Einkommensteuererklärung - Verteilung der Steuerberaterkosten bei Vermietung (und Rest)

  • Guten Abend,
    ich sitze an der Wiso-Steuererklärung für 2023 und frage mich, wie ich mit den Steuerberaterkosten umgehen soll.
    In der Steuerberater-Rechnung sind Posten für eine allgemeine Ermittlung der Werbungskosten und auch Posten für die Ermittlung von Werbungskosten je Vermietungsobjekt aufgeführt.
    Bei den Vermietungsobjekten ist das soweit klar. Jedes Objekt hat den passenden Betrag uas der Rechnung.

    Aber was mache ich mit Steuerberatungskosten bei Renten oder Kapitalanlagen?

    Kann ich da die Gesamtsumme der Steuerberaterrechnung eingeben und auf "Pauschalvergütung" klicken?
    Oder muss ich von der Gesamtsumme erst die Posten der Vermietung abziehen?


    Wie habt Ihr das gelöst?

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin hochgradig verwirrt.

    Wieso zahlst Du einen Steuerberater, wenn der Dir dann die Steuer nicht macht? :/

    Die Kosten für den Steuerberater werden immer erst im Folgejahren angegeben. Sprich der Steuerberater hat letztes Jahr die Erklärung gemacht und dieses Jahr versucht des der Threadersteller selber.


    Allerdings vermute ich hier den klassischen Lieblingsfall der Steuerberater. Da hat jemand eine neue Einkunftsart und weiß nicht, was er wie berücksichtigen muss. Also geht er zum Steuerberater und lässt sich die Erklärung machen. Im Folgejahre kennt er dann ja alle Tricks und kann nun auch die Rechnung für das vorherige Jahr mit einreichen.


    Es kann aber natürlich sein, dass der Threadersteller jetzt die langjährige Geschäftsbeziehung gekündigt hat, da ihm die Kosten mittlerweile zu hoch sind. In dem Fall sollte man sich dann aber auskennen oder man setzt den eigenen "Stundenlohn" sehr niedrig an.



    Zum eigentlichen Thema:

    Da ich meine Steuererklärung seit Jahr und Tag selber mache, kann ich zu den Kosten für den Steuerberater nichts sagen. Allerdings gibt es bei Kapitalerträgen keine Werbungskosten, weshalb dort nichts angegeben werden kann.

  • Hallo zusammen,

    der Teil der Steuerberaterkosten der auf V und V ausgewiesen ist wird auch diesem Bereich zugewiesen und von der Gesamtrechnungssumme abgezogen.

    Es ist ja dann schon einen Bereich zugeordnet worden.

    Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden haben sollte.

    LG

  • Ah, verstehe.

    Da ich auch nie beim Steuerberater war, kann ich das auch nicht beantworten. Meine Software war immer von der 20 Eur Pauschale gedeckt.

    Ich würde aber stark vermuten, dass der private Teil bei den Werbungskosten eingetragen werden kann. Aber sagt Wiso dazu nichts Riewekooche ?

    Dafür gibt es doch eine Umfassende Hilfe und Suchfunktion.

  • Ich sitze an der Wiso-Steuererklärung für 2023 und frage mich, wie ich mit den Steuerberaterkosten umgehen soll.


    In der Steuerberater-Rechnung sind Posten für eine allgemeine Ermittlung der Werbungskosten und auch Posten für die Ermittlung von Werbungskosten je Vermietungsobjekt aufgeführt.


    Bei den Vermietungsobjekten ist das soweit klar. Jedes Objekt hat den passenden Betrag aus der Rechnung.

    Aber was mache ich mit Steuerberatungskosten bei Renten oder Kapitalanlagen?

    Wenn Du mit "Renten" Zahlungen meinst, die von der Deutschen Rentenversicherung kommen oder einer ähnlichen Körperschaft, dann zählen die zugehörigen Steuerberatungskosten zu den Werbungskosten der betreffenden Sparte.


    Wenn Du mit "Renten" festverzinsliche Papiere meinst (Das vermute ich, da Du "Renten und Kapitalanlagen" in einem Zuge nennst), dann druckst Du Dir die Rechnung in einer schönen Schrift aus, läßt sie rahmen und hängst sie dann über Deinen Schreibtisch.


    Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen sind bei Privatmenschen steuerlich unerheblich.

  • Hallo zusammen,

    der Teil der Steuerberaterkosten der auf V und V ausgewiesen ist wird auch diesem Bereich zugewiesen und von der Gesamtrechnungssumme abgezogen.

    Es ist ja dann schon einen Bereich zugeordnet worden.

    Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden haben sollte.

    LG

    Wenn man aber dann an anderen Stellen im Antrag mangels einer direkten Zuweisung der Steuerberaterkosten eine Pauschalvergütung ansetzt, werden bei der Berechnung für diese Einsatzorte die Kosten für V*V mehrmals berücksichtigt (sprich abgezogen).
    Insofern sollte man m.E. keinen Abzug der direkt zugewiesenen Kosten vornehmen.


    Natürlich wäre es am Besten gewesen, wenn mir der Steuerberater alle möglichen Einkunftsarten separat aufgelistet hätte. Leider hat er aber einiges zusammengefasst.
    Somit muss ich sowohl mit "direkt zugewiesene Kosten" als auch mit einer
    "Pauschalvergütung" arbeiten, die nach irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Schlüssel die Kosten verteilt.

  • Hallo zusammen,

    der Steuerberater kann die Kosten auch aufschlüsseln.

    Er wird das auch nach Abschluss der Zusammenarbeit eher tun.

    Seine Rechnung muss ja nachvollziehbar sein.

    So ohne weiteres wird er eine Anfrage nicht ablehnen.

    LG

  • Wenn man aber dann an anderen Stellen im Antrag mangels einer direkten Zuweisung der Steuerberaterkosten eine Pauschalvergütung ansetzt, werden bei der Berechnung für diese Einsatzorte die Kosten für V*V mehrmals berücksichtigt (sprich abgezogen).
    Insofern sollte man m.E. keinen Abzug der direkt zugewiesenen Kosten vornehmen.


    Natürlich wäre es am besten gewesen, wenn mir der Steuerberater alle möglichen Einkunftsarten separat aufgelistet hätte. Leider hat er aber einiges zusammengefasst.
    Somit muss ich sowohl mit "direkt zugewiesene Kosten" als auch mit einer
    "Pauschalvergütung" arbeiten, die nach irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Schlüssel die Kosten verteilt.

    Du hast ein minimales Problemchen: Du hast im letzten Jahr Deine Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen. Er hat Dir eine Rechnung gestellt, in der er sein Honorar nicht bis aufs Würzelchen aufgegliedert hat. Jetzt sitzt Du starr vor Angst vor Deinem Steuerprogramm und traust Dich nicht weiter.


    Du hast offensichtlich Einkünfte aus Werktätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalerträge.


    Kosten, die sich auf Deine Werktätigkeit beziehen, kannst Du als Werbungskosten absetzen, Kosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung kannst Du als Betriebskosten absetzen, Kosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften kannst Du als Privatmann nicht von der Steuer absetzen, weil Kapitaleinkünfte in Deutschland bei Privatleuten pauschalbesteuert sind.


    Wenn die Rechnung nicht hinreichend spezifiziert ist, dann teilst Du sie halt nach bestem Wissen und Gewissen. Beispielsweise könnte man die unklaren Posten nach den Verhältnissen der zugeordneten Einkunftsarten aufteilen. Der Finanzbeamte wird sich schon melden, wenn er das nicht in Ordnung findet. Und wenn Du selbst eine so einfache Frage nicht selbst meistern kannst, bleibt immer noch der Steuerberater, der das Problem sicher lösen kann.

    Um wieviel Geld geht es eigentlich?

  • Die einzeln ausgewiesenen Gebühren für die Anlagen V, Anlage N und Anlage R sind abziehbar, der Rest nicht. Da wird auch nichts aufgeteilt.


    Wenn dein Berater einzelne Anlagen nicht berechnet, dann kannst du da auch nichts absetzen. Hätte er etwas berechnet, dann hätte er es auf der Rechnung einzeln ausgewiesen.