Hallo zusammen,
mir wurde gestern eine Frage gestellt, die ich auf Anhieb auch nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten konnte. Daher würde mich dazu euer Input interessieren:
Wenn man bei einer Bank ein Tagesgeld mit einem festgelegten Zinssatz bis zu einem bestimmten Datum garantiert hatte - z.B. 3,5% vom 01.01. bis 30.06. - und der Zinsbetrag z.B. einmalig zu Jahrseende gutgeschrieben wird, ist es dann notwendig, dass zu diesem Zeitpunkt noch Geld auf dem Konto ist? Beim Wechsel zwischen verschiedenen Angeboten für Tagesgeld kann es ja durchaus vorkommen, dass man vor Auszahlung der Zinsen oder auch sogar vor Ablauf (wegen eines besseren Angebots) des Zeitraums mit höherem Zinssatz die Bank für ein neues Tagesgeldangebot wechselt. Ich bin bislang sicher davon ausgegangen, dass für die Auszahlung der Zinsen irrelevant ist, ob zu diesem Zeitpunkt noch Geld auf dem Tagesgeldkonto ist. Die Auszahlung dürfte sich doch allein nach dem Zeitraum mit Beträgen auf dem Konto richten. Wenn also z.B. im o.g. Fall ein Wechsel vor Ablauf des Angebots stattfindet, z.B. am 15.04., dann würde gegen Jahresende auch bei 0 EUR auf dem Konto eine Zinsgutschrift (taggenau errechnet) für den Zeitraum 01.01. bis 15.04. erfolgen. Ist das so korrekt?
Vielen Dank für Rückmeldungen dazu!