Meine Frau ist 64 und ich bin 71 Jahe alt. Wir hatten im Jan. 2024 eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am 23. Mai wollte meine Frau zu einem 7-tägigen Besuch nach Rom reisen. Am 22. Mai musste ich zu meinem Urologen und der wies mich in die Notaufnahme wegen Schwerzen rechts (Verdacht auf Niereerkrankung). Bei der Untersuchung in der Notaufnahme zeigte sich, dass urologisch keine Erkrankung vorlag. Ich wurde mit Schwerzmitteln behandelt und entlassen. Die shwerzen wurde 8 Tage mit starken Schmerzmittelnversorgt und "beruhigten" sich wieder ohne dass der Grund für diesse gefunden wurde. (psychosomatische Erkrankung?).
Wegen dieses Vofalles konnte meine Frau ihre Reise nicht antreten.
Ich habe ein entsprechendes Attest des Hausarztes der Reiserücktrittsversicherung vorleget die nun weiter Fragen hat.
Die Schmerzen, die zum Reiserücktritt führten, traten auf der rechten Seite auf. Auf der linken Seite wurde ein paar Tage vorher eine Nierenstein entfernt was komplikationslos verlief.
Ist diese "Vorerkrankung -aber auf der anderen Körperseite- ein grund für die Versicherung, den Schadensfall abzulehnen und muss diese Vorerkanken bei der Versicherung gemeldet werden.
Daneben stellt sich die Frage -wenn man die ganzen möglichen Gründe für eine Ablehnung der Haftung durch die Versicherung durchdenkt- ob es sich in diesem Alter überhaupt "lohnt", eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherung kann so viel "Haken und Ösen" eine Ablehnung der Haftung finden dass man sich auf sehr unsicherem Terrain befindet!!