Darf man in der Wohlverhaltensphase ein zweites Konto haben, um den Umgang mit Geld zu lernen?

  • Live-Sport Jahresabo:[30 € im Monat, ab dem 13. Monat 35 €]

    Da bin ich auch raus. 360€ Okken für Fussball im Fernsehen pro Jahr sind dann leider einfach nicht drin.

    Für Fußball im Fernsehen bezahle ich aus Prinzip maximal die GEZ.

    Meine Dauerkarte bei Preußen kostet 180€. Mehr gebe ich für Fußball nicht aus ... Stimmt nicht ganz Ende August geht´s zum HSV.

    Du gehst ohne Trikot ins Stadion? Das kostet jedes Jahr wieder doch sicherlich auch 89 Euro oder so.

    Ich bin offensichtlich so von gestern, daß ich überhaupt nicht weiß, welche Ausgaben man als Fußball-Fan unbedingt tätigen muß, weil man ohne diese nicht dazugehört. :(

  • Wie läuft das mit dem Hauptkonto bei ihr? Gehen bei ihr auch Überweisungen und hat sie vollen Zugriff aufs Onlinebanking oder nur eines zum "reingucken"?

    Reingucken geht immer. Jedenfalls wenn die Bank das hinbekommt. (Die geliebte Postbank hat es mal geschafft, ein Konto so einzurichten, dass ich zwar buchen, aber keine Buchungen sehen konnte.) Selbstverständlich soll jeder Betreute wissen können, wie viel Geld eingeht und was daraus wird.

    Der Fall von mir mit Einwilligungsvorbehalt und vollem Zugriff auf das einzige Konto ist wirklich speziell und sollte hier mehr zur Illustration dienen, was gehen könnte. Wobei der Standardweg eher ist, Betreuer, Gutachter und Gericht davon zu überzeugen, dass der Einwilligungsvorbehalt nicht mehr erforderlich ist. Dann kann man sich solche Verrenkungen sparen.

    Idee: Wenn Du Dein Taschengeldkonto hast und monatlich die Überweisung eingeht, dann lass am Ende des Monats 10 € stehen. Und am nächsten 20 €. Bei 60 € fragst Du Deinen Betreuer, ob nicht auch eine andere regelmäßige Buchung über das Konto laufen kann (für die Du das Geld zusätzlich überwiesen bekommst). Wenn das klappt, hast Du eine extrem gute Verhandlungsbasis.

  • Wenn Du Dein Taschengeldkonto hast und monatlich die Überweisung eingeht, dann lass am Ende des Monats 10 € stehen. Und am nächsten 20 €.

    Ich habe gedacht, bei Vivid Money ein Pocket zu öffnen, und dorthin jeden Monat 25 € oder 50 € beiseite zu legen. Dann sammelt sich was an und dann könnte ich das als Notgroschen hernehmen, wenn mal ungeplante Ausgaben getätigt werden müssen.

    Selbstverständlich soll jeder Betreute wissen können, wie viel Geld eingeht und was daraus wird.

    Mein Betreuer möchte mir ja auch Transparenz geben und mir möglicherweise ein Onlinebanking zum Reingucken gewähren, aber ich glaube, dass es erst ab der Wohlverhaltensphase geht. Und ich meine mich zu entsinnen, dass er mir das Hauptkonto in die Hand drücken will. Nur ob das so früh schon gut ist? Vielleicht ist es besser, wenn ich erstmal ein Taschengeldkonto habe und dann zum Ende der Privatinsolvenz hin an das Hauptkonto herangeführt werde.

    Wenn das klappt, hast Du eine extrem gute Verhandlungsbasis.

    Dazu muss es erstmal klappen.

  • Weiß einer wie lange es von der Frist zur Äußerung bis zum Aufhebungsbeschluss dauert? Das wäre interessant zu wissen.

    Das hängt von der Komplexität des Falles (Zahl und Professionalität der Gläubiger und ob es etwas zu verteilen gibt) und dem Gericht ab. Es kann nach wenigen Monaten schon so weit sein.

    Kannst Du sagen, warum Du insolvent gegangen bist?

  • Das hängt von der Komplexität des Falles (Zahl und Professionalität der Gläubiger und ob es etwas zu verteilen gibt) und dem Gericht ab.

    Bei mir hatten die Gläubiger bis Montag Zeit gehabt, sich zu bestimmten Punkten zu äußern. Heute ist der 19.

    Zudem ist bei mir nichts zu verwerten gewesen und somit müsste es doch zügig gehen, mich in die Wohlverhaltensphase zu entlassen.

    Kannst Du sagen, warum Du insolvent gegangen bist?

    Kann ich dir diese Frage via PN beantworten? Ich glaube nicht, dass es das ganze Forum mitbekommen muss.

  • Ich muss wohl befürchten, dass irgendein Gläubiger ein Versagungsantrag gestellt hat.

    Ob ein Antrag gestellt wurde, siehst Du im Schluss-"Termin" (bei Dir vermutlich schriftliches Verfahren). Sich jetzt Gedanken darüber zu machen, bringt nichts.

    Übrigens gibt es zwei Sachen: Versagung nach § 290 würde die komplette Restschuldbefreiung betreffen. Bei § 302 Forderung aus unerlaubter Handlung geht es um jeweils nur um eine Forderung.

  • Versagung nach § 290 würde die komplette Restschuldbefreiung betreffen. Bei § 302 Forderung aus unerlaubter Handlung geht es um jeweils nur um eine Forderung.

    Mal gucken, was da rauskommt.

    bei Dir vermutlich schriftliches Verfahren

    Ja. Bei mir ist die Abhandlung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren beschlossen worden.

    Sich jetzt Gedanken darüber zu machen, bringt nichts.

    Das ist sehr leicht gesagt, wemn man in der Situation nicht drin steckt. Wenn es lange dauert, ist es nicht gut. Normalerweise heißt es: Was lang währt wird auch gut. Aber das kann man nicht auf die Insolvenz übertragen.

  • Ich habe was zu berichten: Der Einwilligungsvorbehalt ist aufgehoben worden. Hab gestern den Gerichtsbeschluss als beglaubigte Abschrift bekommen.

    Nun ist ja bekannt, dass ich bei Vivid Money ein Zweitkonto aufmachen möchte, um dort die Verfahrenskosten zu lagern. Ich möchte ja verkürzen. Und dazu muss man die Verfahrenskosten auf einen Schlag auf den Tisch legen.

    Wie ist das nun? Darf ich es oder nicht?

  • Thema P-Konto: Im Insolvenzverfahren gibt es kein P-Konto mehr. Statt dessen hält der Insolvenzverwalter die Hand drauf und holt sich sein Geld. Die auf dem Konto liegenden Pfändungen werden kassiert. In der Wohlverhaltensphase ist es wieder ein ganz normales Konto. Pfändungsschutz wird nicht mehr benötigt. Die Gläubiger werden von Treuhänder (i.d.R. der vorige Insolvenzverwalter) versorgt, wenn es etwas zu verteilen gibt. Neue Pfändungen kommen bitte nicht mehr rein, denn was würde das vorzeitige Ende der Wohlverhaltensphase bedeuten.

    Ich hatte nie eine Pfändung gehabt.

  • Ist halt kein p Konto und kann gepfändet werden was da drauf ist.

    Wir reden von der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

    Da sind hoffentlich alle Pfändungen schon durch das Verfahren erledigt, so dass es keines P-Kontos mehr bedarf und es deshalb auch kein Problem ist, dass man nur ein P-Konto haben darf.

  • Du darfst in der Wohlverhaltensphase sogar neue Schulden machen (obwohl das niemand empfiehlt, manchmal geht es aber nicht anders).

    Was Du meinst ist wahrscheinlich, dass keine neuen Forderungen tituliert werden, Du also neue Schulden gemacht und nicht bezahlt hast. Das würde das laufende Verfahren stark beeinträchtigen.