Ein Berliner Testament - Ja oder Nein ?

  • Hallo, in dem Beitrag heisst es u.a. :

    "Der Überlebende von uns ist berechtigt, die gegenständliche und wertmäßige Verteilung des Vermögens auf unsere Abkömmling durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen nach seinem Ermessen zu bestimmen"

    Kann mir das bitte einer genauer erklären?

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das bedeutet grob gesagt, dass der überlebende Ehepartner Änderungen vornehmen darf in Punkto Verteilung des Vermögens.


    Er darf keine neuen Lebenspartner oder Schwiegerkinder mit Vermächtnissen oder Erbe bedenken, aber in Umfang und Höhe darf er die Erbquoten neu festlegen oder eine konkrete Vermögensverteilung vornehmen (Wohnung 1 und Depot = Tochter, Haus = Sohn).


    Es gibt Handlungsspielraum, aber der grundsätzliche Schutz bleibt erhalten. Wie gesagt, grob laienhaft zusammengefasst. Ich würde nichts ohne Anwalt machen.

  • Nichts ohne Anwalt bzw ohne Notar. Ich hab mich mit dem Thema auch mal ausführlicher beschäftigt und mich in dem Zusammenhang mit einem befreundeten angehenden Notar genau in dem Gebiet unterhalten, deshalb der allgemeine Hinweis: Berliner Testament ist nicht gleich Berliner Testament. Es gibt es wohl viele verschiedene Varianten, was gern mal durcheinander geworfen wird und von Laien (wie wir es wohl fast alle sind) wirklich nicht voll durchdrungen werden kann. Wenn man ein spezielles Testament aufsetzen will/muss oder ein solches vorliegen hat und verstehen will, sollte man sich professionell beraten lassen, auch wenn es etwas kostet.