Teilrente

  • mich würde sehr die Teilrente interessieren,

    lt. Rentenberater könnte ich zum. 1.4.25 Abschlagsfrei in Rente gehen. Geburtsjahr 1960. Die Rente würde Netto ca.1196€ betragen. Da ich von der Teilrente gehört habe, würde ich gerne mehr über dieses Model wissen wollen. Ich möchte mit der Teilrente dann Stunden verkürzt bei meinem jetzigen Arbeitgeber bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten. Die Betriebsrente (öffentl. Dienst) wird erst zur Regelaltersgrenze ausbezahlt. Ich bin aber unsicher, welche Höhe der Teilrente ich in % beantragen soll, was am Sinnvollsten ist. Auch würde mich interessieren, in welche Steuerklasse ich dann Rutsche. Da ich getrennt lebe werde ich zur Zeit mit der Steuerklasse I besteuert.


    Liebes Forum dies ist mein Anliegen

  • Lt. Rentenberater könnte ich zum. 1.4.25 abschlagsfrei in Rente gehen. Geburtsjahr 1960. Die Rente würde netto ca.1196€ betragen.

    "Rente für besonders langjährig Versicherte". Berechnet sich aus den bis dahin erwirtschafteten Rentenpunkten ohne Abschlag, 2 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter.

    Da ich von der Teilrente gehört habe, würde ich gerne mehr über dieses Modell wissen wollen. Ich möchte mit der Teilrente dann stundenverkürzt bei meinem jetzigen Arbeitgeber bis zur Regelaltersrente weiterarbeiten.

    Es kommt da sehr aufs Detail an. Frag bei einem Rentenberater der DRV, der VBL und in Eurer Lohnbuchhaltung nach, wie die damit umgehen. Wenn Du eine Rente beantragst, hältst Du damit den steuerlichen Anrechnungsfaktor fest (83,5% für Rentenbeginn 2025), allerdings unterscheiden verschiedene Vorschriften zwischen "Vollrentnern" und "Teilrentnern". Finanziell macht es bei der Rente keinen erkennbaren Unterschied, ob Du eine Vollrente bekommst (100%) oder eine Teilrente zu 99,99%, aber Dein Status ändert sich.


    Ein Vollrentner hat beispielsweise keinen Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld mehr, ein Teilrentner aber wohl. Das dürfte für Dich weniger relevant sein, da Du vermutlich eine lange Lohnfortzahlung hast (182 Tage?) und ein öffentlicher Dienstherr nur höchst selten eine Kündigung ausspricht. Dafür zahlst Du aber auch keinen Beitrag mehr zur Arbeitslosenversicherung (bringt 1,25% mehr netto), der Arbeitgeber übrigens wohl.


    In manchen Tarifverträgen steht, daß das Arbeitsverhältnis mit Bezug einer Vollrente automatisch endet. Wenn das bei Dir auch so ist, bist Du mit dem vorzeitigen Bezug einer Vollrente draußen, mit einer hohen Teilrente (siehe oben) aber nicht.

    Die Betriebsrente (öffentl. Dienst) wird erst zur Regelaltersgrenze ausbezahlt.

    Egal. Wenn Du das so machst, wie beschrieben, hast Du in den ersten beiden Rentenjahren ohnehin genügend Geld.

    Ich bin aber unsicher, welche Höhe der Teilrente ich in % beantragen soll, was am sinnvollsten ist. Auch würde mich interessieren, in welche Steuerklasse ich dann rutsche.

    Die Steuerklasse ist egal; sie bestimmt die Lohnsteuer, also eine Vorauszahlung auf Deine Einkommensteuer.


    Wenn Du das machst, wie beschrieben, also eine Teilrente von 99,99% beantragst und danach z.B. halbtags weiterarbeitest, bekommst Du vom Arbeitgeber etwas mehr als Dein halbes Nettogehalt (weil Du vom geringeren Gehalt prozentual weniger Steuer zahlst). Dazu kommt die Rente, die Du erst einmal brutto bekommst (!). Das Finanzamt will davon etwas abhaben, aber das erste Mal erst im nächsten Jahr. Leg vorsichtshalber mal 20% oder so der Rente für die Steuer zur Seite. Das Finanzamt will im Jahr 2026 (also dem Jahr nach dem Beginn des Rentenbezugs) eine Nachzahlung von Dir und dazu eine laufende Vorauszahlung. Das wird nicht so schlimm wie befürchtet, Du solltest das Geld zu diesem Zeitpunkt aber parat haben.


    Wenn man weiß, wie man die Steuer ausrechnet, wäre eine recht gute Vorausberechnung eine Kleinigkeit, aber dafür braucht man alle Daten (die Du vermutlich nicht im Forum posten willst).


    Insgesamt dürftest Du mit halben Tagen in diesen zwei Jahren mit halbem Gehalt und einer Fast-Voll-Rente mindestens so viel Geld haben wie jetzt, eher mehr.

  • Hallo.


    Wie wäre es mit Vollrente für den April 2025 und ab Mai 2025 dann 99,99%?

    Dann zahlt die VBL bereits ab Rentenbeginn. Die regionalen Entsprechungen werden ähnlich verfahren.)

    Die Teilrente stellt sicher, dass weiterhin Anspruch auf Krankengeld besteht.


    Es entsteht (rententechnisch) kein Vorteil dadurch, die Rente nicht frühestmöglich in Anspruch zu nehmen.