Ab in die Rente ... aber einfach oder aufwendig?

  • Bald werde ich das normale Rentenalter erreicht haben. Ich muss mich jetzt entscheiden, ob ich den „Standardweg“ oder einen aufwändigeren Weg einschlagen werde. Für den aufwendigeren Weg bitte ich um Tipps, falls ich wichtige Aspekte nicht berücksichtigt oder falsch verstanden haben sollte.


    Ergänzende Informationen: Wohnen im Eigentum, angemessene Rücklagen in Form von Festgeld, Tagesgeld, ETF als Rückendeckung (Reparaturen, Pflege etc.). Keine Mieteinnahmen oder weiteren Einkünfte. Geordneter / bedachtsamer Lebensstil. Das alles soll aber hier keine weitere Rolle spielen, es geht hier nur um den optimalen Weg in die Rente, also grob um die kommenden 2 Jahre, bis sich alles eingespielt hat.

    • Regelaltersgrenze (66 Jahre): 01.08.2024
    • ~70 Entgeltpunkte = ~2750€ Altersrente (Prognose 7/24), Freibetrag 17%, netto ~2200€
    • Als Rentner pflichtversichert.
    • Ehefrau: Regelaltersgrenze: 01.06.2030. Erreichen des vorgezogenen Rentenbeginns mit 63 Jahren: 01.08.2026. ABER: Geplantes Ende des tatsächlichen Erwerbslebens der Ehefrau: 31.03.2025. Dann 16 Monate ohne Einkommen und bei mir mitversichert.
    • Alle €-Angaben sind Brutto, sofern nicht anders ausgewiesen.

    Standardweg:

    • Gesetzliche Rente
    • Riesterrente (MVB / Mainzer VB Banksparplan) 45k, ergibt pro Monat traurige ~110€ Riesterrente. Inflationsanpassung ist nicht vorgesehen.
    • bAV (Metallrente) 100k, pro Monat 460€ Metallrente. Inflationsanpassung ist nicht vorgesehen.
    • Ergibt für mich in Summe 3300€, Netto geschätzt ~2600€.

    Meine Frau arbeitet derweil weiter (Teilzeit, 3200€/ Monat bis 01.04.2025). Ihre Bruttorente würde ab 08/2026 unter Berücksichtigung der Abschläge ~2200€ betragen (Rente, VBLklassic, VBLextra).


    Zwischenfazit: Insgesamt auskömmlich, aber es gibt bezüglich meiner Rente noch eine vielleicht bessere Alternative.


    Alternative Plan a.)


    Meine MVB-Riesterrente ist weitgehend selbst finanziert, Kinderzulagen gingen an meine Frau. Ich denke an eine „schädliche Verwendung“. Es sind dann nur gut 1400€ zu versteuern (50%-Besteuerung, da Vertrag älter als 12 Jahre), der Rückzahlbetrag dürfte netto um 30,5k liegen. Das reicht uns für ein Jahr, zumal meine Frau ja noch ein paar Monate arbeiten wird, d.h. ich gedenke, diesen Betrag zuerst für uns aufzubrauchen, ohne ab August 2024 die Vollrente zu beanspruchen.


    Dazu kommt, dass ich Ende 2023 bei der Rentenversicherung eine Überprüfung beauftragt habe, ob eine Teilrente ab 12/23 vorteilhaft wäre, um die Entgeltpunkte 2023 vor der Korrektur zu sichern. Dann würde auch der Freibetrag von 17,5% auf Dauer gelten. Das Berechnungsergebnis der RV steht aus, aber die Idee ist, ab 12/2023 10% Teilrente zu beantragen (die schriftliche Zusicherung dieser Möglichkeit habe ich von der RV). Ich würde die Teilrente dann mit Eintritt in die reguläre Rentenphase ab 1. August 24 (mit 66 Jahren) weiterlaufen lassen. Die Riesterrente würde voll ausbezahlt, der Riester-Auszahlbetrag zum 01.08.24 wäre dann für mich als Rentner weder kranken- noch pflegeversicherungspflichtig.


    Über den Zeitraum von ~1 Jahr verbrauche ich die Riester-Auszahlung für uns und habe parallel dazu die 10%-Rente. Spätestens zum 01.04.2024 hört meine Frau auch auf zu arbeiten. Wenn ich nach einem Jahr auf 100%-Rente umsteige, dann hat sich die (verbleibende 90%-)Rente bereits so viel erhöht (6%), dass sie den Verlust der 110€ Riester-Rente locker dauerhaft ausgleicht und dann sozusagen dauerhaft Bestandteil der ges. Rente ist.


    Alternative Plan b.) [setzt Plan a.) voraus]


    Ich kann mir spätestens Anfang 2025 bis zu 30% meiner bAV (Metallrente) auszahlen lassen … und verbrauchen (alternativ 100%-Auszahlung, was bei 100k€ zurzeit sicherlich nicht die beste Idee ist; mir würde dafür zurzeit auch eine Anlageidee fehlen; ich habe das bisher auch nicht durchgerechnet).


    Im Jahr 2025, so der Plan b.), hätten wir nur wenige regelmäßige Einnahmen. Meine Frau wird 2025 nur max. 3 Monate arbeiten (~10.000€). Das bedeutet, dass wir (wenn ich die Vollrente z. B. auf Anfang 2026 verschieben würde) im Jahr 2025 nur ~12x260€ 10-%-Teilrente + ~10.000 (Ehefrau) = ~13.000€ + bAV-Teilauszahlung (10-30k€) + bAV-Rente (300-400€) + einige Zinseinkünfte zu versteuern haben. Könnte also steuerlich betrachtet recht sinnvoll sein. Die bAV-Auszahlungen werden aber immer kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein (für die Teilauszahlung gilt die unglückliche 10-Jahres-Regel), der Freibetrag für die Krankenversicherung reißt dann auch nichts mehr raus.


    Nebenbei: Wenn ich dann zum 01.01.2026 in die Vollrente einsteigen würde (den Einstieg kann ich ja zu jeder Zeit vollziehen), dann wäre der verbliebene 90%-Anteil ohne weitere Rentenerhöhung sogar schon um 8,5% höher als zum regulären Renteneinstiegstermin (~76 RP). Bei Plan b.) würde sich für mich nur die Frage stellen, wie groß eine sinnvolle Teilauszahlung der bAV sein muss. Das muss ich sicherlich unter steuerlichen Gesichtspunkten abwägen, wenn sonst nicht gegen den Plan sprechen sollte.


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    Wie beurteilen die hier publizierenden „Experten“ diese beiden erweiterten Möglichkeiten a und b? Mache ich irgendwo einen Denkfehler? Ich muss ja auch abwägen, ob sich der Aufwand lohnt, also nicht hinterher alles ein Nullsummenspiel ist, nur mühsamer. Und ich muss die Weichen jetzt stellen.


    Ich sehe z.B. einen Hauptvorteil in meiner Idee, weil weder die traurige Riester-Rente, für die ich zudem sehr alt werden müsste, noch meine bAV die Inflation ausgleichen. Wenn ich diese Anteile (komplett in Plan a.) und ggf. zusätzlich teilweise aus der bAV, Plan b) in die gesetzliche Rente „auslagern“ kann, dann kann ich in Zukunft wenigstens (noch) mit einer regelmäßigen positiven Anpassung und zumindest einem Inflationsausgleich rechnen.

  • Dann nimm die Teilrente, ob 10 oder 99,99 Prozent musst Du wissen.


    97,6 × 8 / 2,4 = 325,33


    Du müsstest die Rente für 326 Monate beziehen (ab 08/2024), damit sich das Warten auf die Vollrente gelohnt hat.

  • Solide Verhältnisse.


    Meinen Favoriten hast Du bereits liegenlassen: Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente gegen Abschläge. Könntest Du zwar jetzt noch machen, bringt jetzt natürlich nicht mehr so richtig viel.


    Aus heutiger Sicht hätte man eine Riesterrente nie abgeschlossen, aber auch das kannst Du nicht mehr ändern. Also jetzt: Du hast bereits in den sauren Apfel gebissen, jetzt kaust Du ihn auch und ißt ihn auf: maximal mögliche Auszahlung nehmen, dann hast Du immerhin vermutlich 30% des Kapitals zurück. Über den Rest ärgerst Du dann halt Monat für Monat bis zum Lebensende. Den Vertrag kurz vor Toresschluß zu frikassieren dürfte ungünstiger sein.


    "Keine Inflationsanpassung" der Betriebsrente würde mich wundern, 1% ist vermutlich vertraglich festgeschrieben wie bei den meisten. Aber 1% ist natürlich kein Inflationsausgleich.


    Interessanter wäre Gestaltung bei Deiner Frau, aber die arbeitet im öffentlichen Dienst, insoweit dürfte der Arbeitgeber unflexibel sein. Man muß der Typ dazu sein, eine Entlassung zu provozieren und die Monate mit Arbeitslosengeld zu überbrücken. Vielleicht ist eine Kündigung dennoch eine Option, selbst wenn eine Sperrzeit damit verbunden ist.

    Meine MVB-Riesterrente ist weitgehend selbst finanziert, Kinderzulagen gingen an meine Frau. Ich denke an eine „schädliche Verwendung“. Es sind dann nur gut 1400€ zu versteuern (50%-Besteuerung, da Vertrag älter als 12 Jahre), der Rückzahlbetrag dürfte netto um 30,5k liegen. Das reicht uns für ein Jahr, zumal meine Frau ja noch ein paar Monate arbeiten wird, d.h. ich gedenke, diesen Betrag zuerst für uns aufzubrauchen, ohne ab August 2024 die Vollrente zu beanspruchen.

    ???


    Du tust ziemlich geheimnisvoll mit Deinem Vermögen. Eine Vermögensverhältnisse nicht zu nennen, steht Dir natürlich frei, aber es erschwert die Beurteilung. Natürlich kann man den Riestervertrag jetzt noch kündigen. Zur Überbrückung bis zum August 2024 sollte das allemal reichen (also 5 Monate, die gesetzliche Rente kommt nachschüssig, also zum 1. September).


    Mit welchem Hintergedanken beabsichtigst Du, Deine Rente nicht zeitgerecht zu beantragen?

    Über den Zeitraum von ~1 Jahr verbrauche ich die Riester-Auszahlung für uns und habe parallel dazu die 10%-Rente. Spätestens zum 01.04.2024 hört meine Frau auch auf zu arbeiten. Wenn ich nach einem Jahr auf 100%-Rente umsteige, dann hat sich die (verbleibende 90%-)Rente bereits so viel erhöht (6%), dass sie den Verlust der 110€ Riester-Rente locker dauerhaft ausgleicht und dann sozusagen dauerhaft Bestandteil der gesetzlichen Rente ist.

    Alle Berechnungen zeigen, daß man sich viele Jahre lang besser stellt, wenn man die gesetzliche Rente pünktlich zum 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt (es sei denn, man hat einen Anspruch auf "Rente für besonders langjährige Versicherte", dann ist die günstiger). Du planst genau das Gegenteil, Du willst die Rente willkürlich hinausschieben.


    Freilich bekommst Du dann mehr Rente, aber Du solltest nicht vergessen, daß Du dadurch in beispielsweise 1 Jahr 12 Rentenzahlungen, also 33 T€, eben nicht bekommst. Das müßtest Du mit höheren monatlichen Rentenzahlungen erstmal kompensieren, was Jahrzehnte in Anspruch nehmen würde.


    Ich hätte an Deiner Stelle unbedingt den Rentenbeginn vorgezogen (was jetzt kaum mehr geht) und würde Deine anderen Gestaltungsüberlegungen stecken lassen.

  • Rizzo Ich würde den frühstmöglichen Zeitpunkt für den Rentenbezug (ohne Abschläge) wählen. Falls man sich dauerhafte Abschläge leisten möchte, gerne auch früher.

    Ich denke an eine „schädliche Verwendung“. Es sind dann nur gut 1400€ zu versteuern (50%-Besteuerung, da Vertrag älter als 12 Jahre), der Rückzahlbetrag dürfte netto um 30,5k liegen. Das reicht uns für ein Jahr

    Das würde ich mitgehen und das Geld aus dem Vertrag auf ein Tagesgeldkonto parken - solange man mit dem gesamten "sicheren" Teil des Vermögens unterhalb der gesetzlichen Einlagensicherung bleibt. Beträge darüber würde ich in einem Geldmarkt-ETF parken.

    alternativ 100%-Auszahlung, was bei 100k€ zurzeit sicherlich nicht die beste Idee ist; mir würde dafür zurzeit auch eine Anlageidee fehlen

    Auch das würde ich machen. Welche steuerliche Konsequenzen würde die Auszahlung nach sich ziehen?

    Als Anlageidee empfiehlt sich Tagesgeld, Festgeld und evtl. ein Aktien-ETF.

    Hier kannst Du mehr erfahren.

    Ich sehe z.B. einen Hauptvorteil in meiner Idee, weil weder die traurige Riester-Rente, für die ich zudem sehr alt werden müsste, noch meine bAV die Inflation ausgleichen.

    Ein weiterer Vorteil wäre, das man es auch an eventuell vorhandene Erben weiter vererben könnte. Bei vielen Renten ist nur der verbleibende Ehepartner erbberechtigt.

  • Dann nimm die Teilrente, ob 10 oder 99,99 Prozent musst Du wissen.


    97,6 × 8 / 2,4 = 325,33


    Du müsstest die Rente für 326 Monate beziehen (ab 08/2024), damit sich das Warten auf die Vollrente gelohnt hat.

    Du meinst also, ich soll den „Standardweg“ einschlagen, Teilrente 10 - 99,99% ab 12/23, Vollrente ab 08/24. Ja, scheint mir auch plausibel, kann ich nachvollziehen, manchmal verrennt man sich und braucht einen Stups, um den Faden wiederzufinden. Ob ich parallel dazu die Riesterrente auszahlen lasse will ich aufgrund der anderen Hinweise hier noch mal prüfen.

  • Aus heutiger Sicht hätte man eine Riesterrente nie abgeschlossen, aber auch das kannst Du nicht mehr ändern ...

    Ja, seit langem schuldenfreies Eigentum. „Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente“ hatte ich mal angedacht, aber das letzte Arbeitsjahr verläuft sehr entspannt, so dass ich das Gehalt gerne noch mitnehmen. Und da ich seit "Corona" hauptsächlich von zu Hause aus arbeite, habe ich schon seit einiger Zeit das „Rentnergefühl“ einer ziemlich freien Zeiteinteilung...


    Riester war, wie Du schon schreibst, eine Katastrophe. Ich käme aber auf eine Auszahlung von gut ~2/3, genauer Wert steht noch aus. Inflationsanpassung der Betriebsrente muss ich noch mal nachhaken; meines Wissens kamen diese Tarife erst später.


    Bei meiner Frau ist es eher so, dass der Arbeitgeber in einen Schockzustand verfallen wird, wenn er die Kündigung erhält. Es bringt für sie nichts, sich dann arbeitslos zu melden, der Beruf ist sehr begehrt. Wir wollen vor allem nach einem langen Arbeitsleben die „gemeinsame Zeit“ nutzen, also müssen wir die Einschränkung des vorübergehenden Verdienstausfalls in Kauf nehmen.


    Den Gedanken, die Vollrente auf nach August 24 aufzuschieben, habe ich inzwischen aufgegeben. Das war nur eine gedankliche Fehleinschätzung...

  • Rizzo Ich würde den frühste möglichen Zeitpunkt für den Rentenbezug (ohne Abschläge) wählen. Falls man sich dauerhafte Abschläge leisten möchte, gerne auch früher.

    Das wäre August 2024. Ich erwarte täglich die RV-Vergleichsrechnung wegen der vorzeitigen Teilrente. Das Verschieben auf später als August 2024 habe ich schon verworfen.


    Das mit den Auszahlungen überlege ich gerade noch. Zumindest Riester bleibt ein heißer Kandidat, auch bei Vollrente. Danke für den Link und dem Erben-Rat.

  • Ein Wort noch zu Riester: Es gibt oder gab sie, die guten Verträge. Meine Frau hat gleichzeitig mit mir einen Vertrag bei der VBL abgeschlossen: VBLextra (AVB01). Wir haben gleich viel eingezahlt, aber sie hat die Kinderzulagen bekommen. Diese Rente, die zudem jährlich um 1% steigt, wird am 1. August 2026 440€ - 13,8% betragen. Das ist ungefähr das Vierfache meines Vertrags. Wo ist bloß MEIN ganzes Riester-Geld geblieben ... in anderen Taschen.

  • Du meinst also, ich soll den „Standardweg“ einschlagen, Teilrente 10 - 99,99% ab 12/23, Vollrente ab 08/24.

    Es ist aktuell wirtschaftlich sinnvoll, eine Teil- oder Vollrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Meines Wissens geht das 3 Monate rückwirkend, das meiste dieser Möglichkeit hast Du also bereits verstreichen lassen.


    Ich hatte Dich oben nach Deinem Grund für Deine in meinen Augen abenteuerliche Rentenkalkulation gefragt. Du hast leider meine Rückfrage nonchalant übergangen.


    Generell bist Du spät dran mit Deinen Überlegungen. Der Ruhestand kommt planmäßig nach Kalender. Es ist nicht schwer, sich rechtzeitig darauf einzustellen und die Verhältnisse zu planen.

    „Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente“ hatte ich mal angedacht, aber das letzte Arbeitsjahr verläuft sehr entspannt, so dass ich das Gehalt gerne noch mitnehmen.

    Es ist ein gängiges Mißverständnis, daß man Rente und Gehalt nicht nebeneinander beziehen könne. Das ist aber möglich und oft wirtschaftlich sinnvoll. Nicht nur ich habe es oben schon geschrieben.

    Riester war, wie Du schon schreibst, eine Katastrophe. Ich käme aber auf eine Auszahlung von gut ~2/3, genauer Wert steht noch aus.

    Man sollte sich beim Bestehen von Alternativen immer die wirtschaftlichen Folgen ausrechnen. Dein Riestervertrag ist so gut wie fertigbezahlt. Aus dem Bauch heraus ist es in dieser Situation günstig, das Maximum an Einmalzahlung herauszuziehen und den Rest dann halt nolens-volens verrenten zu lassen. Eine Kündigung, bei der man dann alle Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen muß, ist meist ungünstiger.

    Inflationsanpassung der Betriebsrente muss ich noch mal nachhaken; meines Wissens kamen diese Tarife erst später.

    Für Betriebsrenten ist eine Inflationsanpassung vorgeschrieben. Der Betreiber kann sich aus dieser Pflicht aber freikaufen, wenn er jedes Jahr eine pauschale Steigerung von 1% bietet. Dieses Angebot haben die Anbieter mit Handkuß genommen. Schau mal nach den Bedingungen der VBL Deiner Frau, dort ist es genauso.

    Bei meiner Frau ist es eher so, dass der Arbeitgeber in einen Schockzustand verfallen wird, wenn er die Kündigung erhält. Es bringt für sie nichts, sich dann arbeitslos zu melden, der Beruf ist sehr begehrt. Wir wollen vor allem nach einem langen Arbeitsleben die „gemeinsame Zeit“ nutzen, also müssen wir die Einschränkung des vorübergehenden Verdienstausfalls in Kauf nehmen.

    Ich stelle bei vielen Anfragern hier im Forum fest, daß sie auf ihre eigenen Vorstellungen eingerastet sind und vehement dagegenargumentieren, wenn man ihnen neue Sichtweisen eröffnet. Ich habe den Eindruck, daß das auch bei Dir der Fall ist.


    Es liegt nahe, daß ein Ehepaar gerade die Jahre des frühen Ruhestands gemeinsam genießen möchte. Ein Hindernis dafür ist oft die Tatsache, daß die Frau jünger ist, somit noch eine gewisse Zeit arbeiten "muß", bevor auch sie in den Ruhestand gehen kann. Ein verständiger Arbeitgeber sieht das ein und legt seinem Mitarbeiter keine Steine in den Weg. Öffentliche Arbeitgeber sind oftmals nicht verständig.


    Ich würde in dieser Situation kündigen und mich hinterher arbeitslos melden. Weil das Arbeitsamt meinen Grund (etwa daß ich das Mobbing einfach nicht mehr ausgehalten hätte) vermutlich nicht akzeptieren würde, würde es mir eine dreimonatige Sperrfrist verordnen, die ich dann hinnehmen würde. Zumindest die Krankenversicherung ist dann damit abgedeckt. Obwohl: Sie könnte, wenn sie keine Einkommen hat, auch über Dich familienversichert sein. Deine Frau ist jetzt 61, wenn ich richtig gerechnet habe, sie kann und sollte mit 63 ihre Rente beantragen. Also sind maximal 2 Jahre zu überbrücken. Das sollte aus eigenen Mitteln möglich sein, aber wenn das Arbeitsamt dabei hilft, sollte man es dabei helfen lassen. Ich glaube nicht, daß eine Über-60jährige besonders aktiv vermittelt wird.


    Deine Sache. :)

  • Du meinst also, ich soll den „Standardweg“ einschlagen, Teilrente 10 - 99,99% ab 12/23, Vollrente ab 08/24. Ja, scheint mir auch plausibel, kann ich nachvollziehen, manchmal verrennt man sich und braucht einen Stups, um den Faden wiederzufinden. Ob ich parallel dazu die Riesterrente auszahlen lasse will ich aufgrund der anderen Hinweise hier noch mal prüfen.

    Ja, zumindest wäre das die Überlegung, die sich mir aufdrängen würde.

  • Es ist aktuell wirtschaftlich sinnvoll, eine Teil- oder Vollrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Meines Wissens geht das 3 Monate rückwirkend, das meiste dieser Möglichkeit hast Du also bereits verstreichen lassen.


    Ich hatte Dich oben nach Deinem Grund für Deine in meinen Augen abenteuerliche Rentenkalkulation gefragt. Du hast leider meine Rückfrage nonchalant übergangen.


    Generell bist Du spät dran mit Deinen Überlegungen. Der Ruhestand kommt planmäßig nach Kalender. Es ist nicht schwer, sich rechtzeitig darauf einzustellen und die Verhältnisse zu planen.

    Ich habe die Option auf Teilrente ab 12/23 mit schriftlicher Zusage der RV. Die RV hat mir eine Vergleichsberechnung zugesagt, auf die ich noch warte. Ich kann die Rente also immerhin 8 Monate rückwirkend in Anspruch nehmen.

    Das mit der "abenteuerlichen Rentenkalkulation" war ein Irrweg, ich hatte mich verrannt. Ich habe seit längerem allerhand hin- und her gerechnet und habe hier den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Ihr habt den Wegweiser neu ausgerichtet.


    Es ist ein gängiges Mißverständnis, daß man Rente und Gehalt nicht nebeneinander beziehen könne. Das ist aber möglich und oft wirtschaftlich sinnvoll. Nicht nur ich habe es oben schon geschrieben.

    Das ist tatsächlich immer noch nicht weit genug durchgedrungen. Dies ist ab 2023 ideal, da unbegrenzt hinzuverdient werden kann. Allerdings macht man sich als Betroffener zu wenig Gedanken, wenn man ein ausreichendes Einkommen hat. Zumindest habe ich das so empfunden, gelesen, vergessen oder verdrängt. Realistisch betrachtet ist es immer sinnvoll, die Rente früh zu beziehen, wenn man sie noch genießen kann.


    Man sollte sich beim Bestehen von Alternativen immer die wirtschaftlichen Folgen ausrechnen. Dein Riestervertrag ist so gut wie fertigbezahlt. Aus dem Bauch heraus ist es in dieser Situation günstig, das Maximum an Einmalzahlung herauszuziehen und den Rest dann halt nolens-volens verrenten zu lassen. Eine Kündigung, bei der man dann alle Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen muß, ist meist ungünstiger.

    Das Thema (30% oder voll) nehme ich mir in den kommenden Tagen noch mal vor.

    Für Betriebsrenten ist eine Inflationsanpassung vorgeschrieben.

    Ich habe noch einen Termin mit unserem Berater. Im Internet habe ich vergeblich danach gesucht.


    Ich stelle bei vielen Anfragern hier im Forum fest, daß sie auf ihre eigenen Vorstellungen eingerastet sind und vehement dagegen argumentieren, wenn man ihnen neue Sichtweisen eröffnet. Ich habe den Eindruck, daß das auch bei Dir der Fall ist.

    Ich hatte mich, wie gesagt, ein wenig verrannt. Deshalb freue ich mich, wenn mir hier neue Perspektiven eröffnet werden. Ich bin ein wenig irritiert, wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte.

    Öffentliche Arbeitgeber sind oftmals nicht verständig.

    Eindeutig. Beispiel: Während der Corona-Periode funktionierte die 100% Heimarbeit meiner Frau produktiv und problemlos. Nach Auslaufen der Maßnahmen wurde wieder zu 100% im Büro gearbeitet. Begründung: Wir sind noch so analog, Diskussion zwecklos ...


    Ich würde in dieser Situation kündigen ...

    Ich kann Deine Argumente nachvollziehen. Das wird für uns Ende September relevant werden (Kündigung 6 Monate zum Quartal). Ich kenne Freunde, die sich ähnlich mit dem Arbeitsamt geeinigt haben. Wirtschaftlich können wir das überbrücken, Versuch mit dem AA macht klug (sachlich vollkommen richtig, hatten wir noch gar nicht in Erwägung gezogen, hat man doch das AA in seinem Leben noch nie gebraucht; der Schritt dort hin kostet erst mal ein wenig psychologische Überwindung), Krankenversicherung über mich ist auch möglich.

  • Es ist aktuell wirtschaftlich sinnvoll, eine Teil- oder Vollrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Meines Wissens geht das 3 Monate rückwirkend, das meiste dieser Möglichkeit hast Du also bereits verstreichen lassen.

    Ich habe die Option auf Teilrente ab 12/23 mit schriftlicher Zusage der RV. ... Ich kann die Rente also immerhin 8 Monate rückwirkend in Anspruch nehmen.

    Deine Regelaltersgrenze erreichst Du 8/2024, also dürftest Du 7/1958 geboren sein. Die Rente für langjährig Versicherte hättest Du formal ab 8/2021 in Anspruch nehmen können. Anno 2021 galt noch eine geringe Zuverdienstgrenze von irgendwas bei 6 T€, da wäre die Rechnung nicht aufgegangen. Ab 2022 wurde die Zuverdienstgrenze ganz deutlich erhöht auf 46 T€, 2023 wurde sie aufgehoben.


    Den Eintritt in den Ruhestand kann man Jahre im voraus planen. Daß es selbst bei Abzügen günstig ist, die Rente maximal vorzuziehen, wird seit Jahren im Internet erklärt, etwa hier.


    Du hättest Dich vermutlich besser gestellt, wenn Du diese Option gezogen hättest, und zwar nicht Monate vor der Regelaltersgrenze, sondern Jahre vorher. Beschäftigt hast Du Dich mit derlei Kalkulationen, wie Dein Ausgangsposting zeigt, denn dort kalkulierst Du mit einer verspäteten Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente, wobei Du aus meiner Sicht die falschen Schlüsse ziehst.

    Realistisch betrachtet ist es immer sinnvoll, die Rente früh zu beziehen, wenn man sie noch genießen kann.

    Ich fürchte, Du hast den dahinterliegenden Gedankengang immer noch nicht durchdrungen.


    Deine Planung :) Genügend Hinweise hast Du an sich erhalten.


    Anstatt daß Du Deine Rente nach hinten verschiebst mit Blick auf 0,5% Aufschlag pro Monat und Deinen Riestervertrag dazu einsetzt, Deinen eigenen Lebensunterhalt in dieser Zeit zu bestreiten, könntest Du erwägen, Deine eigene Rente zumindest zeitgerecht zu beantragen, wenn nicht früher, und mit dem Riestergeld Deiner Frau Zeit zu kaufen, wenn man schon das Arbeitsamt nicht bemühen möchte.


    So ein richtig liebevoller Umgang mit den Mitarbeitern scheint an der Arbeitstelle Deiner Frau ja nicht zu herrschen. Wenn sie geht, ist sie weg. Arbeitgeber heben öfter mal die Loyalität ihrer Mitarbeiter auf einen unangemessen hohen Sockel, aber in der Wirklichkeit dürfte so etwas wie die Dankbarkeit eines Arbeitgebers einem ehemaligen Mitarbeiter gegenüber eine extrem seltene Erscheinung sein.

  • Es ist aktuell wirtschaftlich sinnvoll, eine Teil- oder Vollrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen.

    Kann hier inhaltlich nichts beitragen wäre aber gerne besser informiert - kann mich jemand auf einen Beitrag im Forum oder anderswo verweisen, in dem ich Grundlagen zu den hier aufgestellten Behauptungen zum Vorteil einer vorzeitigen Inanspruchnahme von (Teil- oder Voll-)Renten grundlegend nachlesen kann?

  • Kann hier inhaltlich nichts beitragen wäre aber gerne besser informiert - kann mich jemand auf einen Beitrag im Forum oder anderswo verweisen, in dem ich Grundlagen zu den hier aufgestellten Behauptungen zum Vorteil einer vorzeitigen Inanspruchnahme von (Teil- oder Voll-)Renten grundlegend nachlesen kann?

    Heute Abend könnte ich da noch zu ausführen.


    Ansonsten haben wir in der Gesprächsecke einen kleinen schnuckeligen Thread zu dem Thema geparkt. ;)

  • Es ist aktuell wirtschaftlich sinnvoll, eine Teil- oder Vollrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen

    kann mich jemand auf einen Beitrag im Forum oder anderswo verweisen, in dem ich Grundlagen zu den hier aufgestellten Behauptungen zum Vorteil einer vorzeitigen Inanspruchnahme von (Teil- oder Voll-)Renten grundlegend nachlesen kann?


    Gesetzliche Rente mit 63 ist immer die richtige Entscheidung
    An dieser Stelle möchte ich gleich zu Beginn eine spannende Entdeckung ankündigen, die für so gut wie alle Rentner und Privatiers in Deutschland relevant ist
    www.finanzen-erklaert.de