag aber Murks ist, dann muss man umso genauer rechnen

  • Die Kinder sind aus dem Haus und somit entfällt die staatliche Förderung für die 2.

    Aus dem Haus heißt nicht automatisch keine Förderung. Es geht bis zum Abschluss der ersten Ausbildung maximal 25. Geburtstag, wie Kindergeld also.


    Wenn Du uns Details zum Vertrag verrätst, könnten wir abschätzen, ob eine Weiterführung mit mindestens 4 % des Vorjahresbruttos sinnvoll ist.


    Eine Weiterführung des Vertrages mit 5 € pro Monat macht für den Zulageberechtigten selbst keinen Sinn. Die 5 € sind sinnvoll bei einem nicht zulageberechtigten (also nicht erwerbstätigen) Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag. Der bekommt dann für 60 € Einzahlung jährlich die 175 € Zulage (und damit eine Förderquote, bei der sich auch die nicht ganz so dollen Riester-Verträge noch lohnen).