Erfahrungen mit VDK Hessen zu Sozialrechtshilfe? Krankengeld wird zeitlich gekürzt

  • Guten Tag allerseits,


    ich würde mich über eure Erfahrungen und evtl. Hinweise (natürlich ohne Gewähr) freuen, die ihr mit dem VDK Hessen – gerne auch speziell VDK Frankfurt – gemacht habt.


    Folgende Situation bei mir:

    Zusammenhängende Erkrankung mit zwischenzeitliche nArbeitsphasen seit Juli 2022, d. h. Blockfrist von 3 Jahren bis Juli 2025.

    Während Arbeitsphase (nicht Wiedereingliederungszeiten) AU wg. einer unanhängigen Erkrankung.

    Die Krankenkasse hat mitgeteilt, dass Krankengeld nur bis xx. gezahlt wird, diese Berechnung ist nach meiner um Monate falsch. KK hat weder den AU-ausstellenden Arzt nach Zusammenhang der Erkrankungen gefragt, noch mir auf mehrfach Anfrage eine Aufstellung der in der Blockfrist berechneten AU-Zeiten beanwortet. Diese KK ist auch wohl bekannt, kranke Versicherte teilweise massiv und schon nach kurzer Zeit unter Druck zu setzen, damit keine weitere KG-Zahlung nötig wird.

    Bei mir war es eine reine Aktenprüfung mit dem Ergebnis, ich sei (natürlich gg. Sicht meiner tatsächlich behandelnden Ärzte) wieder arbeitsfähig. Die KK schien irgendeine Erkenntnis zu haben, die kein anderer haben kann.


    Diese weiteren Steine, die einem als Erkrankter durch KK, (AG), oder manchmal auch Ämter in den Weg gestellt werden, sind selbstverständlich schädlich für ein schon sowieso anspruchsvolles Gesundwerden. Hier führte regelmäßige unnötige und realitätsferne Anschreiben der KK zu langwieriger Verschlechterung, derzeit ist die Rehafähigkeit nicht mehr vorhanden. Die ganze Auseinandersetzung mit dem Thema ist wahnsinnig schlauchend in dem Zustand.


    Sorry, das wurde jetzt viel länger aus erwartet :) .


    Ich hab zwar eine Rechtsschutzversicherung (ARAG), aber mir wurde vom Arzt der VDK empfohlen. Kraftmäßig ist es kaum möglich, sich jetzt einen Anwalt zu suchen, der tatsächlich gut in dem Thema ist und zu hoffen, dass man jemand kompetentes, freundliches erwischt.

    Daher die Überlegung, zusätzlich im VDK Mitglied zu werden. Es gibt widersprüchliche Infos, ob es da Wartezeiten für einen Rechtsfall gibt, aber ich gehe davon aus, dass man wohl 2 Jahre warten muss. Aber vielleicht gibt es dennoch im Gespäch ein paar sehr gute, grundsätzliche HInweise. Und für den Preis, weil es unterstützenswert ist und wer weiß wie die Zukunft aussieht, ist es dennoch eine Überlegung.

    Könnte sich die Rechtsschutzversicherung weigern einzuspringen, wenn man auch im VDK ist?


    Solltet ihr von bestenfalls hessischen VDK Erfahrungen haben, oder allgemein Hinweise, weil ihr euch da auskennt, wäre ich dankbar.


    VG

    Sasove

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  • Sasove

    Hat den Titel des Themas von „Erfahrungen mit VDK Hessen?“ zu „Erfahrungen mit VDK Hessen zu Sozialrechtshilfe? Krankengeld wird zeitlich gekürzt“ geändert.
  • Frage doch einfach mal bei der VDK-Ortsgruppe nach und mache dir selber ein Bild.

    Da sind Menschen die anderen Menschen helfen wollen. (Ja sowas gibt´s heutzutage noch).


    Ruf doch einfach mal ganz unverbindlich an und erkundige dich. Mitglied kannst du dann später immer noch werden und die Mitgliedschaft ist mit Sicherheit um einiges günstiger als deine Rechtschutzversicherung.


    Gute Besserung und genügend Kraft um deine Ansprüche durchzusetzen .

    • Hilfreichste Antwort

    Eine Mitgliedschaft beim VDK Hessen kostet aktuell 66 Euro p.a. Eine Wartefrist für die Inanspruchnahme von Rechtsvertretung im Bereich Sozialrecht (Rente, Pflege oder Gesundheit) besteht NICHT, wenn man zwei Jahresbeiträge zahlt. Also für das aktuelle und rückwirkend für das vorhergehende Jahr.


    Die Ortsverbände sind nicht für die Rechtsvertretung zuständig. Dies wird von den Bezirksgeschäftsstellen durchgeführt. Nicht nur die Rechtsberatung, sondern auch eine gerichtliche Vertretung durch den VDK ist kostenlos bzw. durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag gedeckt.


    Ich persönlich habe mit der Bezirksgeschäftsstelle Marburg (Hessen) ausschließlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Geschäftsführerin der Bezirksgeschäftsstelle ist Juristin und hat, da sie schon länger ausschließlich im Sozialrecht aktiv ist, einen immensen Erfahrungsschatz in diesem Fachbereich.


    Ich kann eine Mitgliedschaft beim VDK nur ausdrücklich empfehlen. Man sollte allerdings wissen, dass wenn man die Mitgliedschaft irgend wann mal kündigt und später erneut auf den VDK zurückgreifen möchte keine neuerliche Aufnahme beim VDK möglich ist.

  • Sasove

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • ich kan eine mitgliedschaft nur empfehlen, wir haben auch eine nette ortsgruppe, die regelmaessig interessante veranstaltungen anbietet.

    es ist nicht nur eine mitgliedschaft zur beratung, sondern auch ein austausch vor ort.

    und man kann den beitrag von der steuer absetzen