Guten Tag allerseits,
ich würde mich über eure Erfahrungen und evtl. Hinweise (natürlich ohne Gewähr) freuen, die ihr mit dem VDK Hessen – gerne auch speziell VDK Frankfurt – gemacht habt.
Folgende Situation bei mir:
Zusammenhängende Erkrankung mit zwischenzeitliche nArbeitsphasen seit Juli 2022, d. h. Blockfrist von 3 Jahren bis Juli 2025.
Während Arbeitsphase (nicht Wiedereingliederungszeiten) AU wg. einer unanhängigen Erkrankung.
Die Krankenkasse hat mitgeteilt, dass Krankengeld nur bis xx. gezahlt wird, diese Berechnung ist nach meiner um Monate falsch. KK hat weder den AU-ausstellenden Arzt nach Zusammenhang der Erkrankungen gefragt, noch mir auf mehrfach Anfrage eine Aufstellung der in der Blockfrist berechneten AU-Zeiten beanwortet. Diese KK ist auch wohl bekannt, kranke Versicherte teilweise massiv und schon nach kurzer Zeit unter Druck zu setzen, damit keine weitere KG-Zahlung nötig wird.
Bei mir war es eine reine Aktenprüfung mit dem Ergebnis, ich sei (natürlich gg. Sicht meiner tatsächlich behandelnden Ärzte) wieder arbeitsfähig. Die KK schien irgendeine Erkenntnis zu haben, die kein anderer haben kann.
Diese weiteren Steine, die einem als Erkrankter durch KK, (AG), oder manchmal auch Ämter in den Weg gestellt werden, sind selbstverständlich schädlich für ein schon sowieso anspruchsvolles Gesundwerden. Hier führte regelmäßige unnötige und realitätsferne Anschreiben der KK zu langwieriger Verschlechterung, derzeit ist die Rehafähigkeit nicht mehr vorhanden. Die ganze Auseinandersetzung mit dem Thema ist wahnsinnig schlauchend in dem Zustand.
Sorry, das wurde jetzt viel länger aus erwartet .
Ich hab zwar eine Rechtsschutzversicherung (ARAG), aber mir wurde vom Arzt der VDK empfohlen. Kraftmäßig ist es kaum möglich, sich jetzt einen Anwalt zu suchen, der tatsächlich gut in dem Thema ist und zu hoffen, dass man jemand kompetentes, freundliches erwischt.
Daher die Überlegung, zusätzlich im VDK Mitglied zu werden. Es gibt widersprüchliche Infos, ob es da Wartezeiten für einen Rechtsfall gibt, aber ich gehe davon aus, dass man wohl 2 Jahre warten muss. Aber vielleicht gibt es dennoch im Gespäch ein paar sehr gute, grundsätzliche HInweise. Und für den Preis, weil es unterstützenswert ist und wer weiß wie die Zukunft aussieht, ist es dennoch eine Überlegung.
Könnte sich die Rechtsschutzversicherung weigern einzuspringen, wenn man auch im VDK ist?
Solltet ihr von bestenfalls hessischen VDK Erfahrungen haben, oder allgemein Hinweise, weil ihr euch da auskennt, wäre ich dankbar.
VG
Sasove