• JuleB

    Das Erbe ausschlagen mit meinen Töchtern und Enkelkindern (noch nicht volljährig).

    Hier brauchst du dann die gesetzlichen Sorgeberechtigten, also auch die Väter, wenn es keine abweichende Bestimmung durch ein Familiengericht gibt. Kleiner Tipp, wenn ihr alle zusammen den Termin wahrnehmt, dann kostet es nur einmal eine Gebühr.

  • Noch ein Gedanke: Beim Erben kommt es immer sehr aufs Detail an, eben drum würde ich schnellstmöglich (Frist!) einen Termin beim Anwalt machen. Ich habe das oben schon erwähnt. Für das, was Deine Schwester von Dir will, bekommst Du allemal eine Beratung beim Anwalt.

    Einen Anwalt benötigt man hier nicht, das würde nur nochmals unnötige Kosten (und Zeit) verursachen.

    Die Frist zur Ausschlagung läuft erst ab Kenntnis vom Erbfall und Grund der Berufung. Daher würde ich den Brief der Schwester mit zum Termin nehmen.

    Für die Töchter und deren Abkömmlinge läuft die Frist erst, wenn #JuleB ausgeschlagen hat, nur aus Kostengründen sollte, wenn möglich, die Ausschlagungserklärung in einem gemeinsamen Termin abgegeben werden. Für die Minderjährigen benötigt man in diesem Fall KEINE familiengerichtliche Genehmigung.

  • ....

    Meines Wissens ändert das Ausschlagen eines Erbes nichts an der Pflicht, eine Bestattung durchzuführen.

    Unter Bestattung versteht man auf jeden Fall eine einfache und solide Bestattung ohne zusätzliche Geschichten.

    Auch die Verlängerungen eines Familiengrabes gehören dann eben nicht dazu.

    Danke Tomarcy!

    Ohne Absprache kann man mir wahrscheinlich nicht die Kosten für eine Bestattung über den Anteil einer einfachen angemessen Bestattung hinaus aufbürden.

    Ich werde eine Fachanwältin / Fachanwalt kontaktieren oder eine telefonische Beratung über meine Versicherung nutzen.

  • Wenn Du erbst (in diesem Fall ja Schulden erbst), bist Du mit im Boot. Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Du schreibst, hast Du die Gelegenheit, das Erbe abzulehnen und bist dann ganz elegant aus der Sache draußen, Pumphut hat das schon ausführlich beschrieben

    Achim Weiss, ich denke, wenn da Schulden wären, hätte meine Schwester das Erbe ausgeschlagen und mich darüber rechtzeitig informiert, dass ich die Beerdigung ausrichten soll.

  • Achim Weiss, ich denke, wenn da Schulden wären, hätte meine Schwester das Erbe ausgeschlagen und mich darüber rechtzeitig informiert, dass ich die Beerdigung ausrichten soll.

    Ich überblicke die Sachlage nicht, muß ich auch nicht. Bei meinen Antworten versuche ich mich, in die Lage des Anfragers zu versetzen, das gelingt mehr oder weniger gut, je nach Informationslage.

    Du hast seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zu Deinen Schwestern, wußtest zwar, daß die jetzt verstorbene Schwester ein Sozialfall war und im Heim lebte, aber Du hast noch nicht einmal von deren Tod etwas mitbekommen bis jetzt. Die überlebende Schwester hat die Beerdigung in eigener Regie vorgenommen und wohl auch die Kosten dafür vorgestreckt. Der Volksmund sagt: Wer zahlt, schafft an. Auch die Umkehrung gilt: Wer anschafft, zahlt. Sie hat in meinen Augen verhältnismäßig viel in die Beerdigung gesteckt, warum auch immer, nun soll sie es auch bezahlen.

    Das Verhältnis ist weiter schlecht bis inexistent, Möglicherweise wollte sie Dir mit der Fristsetzung eins zu Weihnachten einschenken. Ich habe in der Verwandtschaft auch ein Schwesternpaar, das sich selbst bewußt zuleide lebt. Unplausibel ist in meinen Augen, daß sie erst jetzt, nach einem halben Jahr, mit ihrer Forderung kommt. Wäre sie geldgierig, wäre zu erwarten, daß sie früher damit ankommt.

    Ein Erbe ist immer ein windfall profit, ein unerwartetes Ereignis, zu dem man selbst nichts dazutut. Du hast den Kontakt zu Deiner Familie abgebrochen (oder sie den Kontakt zu Dir). Ich kann keinen Grund dafür erkennen, warum sich dieses nun ändern sollte. In Deiner Situation wollte ich weiter mit der Familie nichts zu tun haben, dazu gehört konsequenterweise die Ausschlagung des Erbes. Mir wäre es auch egal, wenn eine nennenswerte Erbmasse vorhanden wäre, die dann der überlebenden Schwester zufällt. Mir persönlich geht es nicht besser und nicht schlechter dadurch, daß es anderen Leuten besser oder schlechter geht.

  • In Deiner Situation wollte ich weiter mit der Familie nichts zu tun haben, dazu gehört konsequenterweise die Ausschlagung des Erbes. Mir wäre es auch egal, wenn eine nennenswerte Erbmasse vorhanden wäre, die dann der überlebenden Schwester zufällt. Mir persönlich geht es nicht besser und nicht schlechter dadurch, daß es anderen Leuten besser oder schlechter geht.

    Hallo Achim Weiss , ich schrieb, ich werde das Erbe ausschlagen und bin ganz bei dir, dass ich ein spezielles "Weihnachtsgeschenk" erhalten sollte und habe.

    Gehört zwar nicht zur Sache, zur Vollständigkeit möchte ich dir mitteilen. Der Kontakt ist seit 40 Jahren gestört (hatte ich schon geschrieben). Die Familie brach ihn gänzlich ab und vom Tod meiner Eltern habe ich nichts erfahren (ist mir egal). Was soll's - Hier ist "Hopfen und Malz" verloren.

    Deswegen wird der Brief in den nächsten Tagen von einem Anwalt beantwortet werden.

    Ich will nichts mehr von meiner Schwester hören.

    "Familiengeschichten" können schlimm sein und die Auslöser für den "Zoff" lachhaft und unbegründet sein. In meinem Fall war es, dass ich ein uneheliches Kind zur Welt brachte, alleinerziehend war und trotzdem mir ein für mich solides Leben aufbaute.
    Nicht heiratete und eine weiter Kind gebar.

    Immer unter dem Gesichtspunkt der dörflichen Lebenskultur: "Was sollen die Nachbarn denken".

    So kann es laufen.

    @ALLE - Vielen Dank für die konstruktiven Gedankengänge und Anregungen.
    Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist (dauert eine Weile).

  • Wenn das Erbe wirksam ausgeschlagen wurde gilt: Der Erbe hat die Kosten der Bestattung zu bezahlen. Wenn die Schwester das Erbe angenommen und die Bestattung in Auftrag gegeben hat, ist es allein ihre Sache, Ersatz von einer Verwandten, die in diesem Fall nicht Erbin geworden ist, kann sie nicht verlangen.

  • Ich schrieb, ich werde das Erbe ausschlagen und bin ganz bei dir, dass ich ein spezielles "Weihnachtsgeschenk" erhalten sollte und habe.

    Die Vermutung stammte ja von Dir, und ich halte sie für plausibel.

    Der Kontakt ist seit 40 Jahren gestört (hatte ich schon geschrieben). Die Familie brach ihn gänzlich ab und vom Tod meiner Eltern habe ich nichts erfahren (ist mir egal). Was soll's - Hier ist "Hopfen und Malz" verloren.

    Zum Streiten gehören immer zwei. Ich habe den Eindruck, daß Du aus der Familie ausgebrochen bist, warum auch immer, und daß Deine Schwestern und Deine Eltern auf der andren Seite standen. [OK, weiter unten nennst Du ja den Grund.] Das ist in diesem Thread aber kein Thema. Auch Tod, Begräbnis und Erbe Deiner Eltern nicht, die an Dir ja auch vorbeigegangen sind.

    Deswegen wird der Brief in den nächsten Tagen von einem Anwalt beantwortet werden.

    Das ist halt die Frage. Erbrecht ist vertrackt, auch die Bestimmungen, wer ein Begräbnis zu bezahlen hat, mag pro Bundesland separat geregelt sein. Ich bin Rechtslaie und habe mal in der Vergangenheit eine gewonnene Sache versemmelt, weil ich den Anwalt sparen wollte und mich mit formalen Fehlern auf die Verliererstraße bugsiert habe. Hätte ich einen Anwalt gefragt, hätte ich die Sache vermutlich gewonnen.

    Aus diesem Grund würde ich zu einem Anwalt tendieren, mir wäre das das Geld wert.

    Auf der anderen Seite scheint Naseweis Ahnung von der Materie zu haben. Was er schreibt, klingt in meinen Ohren plausibel. Im vorliegenden Fall kann ich mich als Unbetroffener zurücklehnen, während Du halt handeln mußt (Was ein bewußte Nichthandeln einschließt!).

    Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich die Rechtslage klären lassen. Sofern tatsächlich kein Anspruch Deiner Schwester besteht (wonach es aussieht), würde ich ihr vermutlich keine Antwort schreiben, sondern mich überhaupt nicht melden. Vermutlich hätte ich an Deiner Stelle noch nicht einmal versucht, sie anzurufen.

    Es ist generell eine Masche von Leuten, die andere Leute provozieren wollen, daß sie eine unrealistische Forderung aufstellen und die Gegenseite zum Handeln auffordern. Viele Leute lassen sich dadurch tatsächlich zum Handeln nötigen, was ihnen allenfalls Nachteile einhandelt.

    Im Zivilrecht muß der Anspruchsteller seinen Anspruch belegen, nicht derjenige muß handeln, der einen ungerechtfertigten Anspruch abweisen will. Deine Schwester könnte (um den Druck zu erhöhen) einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Der kostet sie etwas Geld (um die 35 €), sie muß auch zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch nicht belegen, sondern kann ihn lediglich behaupten. Wenn das passiert, mußt Du reagieren, aber auch dann nicht in der Sache, sondern dann auch dann noch kannst Du schlicht schreiben: Der Anspruch wird in voller Höhe abgelehnt.

    Ich würde dem Anwalt überlassen, ob er Deiner Schwester einen Brief schicken will oder nicht. Von der Tendenz würde ich ihr nicht schreiben.

    Ich will nichts mehr von meiner Schwester hören.

    Eben drum.

    Familiengeschichten können schlimm sein und die Auslöser für den "Zoff" lachhaft und unbegründet sein. In meinem Fall war es, dass ich ein uneheliches Kind zur Welt brachte, alleinerziehend war und trotzdem mir ein für mich solides Leben aufbaute.
    Nicht heiratete und ein weiteres Kind gebar.

    Immer unter dem Gesichtspunkt der dörflichen Lebenskultur: "Was sollen die Nachbarn denken".

    Lies mal zum Thema Das Haus von Montevideo.

    :)