Hallo, in dem Beitrag heisst es u.a. :
"Der Überlebende von uns ist berechtigt, die gegenständliche und wertmäßige Verteilung des Vermögens auf unsere Abkömmling durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen nach seinem Ermessen zu bestimmen"
Kann mir das bitte einer genauer erklären?