Reiserücktrittsversicherung

  • Meine Frau ist 64 und ich bin 71 Jahe alt. Wir hatten im Jan. 2024 eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am 23. Mai wollte meine Frau zu einem 7-tägigen Besuch nach Rom reisen. Am 22. Mai musste ich zu meinem Urologen und der wies mich in die Notaufnahme wegen Schwerzen rechts (Verdacht auf Niereerkrankung). Bei der Untersuchung in der Notaufnahme zeigte sich, dass urologisch keine Erkrankung vorlag. Ich wurde mit Schwerzmitteln behandelt und entlassen. Die shwerzen wurde 8 Tage mit starken Schmerzmittelnversorgt und "beruhigten" sich wieder ohne dass der Grund für diesse gefunden wurde. (psychosomatische Erkrankung?).

    Wegen dieses Vofalles konnte meine Frau ihre Reise nicht antreten.

    Ich habe ein entsprechendes Attest des Hausarztes der Reiserücktrittsversicherung vorleget die nun weiter Fragen hat.

    Die Schmerzen, die zum Reiserücktritt führten, traten auf der rechten Seite auf. Auf der linken Seite wurde ein paar Tage vorher eine Nierenstein entfernt was komplikationslos verlief.

    Ist diese "Vorerkrankung -aber auf der anderen Körperseite- ein grund für die Versicherung, den Schadensfall abzulehnen und muss diese Vorerkanken bei der Versicherung gemeldet werden.

    Daneben stellt sich die Frage -wenn man die ganzen möglichen Gründe für eine Ablehnung der Haftung durch die Versicherung durchdenkt- ob es sich in diesem Alter überhaupt "lohnt", eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherung kann so viel "Haken und Ösen" eine Ablehnung der Haftung finden dass man sich auf sehr unsicherem Terrain befindet!!

  • Erste Frage, die mir in den Kopf kommt ist, ob der Nierenstein und die OP bereits bei Buchung der Reise bekannt waren. Dann kann sich die Rücktrittversicherung ggf. damit rausreden.

    Der nächste Punkt ist dann, ob die OP ursächlich für die Schmerzen war (scheinbar ja eher nicht).


    Ohne die genauen Bedingungen der Rücktrittversicherung zu kennen, wir es ebenfalls schwer die Lage einzuschätzen.


    Disclaimer: Bin kein Jurist, daher nur meine Laienmeinung.

  • Hallo Bakkers,


    vorab, ich bin weder Arzt noch Jurist, deshalb Laienmeinung.


    Nach Ihrer Schilderung ist Ihre Frau Versicherungsnehmerin, Sie sind nur Risikoperson. Alle Pflichten aus dem Vertrag treffen Ihre Frau.

    Wenn die Versicherung konkrete Fragen hat, muss Ihre Frau die die nach bestem Wissen beantworten. Spekulationen sollte Sie aber nicht anstellen.


    M.E. kommt es sehr auf die konkreten Umstände und Versicherungsbedingungen an. Deshalb einige Annahmen:


    Falls Ihre Erkenntnis zu den Nierensteinen links erst nach Buchung der Reise und Abschluss der Reiserücktrittsversicherung erstmalig eintrat, sind Sie auf der sicheren Seite. Falls Ihre RR- Versicherung die sog. Stornoberatung mit umfasste, könnte man Ihrer Frau aber ggf. den Vorwurf machen, nach Ihrer Nierenstein- OP links diese nicht in Anspruch genommen zu haben. Aber gleich das Gegenargument; die OP verlief komplikationslos. Ihre Frau konnte beruhigt auf Reise gehen.


    Kompliziert wird es, wenn die Nierenstein- OP bereits vor der Reisebuchung geplant war oder die plötzlichen Schmerzen rechts eine typische Reaktion nach so einer OP wären. Fordern Sie Ihre Patientenakte aus den Untersuchungen in der Notaufnahme an. Das Krankenhaus hat ggf. ein Interesse, Ihnen nicht die ganze Wahrheit zu sagen. Falls möglich, befragen Sie Ihren Hausarzt, ob es einen typischen Zusammenhang mit der Nierenstein- OP geben könnte – über die man Sie aber bei der Entlassung nicht aufgeklärt hat.


    Zusammenfassung: So wie Sie den Sachverhalt schildern, sehe ich gute Argumente, dass die RR- Versicherung Ihrer Frau die Kosten erstatten muss. Ob die Versicherung das gleich freiwillig macht oder Sie erst einen Anwalt engagieren müssen, ist eine andere Frage.


    Gruß Pumphut

  • Zuerst einmal- danke für die schnelle Reaktion.

    Die Nieren-OP links war sozusagen ausgestanden und komplikationslos abgeschlossen. Die war ja auch links. Allerdings kamen die Schmerzen von der rechten Seite und da ich weiß, dass da seit Jahren ein Stein ist habe ich gedacht, der macht Probleme. Das war aber, wie man dann in der Notaufnahme fand, nicht der Fall. Woher genau die Schmerzen kamen konnte nicht ermittelt werden und es wurde der Verdacht auf "Psyche" geäußert. Ich erhielt starke Schmerzmittel und nach einer Woche waren die Schmerzen auch weg- allerdings auch weiterhin ohne einen Grund derfür die Schmerzen zu sehen.

    Die Nieren- OP links wurde kurzfristig und nach der Reisebuchung durchgeführt. Grund war auch dass das ganze Procedere ja auch vor dem Reiseantritt meiner Frau erledigt sein sollte- was es ja auch war so dass meine Frau die Reise "beruhigt" hätte antreten können.

  • Meine Frau ist 64 und ich bin 71 Jahre alt. Wir hatten im Jan. 2024 eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am 23. Mai wollte meine Frau zu einem 7-tägigen Besuch nach Rom reisen.

    Von mir geschätzte Kosten: Zwischen 1000 und 1500 €. Das wäre also der Streitwert. Für einen so geringen Streitwert wirst Du vermutlich keinen engagierten Anwalt finden.

    Am 22. Mai musste ich zu meinem Urologen, und der wies mich in die Notaufnahme wegen Schmerzen rechts (Verdacht auf Nierenerkrankung) [ein]. Bei der Untersuchung in der Notaufnahme zeigte sich, dass urologisch keine Erkrankung vorlag. Ich wurde mit Schmerzmitteln behandelt und entlassen. Die Schmerzen wurde 8 Tage mit starken Schmerzmitteln versorgt und "beruhigten" sich wieder, ohne dass der Grund für diese gefunden wurde. (psychosomatische Erkrankung?).

    Haben diese "starken Schmerzmittel" einen Namen?

    Wegen dieses Vorfalls konnte meine Frau ihre Reise nicht antreten.

    Gekonnt hätte sie wohl schon, aber sie wollte aus Solidarität mit Dir nicht.


    Ist der Fall, daß eine sehr nahe Bezugsperson ins Krankenhaus muß, laut Versicherungsbedingungen mitversichert?

    Ich habe ein entsprechendes Attest des Hausarztes der Reiserücktrittsversicherung vorgelegt, die nun weiter Fragen hat.

    Was fragt die Versicherung denn?

    Klar ist eins: Wenn Du Deinen Krankheitsverlauf hier im Forum fragmentarisch darstellst, wirst Du keine Antwort bekommen können, die Deine Versicherung in irgendwelcher Weise beeindrucken wird. Vermutlich wird die Versicherung an Unterlagen mehr sehen wollen als die Krankenhauseinweisung. Welche Unterlagen hast Du außerdem?

    Ist diese Vorerkrankung auf der anderen Körperseite ein Grund für die Versicherung, den Schadensfall abzulehnen? Muss diese Vorerkankung bei der Versicherung gemeldet werden?

    Die Antwort auf diese Fragen solltest Du in den Versicherungsbedingungen finden.


    Im Grund ist es richtig, daß eine Versicherung Leistungsfälle sorgfältig prüft und nur berechtigte Fälle reguliert. Primär verteilt sie ja nicht das Geld der Versicherung, sondern das Geld der Versicherten.

    Daneben stellt sich die Frage - wenn man die ganzen möglichen Gründe für eine Ablehnung der Haftung durch die Versicherung durchdenkt- ob es sich in diesem Alter überhaupt lohnt, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

    Es liegt in der Natur einer Versicherung, daß sich ihr Abschluß nie im klassischen Sinne "lohnt".

  • Allerdings kamen die Schmerzen von der rechten Seite und da ich weiß, dass da seit Jahren ein Stein ist habe ich gedacht, der macht Probleme. Das war aber, wie man dann in der Notaufnahme fand, nicht der Fall. Woher genau die Schmerzen kamen konnte nicht ermittelt werden und es wurde der Verdacht auf "Psyche" geäußert.

    (...)

    Die Nieren- OP links wurde kurzfristig und nach der Reisebuchung durchgeführt. Grund war auch dass das ganze Procedere ja auch vor dem Reiseantritt meiner Frau erledigt sein sollte...

    Auch von mir nur eine Laienmeinung: potenziell sehe ich zwei mögliche Klippen für Euren Versicherungsschutz:


    1. Der Nierenstein rechts war schon seit Jahren, d.h. vor Versicherungsabschluss und Reisebuchung bekannt. Darauf wird sich die Versicherung evtl. stürzen. Aber wenn die Ärzte festgestellt haben, dass die Symptome keinen Zusammenhang mit diesem Stein haben, sondern evtl. "psychisch" bedingt waren, müsstest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein. Es sei denn, die "psychischen" Symptome hingen mit dem bekannten Nierenstein zusammen. Dann könnte die Versicherung sie evtl. wieder der bekannten Vorerkrankung zuordnen. Da könnte es im Zweifel darauf ankommen, was die Ärzte in der Notaufnahme in ihrer Akte vermerkt haben.


    2. Die Nieren-OP wurde kurz nach der Reisebuchung durchgeführt, damit das ganze Procedere vor Reiseantritt erledigt sein sollte. Das könnte die Versicherung evtl. so deuten, dass der akute OP-Bedarf dann ja offenbar schon bei Reisebuchung bekannt war und dass er so akut war, dass eine Verschiebung der OP auf nach der Reise nicht in Betracht kam. Oder haben die Ärzte die Notwendigkeit einer OP erst in dem Zeitraum zwischen Reisebuchung und OP festgestellt? Auch hier wird es im Zweifel auf die konkreten Umstände ankommen, d.h. was genau wann passiert ist und Euch bekannt war, was Deine Ärzte genau zur Krankengeschichte und dem Verlauf sowie zur Terminierung der OP festgehalten haben etc.


    Evtl. lässt sich als Gegenargument wieder eine fehlende Kausalität zwischen der OP links und den Symptomen rechts anführen, aber auch da wird die Versicherung vermutlich die Ärzte befragen, ob die psychischen Symptome nicht evtl. mit der Angst nach der OP vor Wiederkehr der Probleme zusammenhängen könnten.


    Vielleicht könnt Ihr ja mal Eure Ärzte befragen, wie diese die Fragen der Versicherung beantworten und die zeitliche Abfolge beurteilen würden? Zum Anwalt könnt Ihr dann immer noch gehen, habt aber dann evtl. schon die medizinischen Fakten geklärt.


    Viel Glück und gute Genesung!

  • Vielen Dank für die Anregungen und Argumente.


    Wichtig ist erst einmal dass die Versicherung beim Abschluss keine Gesundheitsfragen hatte. Es wurde von uns also nichts "verschwiegen" oder getürkt. Ich kann mir nicht vorstellen dass von mir als Versicherungsnehmer ohne Anforderung Auskünfte über Gesundheitsfragen gegeben werden müssen.


    Zwischen der Buchung der Reise im Febr. und der überraschenden Notfallaufnahme -Nierenkolik- im April gab es keinen Hinweis auf eine evtl. anstehende OP. Im Arztbericht steht "Notaufnahme" wegen Kolik und dann wurde eine Erstversorgung durchgeführt (Schmerzbehandlung und der Nierenstau wird - vorläufig- behandelt) und dann wurde sofort ein OP- Termin vorgeschlagen der ca. 2 Wochen später. Die OP verlief problemlos und ich wurde am 2. Tag bereits wieder entlassen. Zwischen der NierenOP (und dem Entlassungstermin) und dem geplanten Reiseantritt meiner Frau war genügend Zeit vorhanden um sicher zu stellen dass ich für meine Genesung keine Hilfe meiner Frau bedürfen würde. (also meine Frau nicht zur Pflege notwendig war)


    Der auslösende Vorfall mit den "unbekannten" Schmerzen wurde im Klinikum und vom Hausarzt als "bewegungsbedingte Rückenschmerzen " diagnostiziert. Ich habe jeweils die entsprechenden Arztbriefe mit den Befunden sowie die Entlassungsbriefe des Klinikums und gebe diese der Versicherung weiter. Die Beschwerden waren jedenfalls so gravierend dass ich für das tägliche Leben eine Hilfskraft - hier meine Frau- benötigte. ( beispielsweise Ankleiden, Hilfe bei der Wäsche etc.) Die Motorik war völlig eingeschränkt.

  • Hallo Bakkers,


    hinsichtlich Gesundheitsfragen vor Abschluss der RRV kann ich Sie beruhigen. Da werden standardmäßig keine Fragen gestellt und der (potentielle) Versicherungsnehmer muss demzufolge keine beantworten.


    So wie Sie den Hergang vortragen, müsste Ihre Frau eigentlich die Entschädigung bekommen. Seien Sie aber vorsichtig mit weiteren Nachfragen der Versicherung. Tipp am Rande, entbinden Sie nicht pauschal alle Ärzte von der Schweigepflicht, sondern behalten sich die Zustimmung für jeden Einzelfall vor. Ihre Frau soll Herrin des Verfahrens bleiben.


    Gruß Pumphut

  • Zwischen der Buchung der Reise im Febr. und der überraschenden Notfallaufnahme -Nierenkolik- im April gab es keinen Hinweis auf eine evtl. anstehende OP. Im Arztbericht steht "Notaufnahme" wegen Kolik (...)


    Die OP verlief problemlos und ich wurde am 2. Tag bereits wieder entlassen. Zwischen der NierenOP (und dem Entlassungstermin) und dem geplanten Reiseantritt meiner Frau war genügend Zeit vorhanden (...)


    Der auslösende Vorfall mit den "unbekannten" Schmerzen wurde im Klinikum und vom Hausarzt als "bewegungsbedingte Rückenschmerzen " diagnostiziert. Ich habe jeweils die entsprechenden Arztbriefe mit den Befunden sowie die Entlassungsbriefe des Klinikums und gebe diese der Versicherung weiter. Die Beschwerden waren jedenfalls so gravierend dass ich für das tägliche Leben eine Hilfskraft - hier meine Frau- benötigte. ( beispielsweise Ankleiden, Hilfe bei der Wäsche etc.) Die Motorik war völlig eingeschränkt. (...)


    Das klingt auch für mich so, als ob die Versicherung eigentlich zahlen müsste. Die Tipps von Pumphut finde ich auch sehr hilfreich.