Das Erbe ausschlagen mit meinen Töchtern und Enkelkindern (noch nicht volljährig).
Hier brauchst du dann die gesetzlichen Sorgeberechtigten, also auch die Väter, wenn es keine abweichende Bestimmung durch ein Familiengericht gibt. Kleiner Tipp, wenn ihr alle zusammen den Termin wahrnehmt, dann kostet es nur einmal eine Gebühr.